(Ergänzend zu den Darlegungen anlässlich der Pressekonferenz der
Regierung des Kantons Graubünden vom 22. Januar 2003 wurde der
nachfolgende Presserohstoff abgegeben).
Mit der Bewilligung einer Grossdemonstration durch Davos setzen die
Behörden der Landschaft Davos wie des Kantons auf Öffnung und Dialog. Wo
Politik, NGO's und Wirtschaft über Chancen und Risiken der
Globalisierung debattieren, darf die breite Öffentlichkeit davon nicht
ausgeschlossen sein. Die Regierung des Kantons Graubünden verbindet
damit aber die Erwartung, dass die Protestbewegung nicht neue Gräben
schafft, sondern vielmehr dazu beiträgt, Gräben zu überwinden. Dieser
Dialog - und dazu gehört auch der Protest - ist allerdings nur so lange
glaubwürdig, als friedfertige Mittel dafür in Anspruch genommen werden.
Über Gerechtigkeit, Frieden und Solidarität sprechen zu wollen und sich
gleichzeitig unfriedlich, ungerecht und eigennützig zu verhalten, lässt
jenen Teil der Antiglobalisierer wenig glaubwürdig erscheinen.
Sicherheit für Alle
Angesichts einer weltweit wenig stabilen politischen Lage, aber auch
nach den Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland
sowie als Folge der völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen sind
Sicherheitsmassnahmen notwendig. Nur damit kann der störungsfreie Ablauf
aller Veranstaltungen in Davos sowie die Gesundheit aller während dieser
Zeit in Davos anwesenden Personen (Bevölkerung wie Gäste) gewährleistet
werden.
In all ihren Überlegungen, wie und mit welchen Massnahmen dieser
Schutz zu erreichen ist, liess sich die Regierung von der Frage leiten:
Wie viel Sicherheit erträgt die Freiheit? Damit erhält das Prinzip der
Verhältnismässigkeit einen hohen Stellenwert. Gewisse Einschränkungen in
der Bewegungsfreiheit, wofür die Regierung die davon Betroffenen um
Verständnis ersucht, lassen sich nicht vermeiden. Das betrifft etwa die
während der gesamten WEF-Dauer auf den Zufahrtsachsen notwendigen
Zugangskontrollen und auch den vom Flugverkehr verursachten Mehrlärm.
Letztlich dienen all diese Massnahmen aber dem gleichen Ziel:
nämlich im Rahmen des Voraussehbaren die körperliche Unversehrtheit
aller im Kanton weilenden Personen bestmöglichst zu schützen.
Die Kundgebung in Davos soll friedlich ablaufen können. So wurde dem
Wunsch des Oltner Bündnisses entsprochen, den Demonstrationszug am
Kongresszentrum vorbei durch Davos ziehen zu lassen. Seitens der
Behörden wurde vieles unternommen, um den Organisatoren der
Demonstration einen attraktiven Kundgebungsplatz zur Verfügung zu
stellen und gemeinsam mit ihnen die An- und Wegreise zu organisieren. Es
wurde auch in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmungen nach
Möglichkeiten gesucht, die Transportkapazitäten nach Davos im Vergleich
zu einem gewöhnlichen Tag deutlich zu erhöhen.
Eine friedfertige Demonstration in Davos, was der Wunsch der grossen
Mehrheit der Demonstrationsteilnehmenden ist, setzt voraus, dass es dem
kleinen Teil an gewaltbereiten Antiglobalisierern nicht wie angedroht
gelingt, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände nach Davos zu
schaffen. Und genau darin liegt der Hauptzweck der in Fideris
beabsichtigten Zugangskontrolle, nämlich in der Abnahme von gefährlichen
Gegenständen.
Warum in Fideris?
Aufgrund der engen und ungeeigneten Verhältnissen auf den Bahnhöfen
etwa in Landquart oder in Davos, aber auch aus Gründen der Sicherheit
des Bahnverkehrs entschied man sich für die Station Fideris. Um beim
Aus- und Einstieg bei winterlichen Verhältnissen nicht Gefahren für die
Anreisenden zu schaffen, sind gewisse bauliche Vorkehrungen, wie die
Erstellung von Perrons und Rampen, getroffen worden. Um einen geordneten
und speditiven Kontrollablauf zu gewährleisten und die Anreisenden nicht
den Witterungseinflüssen auszusetzen, ist der Kontrollplatz entsprechend
eingerichtet worden. Die Abschrankungen für die Kontrollbahnen werden
auf das Nötigste beschränkt.
Wie wird kontrolliert?
Die Kontrollen erfolgen verhältnismässig, nicht schikanös und
speditiv. Das Personal des Flughafens Zürich, das hier eingesetzt ist,
beschränkt die Kontrollen auf eine sogenannte Effektenüberprüfung. Es
finden also keine umfassenden Identitätsabklärungen, keine Video- oder
Fotoaufnahmen und keine Registrierung von Personen statt, es sei denn,
es fallen strafrechtliche Straftatbestände in Betracht oder aber sie
sind bei gewaltsamen Ausschreitungen wiederholt in Erscheinung getreten.
Die Polizeikräfte werden in keiner Art und Weise Anlass für
Provokationen bieten.
Unabhängige Beobachter
Um das Vertrauen in die Sicherheitsdispositionen zu erhöhen, hat die
Regierung entschieden, eine Gruppe unabhängiger Persönlichkeiten
einzuladen, die den Ablauf der Kontrollen am Samstag beim Bahnhof
Fideris überwachen werden. Es wurden verschiedene Personen angefragt. Im
Laufe des heutigen Tages werden konkrete Ergebnisse erwartet.
Die Vertreter des Oltner Bündnisses wurden ebenfalls eingeladen,
zwei Personen ihrer Wahl zu benennen. Dies wurde jedoch von Vertretern
des Oltner Bündnis abgelehnt.
Keinen Schutz für Gewalttaten
Sollte es wider Erwarten zur Anwendung von Gewalt an der
Demonstration selber oder auf der Anreise kommen, wird den Unbeteiligten
dringend geraten, sich unverzüglich vom Ort der Gewalt zu entfernen, um
nicht ungewollt gewalttätigen Kreisen Schutz und Anonymität zu bieten.
Die Regierung bedankt sich für das Verständnis für die mit
Einschränkungen verbundenen Sicherheitsmassnahmen. Sie ersucht darum,
sich kooperativ den auch Ihren Schutz dienenden Kontrollen zu
unterziehen und verbindet damit die Erwartung an eine würdige und
gewaltlose Kundgebung in Davos.
Abgeltung von Schäden
Abklärungen in Bezug auf eine Demo-Schadenversicherung haben
ergeben, dass Prämienhöhe und Selbstbehalt in einem höchst ungünstigen
Verhältnis zur gedeckten Schadensumme stehen würden. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass zahlreiche Eigentümer solche Schäden bereits in
anderen Versicherungen (wie beispielsweise in einer Geschäfts-,
Hausrats- oder Gebäude/Wasserversicherung) mit eingeschlossen haben. Der
Kanton und die Landschaft Davos Gemeinde (LDG) verfügen sodann bereits
über Haftpflichtversicherungen, sofern sie ein Verschulden trifft. Die
LDG und der Kanton Graubünden haben sich deshalb entschlossen, mit den
für die Demo-Schadenversicherung vorgesehenen Prämien und mit den
möglichen Selbstbehaltkosten einen entsprechenden Fonds zu äufnen, aus
dem allfällige nicht bereits versicherte Demo-Schäden bis zum im Fonds
vorhandenen Höchstbetrag übernommen werden können.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden