Die Regierung äussert sich zum zweiten Entwurf der Revision der LSV.
Sie bedauert die Verlängerung der Fristen für die Lärmsanierung von
Strassen (bis 31. März 2015 für Nationalstrassen, bis 31. März 2018 für
Haupt- und übrige Strassen), zumal diese gemäss Vollzugstand im Kanton
Graubünden nicht notwendig wäre. Dennoch ist sie sich bewusst, dass als
Folge der Sparmassnahmen des Bundes die vorgeschlagenen
Fristerstreckungen unumgänglich sind.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA)
wird sich der Bund aus dem Vollzug und der Finanzierung von
Lärmsanierungen zurückziehen. Mit Blick auf die weitere Konkretisierung
der NFA beantragt die Regierung sicherzustellen, dass die noch vom Bund
ausstehenden Sanierungsbeiträge von rund 1,4 Milliarden Franken an die
Kantone auch verteilt werden. Begrüsst wird die Vereinfachung und
Straffung der Verfahren zur Lärmsanierung von Strassen.
Ergänzende Vernehmlassung zur Revision des Waffengesetzes
In einer ergänzenden Vernehmlassung betreffend Revision des
Waffengesetzes lehnt die Regierung die vorgeschlagene Registrierung des
Waffenbesitzes ab. Nach Ansicht der Regierung lässt sich damit das
verfolgte Hauptziel der Revision, nämlich mit präventiven Massnahmen den
Missbrauch von Waffen wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen. Weiter wird
die Ablehnung mit praktischen Vollzugsproblemen in den Kantonen sowie
mit datenschutzrechtlichen Aspekten begründet.
Totalrevision des Submissionsgesetzes
Die Regierung hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur
revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche
Beschaffungswesen und zur Totalrevision des Submissionsgesetzes
verabschiedet. Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung wird
das bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz betreffend das
öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt. Gleichzeitig werden
gesamtschweizerisch verschiedene Submissionsvorschriften harmonisiert.
Im Binnenmarktverkehr sollen die bisherigen Schwellenwerte, welche die
zur Anwendung gelangende Verfahrensart bestimmen, erhöht werden. Die
Botschaft wird in der Februar-Session 2004 im Grossen Rat behandelt. Die
In-Kraft-Setzung der revidierten Erlasse ist auf Mitte 2004 vorgesehen.
Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im
Kanton Graubünden
Das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden
Kinderbetreuung im Kanton Graubünden wird auf den 15. November 2003 in
Kraft gesetzt. Gleichzeitig erlässt die Regierung die dazugehörigen
Ausführungsbestimmungen. Das Bündner Volk hatte am 18. Mai 2003 das
Gesetz angenommen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Madulain: Der Teilzonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000
Fops vom 13. August 2003 wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass im
östlichen Bereich der Zone für Bauten mit lärmempfindlichen Räumen
gegenüber der Bahnlinie der RhB ein minimaler Abstand von 18 Metern
einzuhalten ist.
- Davos, Thusis: Die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen wurden
von der Regierung genehmigt.
- Bergün/Bravuogn: Die Regierung hat beschlossen, die
Katastererneuerung Bergün/Bravuogn, Los 5, ins Vermessungsprogramm 2003
aufzunehmen.
- Seewis i.P.: Die Erneuerung der amtlichen Vermessung Seewis, Los
3, wird von der Regierung genehmigt.
- Braggio: Die Teilrevision des Steuergesetzes kann in Kraft treten.
Die Regierung hat sie genehmigt.
- Castaneda: Die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde
Castaneda wird von der Regierung ebenfalls genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stadttheater Chur: Für die Spielzeit 2003/2004 wird von der
Regierung ein Beitrag in der Höhe von 180'000 Franken gewährt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden