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Das Wirtschaftsförderungsgesetz wird zum "Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung". Mit der Namensänderung einher geht die Erweiterung seiner Einsatzmöglichkeiten. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.

Das erste Wirtschaftsförderungsgesetz entstand 1974 im Zusammenhang mit dem Aufbau der Berggebietsförderung. In den Jahren 1979 und 1990 folgten zwei Revisionen. Mit dem neuen Gesetz soll die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Mit der beantragten Revision möchte die Regierung die Konkurrenzfähigkeit der Bündner Wirtschaftsförderung sichern. Dazu werden die bisherigen Instrumente verfeinert und neue Förderinstrumente geschaffen. Teilweise geht es auch um die verbesserte rechtliche Abstützung bisheriger Aktivitäten. Zudem werden damit die gesetzlichen Grundlagen für das Kantonale Sportanlagenkonzept geschaffen.

Die Revision beinhaltet unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Der Auf- und Ausbau von KMU soll neu vor allem mit Darlehen unterstützt werden können.
- Darlehen sind auch für die Hotellerie vorgesehen. Diese bilden ein eigenständiges Instrument des Kantons und sind nicht mehr an die Förderung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) gebunden.
- Beiträge an den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur konnten teilweise schon bisher geleistet werden. Neu sind Betriebsbeiträge (beispielsweise an die Verbreitung) vorgesehen sowie die Möglichkeit, dass sich der Kanton an entsprechenden Unternehmungen (Tele-Rätia) ausnahmsweise beteiligen kann.
- Institutionen können, in Verbindung mit Leistungsaufträgen, Betriebsbeiträge gewährt werden. Bisher waren nur Beiträge für den Aufbau neuer Dienstleistungen möglich. Betriebsbeiträge sollen auch an Forschungsinstitutionen, insbesondere an solche mit internationaler Ausstrahlung, geleistet werden können.
- Mit Beiträgen an überbetriebliche Kooperationsprojekte sowie an Bestrebungen zur Erschliessung von Auslandmärkten soll die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden.
- Zur Förderung des Wissenstransfers, vor allem im Zusammenhang mit Ansiedlungsprojekten, sind Beiträge an spezifische Aus- und Weiterbildungsprojekte vorgesehen.
- Verzichtet wird auf die Möglichkeit, sich an der Sanierung von Unternehmungen zu beteiligen, auf die Bevorzugung wirtschaftlich schwacher Gebiete und auf die beratende Kommission für Wirtschaftsfragen.
- Für die Stärkung der kantonalen Wirtschaftsförderung benötigt es aber nicht nur die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die einzelnen Instrumente. Dies wird erst im Rahmen der Finanzplanung 2005 bis 2008 geprüft werden. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevision voraussichtlich in der Februarsession 2004 behandeln.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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