Das Wirtschaftsförderungsgesetz wird zum "Gesetz über die Förderung
der wirtschaftlichen Entwicklung". Mit der Namensänderung einher geht
die Erweiterung seiner Einsatzmöglichkeiten. Die Regierung hat die
entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.
Das erste Wirtschaftsförderungsgesetz entstand 1974 im Zusammenhang
mit dem Aufbau der Berggebietsförderung. In den Jahren 1979 und 1990
folgten zwei Revisionen. Mit dem neuen Gesetz soll die wirtschaftliche
Entwicklung gefördert werden mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu
sichern und neue zu schaffen.
Mit der beantragten Revision möchte die Regierung die
Konkurrenzfähigkeit der Bündner Wirtschaftsförderung sichern. Dazu
werden die bisherigen Instrumente verfeinert und neue Förderinstrumente
geschaffen. Teilweise geht es auch um die verbesserte rechtliche
Abstützung bisheriger Aktivitäten. Zudem werden damit die gesetzlichen
Grundlagen für das Kantonale Sportanlagenkonzept geschaffen.
Die Revision beinhaltet unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Der Auf- und Ausbau von KMU soll neu vor allem mit Darlehen
unterstützt werden können.
- Darlehen sind auch für die Hotellerie vorgesehen. Diese bilden ein
eigenständiges Instrument des Kantons und sind nicht mehr an die
Förderung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
gebunden.
- Beiträge an den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur konnten
teilweise schon bisher geleistet werden. Neu sind Betriebsbeiträge
(beispielsweise an die Verbreitung) vorgesehen sowie die Möglichkeit,
dass sich der Kanton an entsprechenden Unternehmungen (Tele-Rätia)
ausnahmsweise beteiligen kann.
- Institutionen können, in Verbindung mit Leistungsaufträgen,
Betriebsbeiträge gewährt werden. Bisher waren nur Beiträge für den
Aufbau neuer Dienstleistungen möglich. Betriebsbeiträge sollen auch an
Forschungsinstitutionen, insbesondere an solche mit internationaler
Ausstrahlung, geleistet werden können.
- Mit Beiträgen an überbetriebliche Kooperationsprojekte sowie an
Bestrebungen zur Erschliessung von Auslandmärkten soll die
Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden.
- Zur Förderung des Wissenstransfers, vor allem im Zusammenhang mit
Ansiedlungsprojekten, sind Beiträge an spezifische Aus- und
Weiterbildungsprojekte vorgesehen.
- Verzichtet wird auf die Möglichkeit, sich an der Sanierung von
Unternehmungen zu beteiligen, auf die Bevorzugung wirtschaftlich
schwacher Gebiete und auf die beratende Kommission für
Wirtschaftsfragen.
- Für die Stärkung der kantonalen Wirtschaftsförderung benötigt es
aber nicht nur die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen, sondern auch
die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die einzelnen
Instrumente. Dies wird erst im Rahmen der Finanzplanung 2005 bis 2008
geprüft werden. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevision voraussichtlich
in der Februarsession 2004 behandeln.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden