Ja zum Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung
Im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ruft die
Regierung die Stimmberechtigten auf, am 9. Februar 2003 ein überzeugtes
Ja zum Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung in die Urne zu legen.
Alle 26 Kantonsregierungen und beinahe sämtliche Krankenkassen stehen
hinter dem Gesetz, das die unvermeidliche Mehrbelastung der Kantone auf
tragbare Weise gestaltet und jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit
Krankenkassen und ihren Versicherten verhindert.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat in einem
Grundsatzurteil im November 2001 entschieden, dass die Kantone sich
nicht nur bei Spitalbehandlungen auf der Allgemeinen Abteilung, sondern
auch bei Behandlungen auf der Halbprivat- und Privatabteilung
öffentlicher Spitäler zu beteiligen haben. Das Bundesgesetz über die
Krankenversicherung (KVG) hatte diese Frage nicht klar geregelt. Die von
den Kantonen bisher nicht finanzierten Anteile gingen zu Lasten der
Zusatzversicherungen für Halbprivat- und Privatbehandlungen.
Auf Grund des EVG-Entscheids musste die bestehende
Finanzierungspraxis korrigiert werden. Diese Korrektur hat eine massive
Mehrbelastung der Kantone und eine Entlastung der Zusatzversicherungen
für Halbprivat- und Privatbehandlungen zur Folge. Um einen geordneten
Übergang dieser Lastenverschiebung von den Zusatzversicherten zu den
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Kantone zu erreichen, haben
National- und Ständerat im Juni 2002 ohne Gegenstimme ein dringliches
Bundesgesetz beschlossen. Dieses Gesetz hebt den Finanzierungsanteil der
Kantone für die Spitalbehandlungen von Privat- und Halbprivat
Versicherten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern
schrittweise von 300 Mio. Franken im Jahr 2002 auf 500 Mio. Franken im
Jahr 2004 an. Die Kantone bezahlen somit bis 2004 insgesamt 1,2
Milliarden Franken. Wird das Gesetz abgelehnt, erhöht sich dieser Anteil
auf über 1,5 Milliarden Franken. Im Kanton Graubünden würde die
Ablehnung des Gesetzes die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit
annähernd 7.5 Mio. Franken zusätzlich belasten.
Das dringliche Bundesgesetz ist ein breit abgestimmter Kompromiss,
der von einer aussergerichtlichen Vereinbarung zwischen den Kantonen und
den Krankenkassen flankiert wurde. Im Rahmen dieser Vereinbarung
bezahlten die Kantone im September 2002 den Krankenkassen für das Jahr
2001 pauschal 250 Mio. Franken. Die ASSURA ist dieser Vereinbarung nicht
beigetreten und hat nun auch das Referendum gegen das dringliche
Bundesgesetz eingereicht.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement