Im Anschluss an die Budgetberatungen im Grossen Rat hat die
Regierung ein Gutachten in Auftrag gegeben mit der Aufgabe zu prüfen, ob
die globalen Kürzungsvorschläge und der Verzicht auf eine Detailberatung
rechtlich zulässig seien. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass sich die
zwei Anträge im Ergebnis so verhalten, wie wenn der Grosse Rat das
Budget 2003 zurückgewiesen hätte. Der Regierung obliegt es nun,
allenfalls einen neuen, die Globalkürzungsvorlagen konkretisierenden
Voranschlag auszuarbeiten und dem Grossen Rat zu unterbreiten. Die GPK
stellt fest, dass die Budgetbeschlüsse nicht angefochten wurden und
somit in Rechtskraft erwachsen sind. Obwohl für die GPK im Gutachten
verschiedene Fragen offen blieben und es finanzrechtlich nicht
befriedigt, wehrt sie sich nicht gegen die Absicht der Regierung, das
Budget in der Märzsession 2003 des Grossen Rates nochmals behandeln zu
lassen. Die GPK gibt auch kein Gegengutachten in Auftrag, weil der
Verzicht auf eine Steuererhöhung für die Bündner Volkswirtschaft und die
Durchsetzung der Sparmassnahmen zur Gesundung der Kantonsfinanzen im
Vordergrund stehen und wichtiger sind. In diesem Sinne nimmt sie auch
mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die von der GPK in der
Novembersession 2002 beantragten und vom Grossen Rat beschlossenen Spar-
und Kürzungsvorschläge vollzogen werden konnten.
Die finanzrechtliche Bearbeitung von Budgetanträgen - auch unter
GRiforma - muss mit einer Revision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes
diskutiert werden. Ein entsprechender Kommissions-Vorstoss wird von der
GPK vorbereitet.
Gremium: Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats