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Im Sommer soll das 2002 revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG in Kraft treten. Die entsprechende Vollzugsverordnung AVIV ist momentan noch in der Vernehmlassung. Als positiv wertet die Bündner Regierung, dass eine Zusammenarbeit sämtlicher Institutionen verankert wurde. Die neue Regelung für die Anrechnung von Erziehungsperioden, die einheitliche Regelung bei der Eingabe von Kursen und Programmen sowie die verlängerte Bezugsdauer bei der Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit zählen ebenso zu den Stärken der revidierten Verordnung. Kritisch angemerkt hat die Regierung insbesondere die Absicht, die Kantonsbeiträge an die öffentlichen Arbeitsvermittlungen und die Verwaltungskostenentschädigungen vom Bund direkt zu verrechnen. Ein solcher Systemwechsel verkompliziert die Verrechnung zwischen Bund und Kantonen erheblich.

Regierungsrätliche Zustimmung für "Info-TV Davos/Klosters"
Die Regierung hat keine Vorbehalte gegen die Erneuerung der Konzession für das Infoprogramm "Info-TV Davos/Klosters". Das Projekt verbessert die touristische Infrastruktur und steigert die Attraktivität der Destination Davos und Klosters, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation BAKOM. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG schreibt vor, dass die Kantone, in denen sich das Sendegebiet befindet, angehört werden müssen.

Höhere Kursgelder am Plantahof
Die Regierung hat das Kursgeld des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums "Plantahof" LBBZ um 20 Prozent erhöht; um zehn Prozent steigen die Kosten für die Verpflegung und die Unterkunft. Die Preise für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer aus Graubünden werden in Zukunft nicht mehr vergünstigt und die Bestimmung zur Deckung der Reisekosten wird ersatzlos gestrichen. Ein Vergleich der Unterkunfts- und Verpflegungstarife mit anderen landwirtschaftlichen Schulen und Bildungszentren hat ergeben, dass eine Anpassung der Preise vertretbar ist. Das revidierte Reglement tritt am 15. April 2003 in Kraft.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Stadt Ilanz darf das Quartierplanverfahren in der Gewerbezone, 2. Erschliessungsetappe im Gebiet Grüneck, durchführen. Die Regierung hatte 1994 von der Stadt Ilanz eine Baugrunduntersuchung verlangt. Die Regierung hat nun die eingereichten Unterlagen zur Kenntnis genommen.
- Die Regierung hat einen Beitrag von maximal 975'000 Franken für das Lawinenverbauungsprojekt "Plütschessa" der Gemeinde Ftan genehmigt. Die Gesamtkosten für das Verbauungsprojekt belaufen sich auf 3,9 Millionen Franken.
- Für das Integralprojekt "Seewis" hat die Regierung kantonale Beiträge von rund 880'000 Franken (Gesamtkosten: vier Millionen Franken) zugesichert. Das Projekt sieht über eine Laufzeit von fünf Jahren verschiedene Arbeiten in den Wäldern im Einzugsgebiet des Taschina-Tobels vor.
- Als Bestandteil des Walderschliessungsplanes der Gemeinde Fideris hat die Regierung das Projekt für die beiden Abschnitte "Oberfäld" und "Allmeindli" genehmigt. Dabei hat sie der Gemeinde einen Kantonsbeitrag von rund 309'000 Franken (Gesamtkosten: 1,2 Millionen Franken) zugesichert.
- Die Regierung hat das neue Steuergesetz von Madulain genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat 348'000 Franken als Kulturförderungsbeiträge genehmigt. Damit werden 2003 19 kulturelle Projekte unterstützt.
- Als Beitrag zur Jugendförderung hat die Regierung dem Kinderzirkus "Lollypop" 22'000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
- Auf der Lugnezerstrasse wird die Brücke Val Miedra saniert und verbreitert. Dafür hat die Regierung einen Kredit von rund 680'000 Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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