Im Sommer soll das 2002 revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz
AVIG in Kraft treten. Die entsprechende Vollzugsverordnung AVIV ist
momentan noch in der Vernehmlassung. Als positiv wertet die Bündner
Regierung, dass eine Zusammenarbeit sämtlicher Institutionen verankert
wurde. Die neue Regelung für die Anrechnung von Erziehungsperioden, die
einheitliche Regelung bei der Eingabe von Kursen und Programmen sowie
die verlängerte Bezugsdauer bei der Förderung der selbstständigen
Erwerbstätigkeit zählen ebenso zu den Stärken der revidierten
Verordnung. Kritisch angemerkt hat die Regierung insbesondere die
Absicht, die Kantonsbeiträge an die öffentlichen Arbeitsvermittlungen
und die Verwaltungskostenentschädigungen vom Bund direkt zu verrechnen.
Ein solcher Systemwechsel verkompliziert die Verrechnung zwischen Bund
und Kantonen erheblich.
Regierungsrätliche Zustimmung für "Info-TV Davos/Klosters"
Die Regierung hat keine Vorbehalte gegen die Erneuerung der
Konzession für das Infoprogramm "Info-TV Davos/Klosters". Das Projekt
verbessert die touristische Infrastruktur und steigert die Attraktivität
der Destination Davos und Klosters, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung
an das Bundesamt für Kommunikation BAKOM. Das Bundesgesetz über Radio
und Fernsehen RTVG schreibt vor, dass die Kantone, in denen sich das
Sendegebiet befindet, angehört werden müssen.
Höhere Kursgelder am Plantahof
Die Regierung hat das Kursgeld des Landwirtschaftlichen Bildungs-
und Beratungszentrums "Plantahof" LBBZ um 20 Prozent erhöht; um zehn
Prozent steigen die Kosten für die Verpflegung und die Unterkunft. Die
Preise für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer aus Graubünden werden
in Zukunft nicht mehr vergünstigt und die Bestimmung zur Deckung der
Reisekosten wird ersatzlos gestrichen. Ein Vergleich der Unterkunfts-
und Verpflegungstarife mit anderen landwirtschaftlichen Schulen und
Bildungszentren hat ergeben, dass eine Anpassung der Preise vertretbar
ist. Das revidierte Reglement tritt am 15. April 2003 in Kraft.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Stadt Ilanz darf das Quartierplanverfahren in der Gewerbezone,
2. Erschliessungsetappe im Gebiet Grüneck, durchführen. Die Regierung
hatte 1994 von der Stadt Ilanz eine Baugrunduntersuchung verlangt. Die
Regierung hat nun die eingereichten Unterlagen zur Kenntnis genommen.
- Die Regierung hat einen Beitrag von maximal 975'000 Franken für
das Lawinenverbauungsprojekt "Plütschessa" der Gemeinde Ftan genehmigt.
Die Gesamtkosten für das Verbauungsprojekt belaufen sich auf 3,9
Millionen Franken.
- Für das Integralprojekt "Seewis" hat die Regierung kantonale
Beiträge von rund 880'000 Franken (Gesamtkosten: vier Millionen Franken)
zugesichert. Das Projekt sieht über eine Laufzeit von fünf Jahren
verschiedene Arbeiten in den Wäldern im Einzugsgebiet des
Taschina-Tobels vor.
- Als Bestandteil des Walderschliessungsplanes der Gemeinde Fideris
hat die Regierung das Projekt für die beiden Abschnitte "Oberfäld" und
"Allmeindli" genehmigt. Dabei hat sie der Gemeinde einen Kantonsbeitrag
von rund 309'000 Franken (Gesamtkosten: 1,2 Millionen Franken)
zugesichert.
- Die Regierung hat das neue Steuergesetz von Madulain genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat 348'000 Franken als Kulturförderungsbeiträge
genehmigt. Damit werden 2003 19 kulturelle Projekte unterstützt.
- Als Beitrag zur Jugendförderung hat die Regierung dem Kinderzirkus
"Lollypop" 22'000 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
- Auf der Lugnezerstrasse wird die Brücke Val Miedra saniert und
verbreitert. Dafür hat die Regierung einen Kredit von rund 680'000
Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden