Die Waldbewirtschaftung wird heute von drei wesentlichen Faktoren
geprägt: Den natürlichen Gegebenheiten, den von der Öffentlichkeit und
Waldeigentümer an den Wald gestellten Anforderungen und immer mehr durch
die zur Verfügung stehenden Mittel der öffentlichen Hand. Der
Waldentwicklungsplan ist das Instrument des Forstdienstes, um die
langfristige Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der
Standortverhältnisse und den öffentlichen Interessen festzulegen und die
notwendigen Prioritäten zu bestimmen.
Für das Gebiet der Gemeinden Safien, Tenna, Versam, Valendas,
Castrisch, Sevgein, Riein und Pitasch wurde unter aktiver Mitwirkung der
betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung der Entwurf des
Waldentwicklungsplans erarbeitet. Die Verantwortlichen haben am
Donnerstag 13. März 2003 in Ilanz die Waldeigentümer und die
Öffentlichkeit den Entwurf vorgestellt und über das weitere Vorgehen
informiert.
Neue Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft ändern sich in den
letzten Jahren zunehmend schneller. Die Öffentlichkeit verlangt immer
mehr Leistungen vom Wald. Die Ansprüche bezüglich Schutz und
Wohlfahrtswirkungen nehmen zu, während die finanzielle Bedeutung des
bisherigen "Motors" der Forstwirtschaft, die Holzproduktion abnimmt.
Dies hat auch negative Auswirkungen auf die ökonomische Situation der
Forstbetriebe. Die knappen Mittel der öffentlichen Hand verlangen zudem
nach einer klaren Prioritätensetzung. Unter diesen Vorzeichen wurde vor
mehr als einem Jahr mit dem Waldentwicklungsplan "Safien" begonnen.
Der Entwurf wurde durch ein dreiköpfiges Planungsteam, bestehend aus
dem verantwortlichen Regionalforstingenieur Luzi Schmid, dem Zuständigen
am Amt für Wald für die Waldentwicklungsplanung Riet Gordon sowie Dumeni
Cavegn als Planer, erarbeitet. Neben den standörtlichen Grundlagen und
den bestehenden Planungen wurden in erster Linie die zahlreichen
Anliegen einbezogen, welche durch die Gemeinden, Interessengruppen und
einzelnen Bürgern an einer Informationsveranstaltung und in einem
Workshop formuliert wurden.
Klare Zielvorstellungen
Der Waldentwicklungsplan ist aufgebaut aus einem Leitbild und acht
Objektblättern. Im Leitbild werden die allgemeinen Ziele und Strategien
für den gesamten Wald im Planungsperimeter bestimmt. Es wird
festgehalten, welche Waldfunktionen in Zukunft durch die
Waldbewirtschaftung gefördert werden sollen. Zu dem werden auch
Überlegungen angestellt, wie der Wald aufgebaut sein sollte um die
Leistungen zu erfüllen (z. B. die Baumartenzusammensetzung) und welche
generellen Massnahmen notwendig sind (z. B die Verjüngungstechnik) um
den angestrebten Zustand zu erreichen.
In den Objektblättern werden für die Bereiche Schutz vor
Naturgefahren, Holzproduktion, Natur- und Landschaft, Erholung,
Landwirtschaft und Wild & Jagd auf Karten festgehalten, wo besondere
Anliegen am Wald zu berücksichtigen sind. Dazu gehören z. B. Wälder mit
besonderer Schutzfunktion, Waldreservate, Wildruhezonen aber auch
Flächen, wo die aktive Erholung des Menschen in den Vordergrund gestellt
wird. Im Textteil werden für diese Flächen die konkreten Ziele und die
notwendigen langfristigen Massnahmen festgehalten.
Vernehmlassungsverfahren läuft
Auf vielen Flächen können die angestrebten Ziele nicht nur mittels
forstlicher Massnahmen erreicht werden. Es benötigt zusätzliche auch
Anstrengungen, die ausserhalb des Kompetenzbereichs des Forstdienstes
getätigt werden müssen. Bei Überlagerungen von Funktionen braucht es
zudem oft einer intensive Zusammenarbeit. Alle diese Massnahmen werden
im Objektblatt Koordinationsbedarf festgehalten.
Bis am 2. Mai 2003 haben alle Interessierten Zeit, zum Entwurf
Stellung zu beziehen und Änderungsanträge oder eigene Lösungsvarianten
zu formulieren. Die Stellungnahmen sind schriftlich dem Amt für Wald
Surselva in Ilanz zuzustellen. Dort und bei den betroffenen Gemeinden
kann der Waldentwicklungsplan auch eingesehen werden.
Im Sommer 2003 wird der Entwurf unter Einbezug der Betroffenen
überarbeitet, bevor er im Herbst während öffentlich aufgelegt wird. Die
Beschlussfassung durch die Gemeinden und die anschliessende Genehmigung
durch die Regierung ist für Ende Jahr geplant.
Gremium: Amt für Wald Graubünden
Quelle: dt Amt für Wald Graubünden