Die Sachpläne Strasse und Schiene / öffentlicher Verkehr erleiden
Schiffbruch in Graubünden. Die Regierung lehnt beide Entwürfe
entschieden ab. Zahlreiche grundsätzliche Fragen müssen vertieft
überarbeitet und in wesentlichen Sachaussagen konkretisiert werden. Die
zentrale Frage des Tourismus- und Freizeitverkehrs wird weitgehend
ausgeklammert und die Anbindung Graubündens als Grenzkanton ist völlig
ungenügend berücksichtigt. Geradezu bestürzend ist die Absicht, die
Prättigauerstrasse als Bestandteil des Nationalstrassennetzes
zurückzustufen, obwohl verschiedentlich festgehalten worden ist, das
vorerst genehmigte Nationalstrassennetz fertig zu stellen. Die Regierung
fordert das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK auf, die Kantone in konkreter Weise in die
Weiterbearbeitung der Sachpläne einzubeziehen.
Die Sachpläne dienen der Planung und Koordination von Grossvorhaben
wie Bahn 2000, NEAT sowie die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das
europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz. Im Bereich
Strassenverkehr stehen im Mittelpunkt die Fertigstellung des
Nationalstrassennetzes und dessen Substanzerhalt. Im Weiteren geht es um
die Definition eines neuen Bundesstrassennetzes, welches das derzeitige
System von Nationalstrassen und schweizerischen Hauptstrassen ersetzen
soll.
Lotteriegesetz: Kanton muss nach wie vor die Kontrolle behalten
Das geltende Lotteriegesetz stammt aus dem Jahr 1923 und wurde
seither nie revidiert. Heute fehlt beispielsweise rechtlich die
Möglichkeit, Grosslotterieveranstaltungen zu bewilligen; die bisherige
technologische Entwicklung ist genau so wenig berücksichtigt wie die
Prävention und die Behandlung von Spielsucht. Schliesslich will das
Bundesamt für Justiz auch eine Neuordnung der Besteuerung von
Lotteriegewinnen erreichen (Einführung der Quellensteuer). Das
revidierte Lotteriegesetz will dennoch an bewährten Grundsätzen
festhalten. Die Kantone sollen zum Beispiel weiterhin die
Lotterieerträge für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwenden
können.
Die Bündner Regierung setzt sich in ihrer Vernehmlassung dafür ein,
dass folgende Punkte nochmals eingehend überprüft werden:
- dass auf die Öffnung des Lotteriemarktes und damit die Zulassung
von weiteren Grosslotterieveranstaltern verzichtet wird,
- dass die kantonale Zuständigkeit im Lotteriebereich integral
erhalten bleibt,
- dass die kantonale Kompetenz zur Verteilung der von den
Grossveranstaltern zu Gunsten der Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit
erwirtschafteten Erträge uneingeschränkt den Kantonen erhalten bleibt
und
- dass auf die Festlegung von engen Schranken für die Ausgestaltung
der Spiele (wie max. Auszahlungsquoten) zu verzichten ist.
Ein zentrales Anliegen der Regierung bleibt die volle Kontrolle der
Erträge aus Lotterien. Die Kultur- und Sportförderung wird massgeblich
aus den Gewinnanteilen der Landeslotterie und des Sport-Toto Fonds
gefördert. Von einem allfälligen Absinken dieser Mittel wären zahlreiche
gemeinnützige Organisationen im ganzen Kanton betroffen.
Teilrevision des Fachhochschulgesetzes ist unnötig
Die Bündner Regierung lehnt die Teilrevision des
Fachhochschulgesetzes ab. Der vorliegende Entwurf trägt nichts dazu bei,
die Fachhochschulen leistungsstärker und wettbewerbsfähiger zu machen.
Konkret geht es bei der Revision darum, die Studienbereiche Gesundheit,
Soziales und Kunst - bisher ausschliesslich von den Kantonen geregelt
und finanziert - dem Bundesgesetz zu unterstellen. Allerdings sieht sich
der Bund ausser Stande, die drei neuen Bereiche angemessen zu
finanzieren. Weiter will die Revision die Studienstrukturen reformieren
und gestufte Studiengänge Bachelor / Master einzuführen. Dazu hält die
Regierung fest, dass das bestehende Recht dafür nicht angepasst werden
muss. Mit Blick auf das bis 2008 geplante Hochschulförderungsgesetz ist
diese Teilrevision unnötig.
Parkplätze der kantonalen Verwaltung werden gebührenpflichtig
Die Regierung hat die neue Parkplatzverordnung genehmigt. Diese
regelt auf einfache und pragmatische Art und Weise die Nutzung der
Parkplätze der kantonalen Verwaltung. Gratis parkieren dürfen neu nur
noch Mitarbeitende, die ihr privates Fahrzeug regelmässig dienstlich
gebrauchen, Mitarbeitende mit körperlichen Behinderungen, Mitarbeitende,
die den Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig
erreichen oder verlassen können sowie Besucher. Für alle anderen
Angestellten der kantonalen Verwaltung ist die Benützung der Parkplätze
hingegen gebührenpflichtig.
Bildungsreform Gesundheit und Soziales schreitet voran
Die Regierung treibt die Umsetzung der Bildungsreformen in den
Gesundheits- und Sozialberufen im Kanton Graubünden voran. Für die
Koordination der weiteren Umsetzungsschritte hat sie eine neunköpfige
Steuerungsgruppe eingesetzt unter dem Vorsitz von Veronika Niederhauser,
Direktorin des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales.
Aus Gemeinden und Regionen
- Per Ende 2003 wird die Stadt Chur ihren kommunalen Sozialdienst
aufgeben. Diese Aufgabe übernimmt neu das Sozialamt Graubünden. Die
Regierung hat dafür die notwendigen organisatorischen Schritte in die
Wege geleitet.
- Die romanischen Sprachregionen Ober- und Unterengadin sowie
Mittelbünden und Bündner Oberland erhalten einheitliche romanische
Sprachbücher und Arbeitshefte in Puter, Vallader, Surmiran und Sursilvan
für die 4., 5. und 6. Klassen.
- Die Gemeinde Trun kann nun den Bau eines Allwetterplatzes mit
Weitsprunganlage an die Hand nehmen. Die Regierung hat das Projekt
definitiv genehmigt und dafür einen Baubeitrag von rund 67'000 Franken
zugesichert.
- Das Projekt für die Umnutzung der Turnhalle in Trimmis ist
definitiv genehmigt, ebenso der kantonale Baubeitrag von rund 350'000
Franken.
- Die Regierung hat das revidierte Steuergesetz von Sagogn
genehmigt.
- In Davos wird das Hallenbad erweitert. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf rund zwölf Millionen Franken. Für dieses Projekt hat die
Regierung einen Beitrag von 500'000 Franken bewilligt.
- Die Gemeindeversammlung von Fläsch hat Ende 2002 die Teilrevision
der Gemeindeverfassung beschlossen. Die Regierung hat diese nun
ebenfalls genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für vier humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung
einen Gesamtbetrag von 14'000 Franken bewilligt.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat rund ein Dutzend Strassenprojekte bewilligt und
dafür die entsprechenden Kredite bereitgestellt; insgesamt rund 9,8
Millionen Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden