Mit der Teilrevision des Publikationsgesetzes ("Bundesgesetz über
die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt") werden die
Kantonsverfassungen aus der Systematischen Sammlung des Bundesrechts
verschwinden; ebenso die interkantonalen Verträge. Die vorgeschlagene
Revision nimmt zudem Rücksicht auf die elektronische Veröffentlichung
der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts. Sollte es dabei zu textlichen
Differenzen mit der gedruckten Version kommen, soll weiterhin die
gedruckte Version massgebend bleiben. Die Bündner Regierung hat die
Neuregelung des Publikationsgesetzes gut geheissen. Sie setzt sich in
ihrer Vernehmlassung an die Schweizerische Bundeskanzlei allerdings auch
dafür ein, dass die rätoromanische Version der Erlasstexte in gleicher
Weise verbindlich sein soll wie die Erlasstexte in den übrigen drei
Amtssprachen. Die Regelungen für das Rätoromanische sollen gemäss
Revisionsentwurf zudem aus dem Publikationsgesetz ins neue
Sprachengesetz übertragen werden. Die Bündner Regierung verlangt
allerdings Übergangsbestimmungen für den Fall, dass das neue
Publikationsgesetz vor dem neuen Sprachgesetz in Kraft treten sollte;
denn im Gebrauch des Rätoromanischen muss Kontinuität garantiert sein.
Krankenversicherung: Für Ausnahmegesuche zur Versicherungspflicht
sind neu Gemeinden zuständig
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich grundsätzlich
gegen Krankheit versichern lassen. Für Ausnahmen von dieser Regelung ist
der Kanton zuständig. So schreiben es die Ausführungsbestimmungen zum
kantonalen Gesetz über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung ABzKPVG vor. Gänzlich ungeregelt ist bisher die
Zuständigkeit für eine freiwillige Unterstellung unter die
schweizerische Versicherungspflicht. Die Regierung hat nun die ABzKPVG
präzisiert und ergänzt. Neu sollen die Gemeinden auch Gesuche um
Ausnahmen und um freiwillige Unterstellungen behandeln; so, wie sie auch
für den Vollzug der grundsätzlichen Versicherungspflicht zuständig sind.
Spitex-Leistungen werden teurer
Die Regierung hat den kantonalen Beitragssatz für Spitex-Leistungen
um zehn Prozent gekürzt. Neu werden pro verrechenbare Stunde 13 Franken
vom Kanton gedeckt. Gleichzeitig hat die Regierung die Tarife für die
hauswirtschaftlichen Leistungen angepasst. Minimal dürfen neu 14 (bisher
zwölf) und maximal 20 Franken (bisher 16) pro Stunde verlangt werden.
Mit diesen Anpassungen hat die Regierung die Verordnung des Grossen Rats
über die linearen Beitragskürzungen im Spitex-Bereich vom November 2002
umgesetzt.
Schweizerischer Schulsporttag 2004 findet in Graubünden statt
Der Schweizerische Schulsporttag 2004 findet in Graubünden statt.
Die Regierung hat einer entsprechenden Anfrage des Schweizerischen
Verbandes für Sport und Schule SVSS zugestimmt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA sollen eine neue
6er Sesselbahn von Motta Naluns auf Schlivera bauen können. Dem
Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, das entsprechende
Konzessionsgesuch zu genehmigen.
- Gleich drei Gemeindeverfassungen sind nun auch von der Regierung
genehmigt worden; diejenige von Zizers, von Urmein und von Alvaschein.
- Das Projekt für die neue Sporthalle "Quadera" in Saas ist von der
Regierung grundsätzlich genehmigt worden. In Aussicht gestellt sind auch
rund 585'000 Franken als kantonaler Baubeitrag.
- In Maienfeld kann die "Schnitzelhalle" (Lager der Holzschnitzel
für die Holzschnitzelheizung der neuen Turnhallen) gebaut werden. Dafür
hat die Regierung einen kantonalen Baubeitrag von rund 30'000 Franken
genehmigt.
- Der Engadin Inline Marathon kann stattfinden. Die Regierung hat
für den Anlass vom 28. Juni 2003 die Benützung des Parcours zwischen
Maloja und S-chanf genehmigt.
- Die revidierten Ortsplanungen von Samedan (Baugesetz, Zonenpläne
"Val Bever", "Muntatsch-Clavadatsch", Val Roseg und "Muottas-Champagna")
und Castasegna ("estratto del piano delle zone") hat nun auch die
Regierung genehmigt.
- Für die Sanierung der Kantonsstrasse in Tschlin innerorts sowie
für die Erneuerung und Ergänzung sämtlicher Werkleitungen hat die
Regierung einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 270'000 Franken
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für das Schweizerische Rote Kreuz SRK hat die Regierung zu Gunsten
der Nothilfe-Aktion für die irakischen Flüchtlinge einen Beitrag von
10'000 Franken genehmigt.
- Mit 300'000 Franken aus dem Landeslotteriefonds beteiligt sich der
Kanton Graubünden an das Stiftungskapital der Stiftung "Convivenza", dem
Internationalen Zentrum für Minderheiten. Der juristische Sitz der
Stiftung ist in Disentis/Mustér. Die Regierung hat ihre Zusage mit
verschiedenen Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Strassenprojekte
- Für verschiedene Strassenprojekte (A 13, Lugnezerstrasse,
Prättigauerstrasse, Albulastrasse) hat die Regierung einen Gesamtkredit
von rund 11,5 Millionen Franken genehmigt.
Personelles
Für die Stabsstelle Sprachen (bisher Stabsstelle Kantonssprachen) an
der Pädagogischen Fachhochschule Graubünden sind die Dozenten Gian-Peder
Gregori und Vincenzo Todisco gewählt worden. Das Arbeitspensum beträgt
40 Prozent pro Dozent.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden