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Mit der Teilrevision des Publikationsgesetzes ("Bundesgesetz über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt") werden die Kantonsverfassungen aus der Systematischen Sammlung des Bundesrechts verschwinden; ebenso die interkantonalen Verträge. Die vorgeschlagene Revision nimmt zudem Rücksicht auf die elektronische Veröffentlichung der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts. Sollte es dabei zu textlichen Differenzen mit der gedruckten Version kommen, soll weiterhin die gedruckte Version massgebend bleiben. Die Bündner Regierung hat die Neuregelung des Publikationsgesetzes gut geheissen. Sie setzt sich in ihrer Vernehmlassung an die Schweizerische Bundeskanzlei allerdings auch dafür ein, dass die rätoromanische Version der Erlasstexte in gleicher Weise verbindlich sein soll wie die Erlasstexte in den übrigen drei Amtssprachen. Die Regelungen für das Rätoromanische sollen gemäss Revisionsentwurf zudem aus dem Publikationsgesetz ins neue Sprachengesetz übertragen werden. Die Bündner Regierung verlangt allerdings Übergangsbestimmungen für den Fall, dass das neue Publikationsgesetz vor dem neuen Sprachgesetz in Kraft treten sollte; denn im Gebrauch des Rätoromanischen muss Kontinuität garantiert sein.

Krankenversicherung: Für Ausnahmegesuche zur Versicherungspflicht sind neu Gemeinden zuständig
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich grundsätzlich gegen Krankheit versichern lassen. Für Ausnahmen von dieser Regelung ist der Kanton zuständig. So schreiben es die Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung ABzKPVG vor. Gänzlich ungeregelt ist bisher die Zuständigkeit für eine freiwillige Unterstellung unter die schweizerische Versicherungspflicht. Die Regierung hat nun die ABzKPVG präzisiert und ergänzt. Neu sollen die Gemeinden auch Gesuche um Ausnahmen und um freiwillige Unterstellungen behandeln; so, wie sie auch für den Vollzug der grundsätzlichen Versicherungspflicht zuständig sind.

Spitex-Leistungen werden teurer
Die Regierung hat den kantonalen Beitragssatz für Spitex-Leistungen um zehn Prozent gekürzt. Neu werden pro verrechenbare Stunde 13 Franken vom Kanton gedeckt. Gleichzeitig hat die Regierung die Tarife für die hauswirtschaftlichen Leistungen angepasst. Minimal dürfen neu 14 (bisher zwölf) und maximal 20 Franken (bisher 16) pro Stunde verlangt werden. Mit diesen Anpassungen hat die Regierung die Verordnung des Grossen Rats über die linearen Beitragskürzungen im Spitex-Bereich vom November 2002 umgesetzt.

Schweizerischer Schulsporttag 2004 findet in Graubünden statt
Der Schweizerische Schulsporttag 2004 findet in Graubünden statt. Die Regierung hat einer entsprechenden Anfrage des Schweizerischen Verbandes für Sport und Schule SVSS zugestimmt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA sollen eine neue 6er Sesselbahn von Motta Naluns auf Schlivera bauen können. Dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, das entsprechende Konzessionsgesuch zu genehmigen.
- Gleich drei Gemeindeverfassungen sind nun auch von der Regierung genehmigt worden; diejenige von Zizers, von Urmein und von Alvaschein.
- Das Projekt für die neue Sporthalle "Quadera" in Saas ist von der Regierung grundsätzlich genehmigt worden. In Aussicht gestellt sind auch rund 585'000 Franken als kantonaler Baubeitrag.
- In Maienfeld kann die "Schnitzelhalle" (Lager der Holzschnitzel für die Holzschnitzelheizung der neuen Turnhallen) gebaut werden. Dafür hat die Regierung einen kantonalen Baubeitrag von rund 30'000 Franken genehmigt.
- Der Engadin Inline Marathon kann stattfinden. Die Regierung hat für den Anlass vom 28. Juni 2003 die Benützung des Parcours zwischen Maloja und S-chanf genehmigt.
- Die revidierten Ortsplanungen von Samedan (Baugesetz, Zonenpläne "Val Bever", "Muntatsch-Clavadatsch", Val Roseg und "Muottas-Champagna") und Castasegna ("estratto del piano delle zone") hat nun auch die Regierung genehmigt.
- Für die Sanierung der Kantonsstrasse in Tschlin innerorts sowie für die Erneuerung und Ergänzung sämtlicher Werkleitungen hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 270'000 Franken genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für das Schweizerische Rote Kreuz SRK hat die Regierung zu Gunsten der Nothilfe-Aktion für die irakischen Flüchtlinge einen Beitrag von 10'000 Franken genehmigt.
- Mit 300'000 Franken aus dem Landeslotteriefonds beteiligt sich der Kanton Graubünden an das Stiftungskapital der Stiftung "Convivenza", dem Internationalen Zentrum für Minderheiten. Der juristische Sitz der Stiftung ist in Disentis/Mustér. Die Regierung hat ihre Zusage mit verschiedenen Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Strassenprojekte
- Für verschiedene Strassenprojekte (A 13, Lugnezerstrasse, Prättigauerstrasse, Albulastrasse) hat die Regierung einen Gesamtkredit von rund 11,5 Millionen Franken genehmigt.

Personelles
Für die Stabsstelle Sprachen (bisher Stabsstelle Kantonssprachen) an der Pädagogischen Fachhochschule Graubünden sind die Dozenten Gian-Peder Gregori und Vincenzo Todisco gewählt worden. Das Arbeitspensum beträgt 40 Prozent pro Dozent.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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