Im Zusammenhang mit dem allfälligen Rückkauf der Anlagen der KWZ
haben Konzessionsgemeinden, der Kanton und die Kraftwerke Zervreila AG
eine aussergerichtliche Lösung ausgehandelt. Die KWZ und deren Aktionäre
(SN Energie, ATEL und NOK), haben kürzlich dieser partnerschaftlichen
Vereinbarung zugestimmt, die Konzessionsgemeinden und der Kanton werden
in den nächsten Wochen darüber befinden.
Die Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der
Gemeinden und des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im
Gegenzug erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung
sowie eine unentgeltliche finanzielle und energiewirtschaftliche
Beteiligung an der Kraftwerke Zervreila AG KWZ.
Unentgeltliche Minderheitsbeteiligung
Die künftige Beteiligung der Konzessionsgemeinden und des Kantons am
Aktienkapital der KWZ beläuft sich auf insgesamt 28 %, wovon 55 % an die
Gemeinden und 45 % an den Kanton gehen. Unter den Konzessionsgemeinden
wird die Beteiligung entsprechend den jeweiligen Wasserzinsanteilen
aufgeteilt. Der Beginn der Beteiligung wurde auf den 1. Oktober 2008
festgelegt. Der Wert dieser Beteiligung beläuft sich auf nominal 14
Millionen Franken. Zudem erhalten Gemeinden und Kanton für die Zeit
zwischen 2008 und 2018 eine fixe Entschädigung von insgesamt 700'000
Franken pro Jahr.
Zusätzlich zur finanziellen Beteiligung am Aktienkapital der KWZ
haben Gemeinden und Kanton auch Anspruch auf einen Anteil an der
Jahresenergie, und zwar ebenfalls im Umfang von 28 %. Während der ersten
zehn Jahre, d.h. bis 2018, wird diese Energie der KWZ bzw. ihren
Partnern gegen ein Aufgeld von 1 Rp./kWh überlassen. Für die
Restlaufzeit der Konzession bis zum Jahr 2037 kann der Kanton seinen
Anteil frei verwerten; den Gemeinden steht es frei, ob sie ihren Teil
weiterhin der KWZ - unter neu auszuhandelnden Konditionen - überlassen
oder ebenfalls frei verwerten wollen.
Sitze im Verwaltungsrat
Um ihre Interessen auch wirksam geltend machen zu können, wird der
Gesamtheit der Konzessionsgemeinden und dem Kanton je eine Vertretung im
Verwaltungsrat der KWZ eingeräumt. Gemeinden und Kanton werden damit
vollwertige Partner in der KWZ.
Nachdem die KWZ und deren Partner die Vereinbarung von den
jeweiligen Verwaltungsräten verabschiedet haben, sind nun die Gemeinden
und der Kanton am Zug. Ab Mitte Mai werden die Stimmberechtigten der
Konzessionsgemeinden sowie die Regierung über die Zustimmung zur
Vereinbarung befinden. Der ausgehandelte Vergleich wird dann
rechtskräftig, wenn ihm der Kanton und mindestens die Hälfte aller
Konzessionsgemeinden, welche zusammen über mindestens 60 % der gesamten
verliehenen Wasserkraft verfügen, zustimmen. Es ist vorgesehen, dass die
Abstimmungen in den Gemeinden bis spätestens Ende September
abgeschlossen sind, damit die Vereinbarung im Oktober definitiv
unterzeichnet werden und die vor dem Schweizerischen Bundesgericht
anhängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen werden kann.
Besser als ein Rückkauf
Die Kommission KWZ, welche die Frage des Rückkaufs der KWZ-Anlagen
im Auftrag der Gemeinden abgeklärt und die Verhandlungen mit der KWZ
geführt hat, empfiehlt den Gemeinden und dem Kanton, der Vereinbarung
zuzustimmen. Auf Grund umfangreicher Abklärungen und nach sorgfältiger
Abwägung aller Interessen ist die Kommission der Auffassung, dass die
ausgehandelte Vereinbarung für Gemeinden und Kanton vorteilhaft und der
Lösung mit einem eventuellen Rückkauf der Anlagen der KWZ vorzuziehen
ist.
Auch die KWZ und ihre Partner akzeptieren den ausgehandelten
Vergleich; und dies trotz der hohen finanziellen und
energiewirtschaftlichen Entschädigungen an Gemeinden und Kanton. Die
dauerhafte und vollwertige Partnerschaft mit Konzessionsgemeinden und
Kanton wird bei zukünftigen Herausforderungen für die KWZ von Vorteil
sein. Ebenso kann das heute gut funktionierende Werk in der bestehenden
Betriebsform weitergeführt werden. Entscheidend für die bisherigen
KWZ-Partner war auch, dass sie zumindest bis 2018 über die gesamte
Energie verfügen und damit ihren langfristigen Vertragsverpflichtungen
nachkommen können.
Gremium: KO-KWZ und KWZ AG
Quelle: dt KO-KWZ und KWZ AG