JA zur neuen Verfassung
Am 18. Mai 2003 stimmen wir über eine neue Verfassung für Graubünden
ab. Sie stellt eine ausgewogene Mischung von Bewährtem und Neuem dar und
ist ein solides Fundament, um heutige und zukünftige Herausforderungen
zu meistern. Dazu hat die Bevölkerung beigetragen, die engagiert
mitgewirkt hat.
Wieso eine neue Verfassung?
Mit der Verfassung sagen wir, wie wir den Kanton gestalten und
organisieren wollen. Die Verfassung zeigt, welche Grundwerte uns wichtig
sind und was uns verbindet. Sie soll Richtschnur sein, an der sich die
Einwohnerinnen und Einwohner orientieren können. Dadurch schafft sie
Transparenz und Vertrauen. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig,
die Bevölkerung möglichst zu einigen und nicht Gräben zu öffnen.
Regierung und Grosser Rat haben sich deshalb darum bemüht, eine
Verfassung zu schaffen, die im Volk breite Zustimmung finden kann. Ich
bin überzeugt, dass dies gelungen ist.
Die geltende Kantonsverfassung entspricht den Anforderungen nicht
mehr. Daher haben die Stimmberechtigten im Herbst 1997 mit grosser
Mehrheit die Regierung und den Grossen Rat beauftragt, eine neue
Verfassung mit inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen
auszuarbeiten. Mit der Vorlage, die zur Abstimmung gelangt, - mit diesem
bürgernahen und zukunftsgerichteten Grundgesetz - erfüllen die Behörden
den Auftrag des Volkes.
Ausgewogene Mischung von Neuem und Bewährtem
Eine Verfassung hat sich nach vorne zu orientieren. Wir müssen die
Herausforderungen der Zukunft aufnehmen und dürfen nicht die Augen vor
dem Wandel unserer Gesellschaft verschliessen. Es gilt, unsere
Strukturen auf die aktuellen Bedürfnisse auszurichten. Eine neue
Verfassung kann und darf aber nicht alles auf den Kopf stellen. Es ist
wichtig und richtig, dass sie auf historischen Wurzeln aufbaut. So kann
sich die Bevölkerung mit der Verfassung identifizieren. Die neue
Verfassung beinhaltet eine ausgewogene Mischung von Neuem und Bewährtem
und verbindet Fortschritt mit Tradition. Die neue Verfassung
- enthält ein klares Bekenntnis zur Dreisprachigkeit und fördert
insbesondere die sprachlichen Minderheiten;
- baut die Volksrechte des Referendums und der Volksinitiative um
und schlägt eine ausgewogene Lösung vor, die den Stimmberechtigten und
den Behörden klare Vorteile bringt;
- vereinfacht die Rechtssetzung und stärkt so die Mitsprache des
Volkes;
- schützt die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger
besser und stärkt die Unabhängigkeit der Justiz;
- verankert die Gemeindeautonomie ausdrücklich;
- stärkt die lokale und die regionale Zusammenarbeit und gibt
gewisse Mindeststandards vor zu Gunsten der Mitwirkungsrechte der
Bevölkerung;
- umschreibt die wichtigsten Aufgaben von Kanton und Gemeinden kurz
und prägnant (z.B. Sicherheit der Bevölkerung, Schutz der dünn
besiedelten Gebiete und der Randregionen sowie Chancengleichheit für
alle und Gleichstellung von Frau und Mann);
- übernimmt die heutige Regelung des Verhältnisses von Kirche und
Staat.
Für ein Wahlverfahren, bei dem jede Stimme zählt
Mit einer Variantenabstimmung können die Stimmberechtigten
entscheiden, nach welchem Verfahren die Mitglieder des Grossen Rates in
Zukunft gewählt werden. Für die Regierung ist es wichtig, dass der
Grosse Rat als Volksvertretung ein möglichst genaues Spiegelbild der
Bevölkerung ist. Deshalb unterstützt sie das sogenannte "Bündner
Modell". Dieses verbindet Majorz und Proporz und ist auf die
Verhältnisse im Kanton Graubünden zugeschnitten: Die Stimmberechtigten
wählen in jedem Kreis ein Mitglied des Grossen Rates nach dem
Majorz-Wahlverfahren. Die anderen 81 Mitglieder wählen sie in den 11
Bezirken nach dem Proporz-Wahlverfahren. Dabei werden die Direktmandate
berücksichtigt.
Das Bündner Modell trägt den Anliegen der dünn besiedelten Kreise
und der politischen Minderheiten Rechnung. Es ist ein einfaches,
gerechtes und tragfähiges System, das der Rechtsgleichheit aller
Stimmberechtigten besser entspricht. Denn bei diesem ausgewogenen,
zukunftsweisenden Kompromiss kommt es auf jede einzelne Stimme an. Das
Bündner Modell eignet sich nach Auffassung der Regierung besser,
aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Es belebt die
Politik in unserem Kanton und berücksichtigt den Volkswillen.
Blick auf das Ganze nötig
Bei der Volksabstimmung am 18. Mai 2003 gilt es, die neue Verfassung
als Ganzes zu beurteilen. Denn es ist nicht möglich, über jeden Artikel
einzeln abzustimmen. Ohne die Bereitschaft zu einer Gesamtbetrachtung
wäre jede Totalrevision einer Verfassung zum Scheitern verurteilt. Nach
Auffassung von Regierung und Grossem Rat verdient die neue Verfassung
breite Zustimmung. Sie beseitigt in jedem Fall - d.h. unabhängig von der
Frage nach dem Wahlverfahren - die Mängel der Verfassung von 1892 und
erfüllt die Anforderungen, die an ein modernes Grundgesetz gestellt
werden. Denken Sie an den Gewinn für unseren Kanton und die ganze
Bevölkerung. Sagen Sie 2 x JA zur neuen Kantonsverfassung und sagen Sie
JA zum Bündner Modell.
Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf
Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartements Graubünden
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement