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JA zur neuen Verfassung
Am 18. Mai 2003 stimmen wir über eine neue Verfassung für Graubünden ab. Sie stellt eine ausgewogene Mischung von Bewährtem und Neuem dar und ist ein solides Fundament, um heutige und zukünftige Herausforderungen zu meistern. Dazu hat die Bevölkerung beigetragen, die engagiert mitgewirkt hat.

Wieso eine neue Verfassung?
Mit der Verfassung sagen wir, wie wir den Kanton gestalten und organisieren wollen. Die Verfassung zeigt, welche Grundwerte uns wichtig sind und was uns verbindet. Sie soll Richtschnur sein, an der sich die Einwohnerinnen und Einwohner orientieren können. Dadurch schafft sie Transparenz und Vertrauen. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Bevölkerung möglichst zu einigen und nicht Gräben zu öffnen. Regierung und Grosser Rat haben sich deshalb darum bemüht, eine Verfassung zu schaffen, die im Volk breite Zustimmung finden kann. Ich bin überzeugt, dass dies gelungen ist.
Die geltende Kantonsverfassung entspricht den Anforderungen nicht mehr. Daher haben die Stimmberechtigten im Herbst 1997 mit grosser Mehrheit die Regierung und den Grossen Rat beauftragt, eine neue Verfassung mit inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen auszuarbeiten. Mit der Vorlage, die zur Abstimmung gelangt, - mit diesem bürgernahen und zukunftsgerichteten Grundgesetz - erfüllen die Behörden den Auftrag des Volkes.

Ausgewogene Mischung von Neuem und Bewährtem
Eine Verfassung hat sich nach vorne zu orientieren. Wir müssen die Herausforderungen der Zukunft aufnehmen und dürfen nicht die Augen vor dem Wandel unserer Gesellschaft verschliessen. Es gilt, unsere Strukturen auf die aktuellen Bedürfnisse auszurichten. Eine neue Verfassung kann und darf aber nicht alles auf den Kopf stellen. Es ist wichtig und richtig, dass sie auf historischen Wurzeln aufbaut. So kann sich die Bevölkerung mit der Verfassung identifizieren. Die neue Verfassung beinhaltet eine ausgewogene Mischung von Neuem und Bewährtem und verbindet Fortschritt mit Tradition. Die neue Verfassung
- enthält ein klares Bekenntnis zur Dreisprachigkeit und fördert insbesondere die sprachlichen Minderheiten;
- baut die Volksrechte des Referendums und der Volksinitiative um und schlägt eine ausgewogene Lösung vor, die den Stimmberechtigten und den Behörden klare Vorteile bringt;
- vereinfacht die Rechtssetzung und stärkt so die Mitsprache des Volkes;
- schützt die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger besser und stärkt die Unabhängigkeit der Justiz;
- verankert die Gemeindeautonomie ausdrücklich;
- stärkt die lokale und die regionale Zusammenarbeit und gibt gewisse Mindeststandards vor zu Gunsten der Mitwirkungsrechte der Bevölkerung;
- umschreibt die wichtigsten Aufgaben von Kanton und Gemeinden kurz und prägnant (z.B. Sicherheit der Bevölkerung, Schutz der dünn besiedelten Gebiete und der Randregionen sowie Chancengleichheit für alle und Gleichstellung von Frau und Mann);
- übernimmt die heutige Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat.

Für ein Wahlverfahren, bei dem jede Stimme zählt
Mit einer Variantenabstimmung können die Stimmberechtigten entscheiden, nach welchem Verfahren die Mitglieder des Grossen Rates in Zukunft gewählt werden. Für die Regierung ist es wichtig, dass der Grosse Rat als Volksvertretung ein möglichst genaues Spiegelbild der Bevölkerung ist. Deshalb unterstützt sie das sogenannte "Bündner Modell". Dieses verbindet Majorz und Proporz und ist auf die Verhältnisse im Kanton Graubünden zugeschnitten: Die Stimmberechtigten wählen in jedem Kreis ein Mitglied des Grossen Rates nach dem Majorz-Wahlverfahren. Die anderen 81 Mitglieder wählen sie in den 11 Bezirken nach dem Proporz-Wahlverfahren. Dabei werden die Direktmandate berücksichtigt.
Das Bündner Modell trägt den Anliegen der dünn besiedelten Kreise und der politischen Minderheiten Rechnung. Es ist ein einfaches, gerechtes und tragfähiges System, das der Rechtsgleichheit aller Stimmberechtigten besser entspricht. Denn bei diesem ausgewogenen, zukunftsweisenden Kompromiss kommt es auf jede einzelne Stimme an. Das Bündner Modell eignet sich nach Auffassung der Regierung besser, aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Es belebt die Politik in unserem Kanton und berücksichtigt den Volkswillen.

Blick auf das Ganze nötig
Bei der Volksabstimmung am 18. Mai 2003 gilt es, die neue Verfassung als Ganzes zu beurteilen. Denn es ist nicht möglich, über jeden Artikel einzeln abzustimmen. Ohne die Bereitschaft zu einer Gesamtbetrachtung wäre jede Totalrevision einer Verfassung zum Scheitern verurteilt. Nach Auffassung von Regierung und Grossem Rat verdient die neue Verfassung breite Zustimmung. Sie beseitigt in jedem Fall - d.h. unabhängig von der Frage nach dem Wahlverfahren - die Mängel der Verfassung von 1892 und erfüllt die Anforderungen, die an ein modernes Grundgesetz gestellt werden. Denken Sie an den Gewinn für unseren Kanton und die ganze Bevölkerung. Sagen Sie 2 x JA zur neuen Kantonsverfassung und sagen Sie JA zum Bündner Modell.

Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf
Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartements Graubünden

Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement
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