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Der Bund will den Aufwand für die Erhebung von statistischen Bevölkerungs-Daten verringern; und zwar für die Kantone, für die Gemeinden und nicht zuletzt für die Befragten selbst. Weil die Einwohnerregister von Kantonen und Gemeinden die gesamte Wohnbevölkerung erfassen, schlägt der Bund vor, diese - elektronisch erfassten - Register zu harmonisieren. Das "Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister" soll deren minimaler Inhalt, Merkmale und Identifikatoren einheitlich und verbindlich regeln. Die Datensätze werden somit für statistische Zwecke vielfach austausch- und verwendbar.
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des neuen Gesetzes. Wobei sie insbesondere auf die Situation von kleineren Gemeinden hinweist, die je nach dem nicht in der Lage sind, die notwendige technische Infrastruktur bereit zu stellen. Deshalb verlangt die Regierung, dass der Austausch von Daten zwischen Gemeinden, Kantonen und dem Bund nach wie vor auch schriftlich - und nicht wie vorgeschlagen ausschliesslich auf elektronischem Wege - stattfinden kann. Die Regierung hat ausserdem nichts gegen die Einführung eines koordinierten, eidgenössischen Personenidentifikators (eine eindeutige Nummer pro Person) einzuwenden. Dessen Nutzung in Bezug auf organisatorische und technische sowie finanzielle und rechtliche Aspekte ist bisher aber noch unklar.

Leitbild Langsamverkehr: Gute Idee, unannehmbare Umsetzung
Der Bund sieht im so genannten Langsamverkehr (Fussverkehr, Wandern, Velofahren und Inline-Skaten) auf Kurzdistanzen ein noch grösseres Entlastungspotenzial für den Personenverkehr. Mit einem Förderprogramm soll der Langsamverkehr in den kommenden Jahren um weitere 15 Prozent erhöht werden. Damit soll das Gesamtsystem Personenverkehr verbessert, die Umwelt entlastet, die Gesundheit und der sanfte Tourismus gefördert sowie die Ausgaben im öffentlichen und privaten Bereich gesenkt werden.
Der Grundidee des "Leitbilds Langsamverkehr" kann die Regierung zustimmen; dem Vorgehen bei dessen Umsetzung aber in keiner Art und Weise. In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen verlangt die Bündner Regierung primär einen föderalistischen -statt zentralistischen - Ansatz und entsprechend eine stärkere Berücksichtigung des ländlichen Raums. Soll der Langsamverkehr ausserdem eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen werden, muss erst Klarheit über die Ausgestaltung des neuen Finanzausgleichs bestehen. Falls die Finanzierung von Massnahmen aus zweckgebundenen Mitteln der Mineralsteuererträge sichergestellt wird, darf es nicht zu Kürzungen bei den Strassenbeiträgen kommen; die Finanzierung eines Anschubprogramms aus solchen Mitteln lehnt die Regierung allerdings kategorisch ab. Und schliesslich werden im Rahmen des Leitbilds Langsamverkehr überhöhte sicherheitstechnische Standards verlangt.

Spitalärztehonorare per 2004 nach Tarmed-Tarif
Die Regierung hat die Revision der "Verordnung über die Anstellungsbedingungen für die Chefärzte und Leitenden Ärzte der beitragsberechtigten Spitäler im Kanton Graubünden" für die Vernehmlassung freigegeben. Mit der revidierten Verordnung wird der Honoraranspruch der Chefärzte und Leitenden Ärzte neu nach dem Tarmed-Tarif konzipiert. Tarmed ist eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur, die alle Leistungen konsequent in einen Anteil technische und in einen Anteil ärztliche Leistungen aufteilt. Der Anteil ärztliche Leistungen bildet in Zukunft die Basis für die Spitalärztehonorare. Für den Kanton ist die Teilrevision kostenneutral. Die revidierte Verordnung soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Rund eine Million für Naturgefahrenmanagement
In diesem Jahr weist das Arbeitsprogramm "Naturgefahrenmanagement" drei Schwerpunkte auf: Das Gefahreninformationssystem (Gefahrenkarten, Risikoanalysen, Ereigniskataster), die Bereitstellung von Unterlagen und die Umsetzung der Gefahrenzonen sowie die Bewältigung der Unwetter 2002 (Gefahrenbeurteilungen). Dafür hat die Regierung die Gesamtaufwendungen von rund einer Million Franken genehmigt.

Instandstellung nach den Unwettern 2002 schreitet voran
Die Regierung hat zwei Instandstellungsprojekte im Zusammenhang mit den Unwettern 2002 genehmigt. Dabei sollen Wege und Bäche gesichert werden. Für das Projekt der Gemeinden Fuldera, Lü, Müstair, Sta. Maria, Tschierv und Valchava hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 730'000 Franken bei Gesamtkosten von rund 2,6 Millionen Franken genehmigt.
Für das Projekt der Gemeinde Lostallo beläuft sich der Kantonsbeitrag auf rund 115'000 Franken. Das Gesamtprojekt ist mit rund einer halben Million Franken budgetiert.

Aus Gemeinden und Regionen
- Das Walderschliessungsprojekt "Gotschna" der Gemeinde Klosters-Serneus ist von der Regierung einschliesslich des Abschnitts "Tschessboden-Ried" genehmigt worden.
- Die 5., 6. Und 7. Etappe der diesjährigen Tour de Suisse führen durch Graubünden: Am 21. Juni von Ascona nach La Punt Chamues-ch, am 22. Juni von und nach Silvaplana und am 23. Juni von Savognin nach Oberstaufen (D). Die Regierung hat der Organisation Tour de Suisse die Erlaubnis erteilt, die vorgesehene Route zu befahren.
- In den Gemeinden Roveredo und San Vittore können die total revidierten Gemeindesteuergesetze in Kraft treten. Die Regierung hat beide Vorlagen mit Ausnahme eines Artikels (Erhebung einer Quellensteuer) genehmigt.
- Tempo 30 in Fürstenau: Im Siedlungsgebiet wird die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert.
- Verkehrsbeschränkungen aufgehoben: Auf der kantonalen Verbindungsstrasse Waltensburg/Vuorz-Andiast, ab Oberalpstrasse, wird das Maximalgewicht auf 18 t und die Maximalbreite auf 2,55 m erhöht. Und auf der Strecke Spissermühle-Samnaun ist das Mitführen von Anhängern an Lastwagen nun erlaubt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Bettagskollekte geht dieses Jahr an folgende drei Institutionen:
- An das Jugendwerk Rätia; ein Verein, der vor allem in der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche aktiv ist.
- An den Heilpädagogischen Dienst Graubünden; eine gemeinnützige Stiftung, die entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und ihre Familien fördert, berät und unterstützt.
- An die Bündner Hilfe für Mutter und Kind; eine Genossenschaft, die insbesondere hilfsbedürftigen Frauen bei Schwangerschaft und Geburt hilft und Eltern unterstützt, die bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder Hilfe brauchen.
- Für die Sportförderung hat die Regierung aus Sport-Toto Mitteln einen Gesamtbetrag von rund 115'000 Franken genehmigt.
- Mit rund 125'000 Franken unterstützt der Kanton die 2. Etappe der Sanierung der Trinkwasserverteilung in Fuldera und mit rund 70'000 Franken die Sanierung der Hydrantenwasserleitung Surpunt-Punt Lavinuoz in Lavin. Für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse in Fuldera innerorts (alte Ofenbergstrasse) hat die Regierung zudem einen kantonalen Beitrag von rund 51'000 Franken beschlossen.
- Für die Erweiterung der Schule und den Neubau der Sporthalle in Andeer hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 700'000 Franken genehmigt.
- Für den Bündner Waldwirtschaftsverband Selva hat die Regierung für 2003 einen Jahresbeitrag von 80'000 Franken genehmigt.
- Für den Ausbau der Poststrasse in Arosa innerorts hat die Regierung einen Beitrag von rund 600'000 Franken genehmigt.

Strassenprojekte
- 8,1 Millionen Franken hat die Regierung für diverse Strassenprojekte genehmigt:
- Engadinerstrasse, Martina-Vinadi
- Flüelastrasse, Punt Pignai-Susch
- Oberalpstrasse, Sumvitg-Cuas
- Prättigauerstrasse, Klosters-Davos und Landquart-Klosters
- Waltensburg/Vuorz Dorf-Andiast
- Landwasserstrasse, Glaris-Frauenkirch
- Averserstrasse, Chändlabachbrücke-Cresta und Tunnel Valle di Lei
- Safienstrasse, Safien Platz-Camana
- Schinstrasse, Cugnieler- / Caselertobel

Personelles
Maurus Frey ist als Regionalforstingenieur im Amt für Wald gewählt worden. Er tritt seine neue Stelle am 1. September an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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