Am 18. Mai 2003 wird über das Gesetz zur Förderung der
familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden abgestimmt.
Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen, Angebote zur Kinderbetreuung,
welche die Erziehungsaufgaben der Familie ergänzen, von Kanton und
Gemeinden in einem beschränkten Ausmass zu unterstützen. Die
familienergänzende Kinderbetreuung bildet für den Kanton eine wichtige
Säule der kantonalen Familien- und Sozialpolitik.
Auch in Zukunft sollen die Eltern dafür verantwortlich bleiben, ihre
Kinder zu betreuen und grosszuziehen. Dies war bisher so und soll sich
nicht ändern. Tatsächlich sind aber viele Familien auf ein
Zweiteinkommen angewiesen. In Haushalten mit einem Elternteil sind es
meistens allein erziehende Mütter, welche die Betreuungsaufgaben und die
Erwerbstätigkeit unter einen Hut bringen müssen. Zudem sind auch viele,
vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich anzusiedelnde Arbeitgeber
darüber froh, dass Frauen ihren Beruf auch bei der Gründung einer
Familie nicht aufgeben müssen. Der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen
hat in anderen Kantonen unter anderem als flankierende Massnahme dazu
beigetragen, dass sich der Notstand bei ausgebildetem Pflegepersonal in
den Spitälern entschärft hat. Gerade in diesen Bereichen sind viele
Frauen tätig, die wir als ausgebildete Fachkräfte benötigen. Zudem
werden erst so Stellen auf Abruf besetzbar und Teilzeitanstellungen
möglich.
Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung zu verbinden ist nur beschränkt
möglich. Deshalb ist in den vergangenen Jahren langsam aber stetig auch
in Graubünden der Bedarf nach Betreuungsangeboten gewachsen. In vielen
Regionen unseres Kantons sind Kinderkrippen und Tagespflegeplätze
entstanden. Mit dem Gesetz zur Förderung der familienergänzenden
Kinderbetreuung werden Betreuungsangebote finanziell unterstützt. Das
Gesetz verlangt aber auch, dass die Tarife abgestuft werden nach den
finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Von den öffentlichen Beiträgen
profitieren deshalb nur diejenigen, die es auch wirklich nötig haben.
Das Gesetz konzentriert sich nur auf Betreuungsangebote ausserhalb
der Schulzeit. Diese Einschränkung ist deshalb sinnvoll, weil in den
Schulen organisatorische Massnahmen und ununterbrochenes
Betreuungsangebote als Blockunterricht verwirklicht werden können, ohne
dass dadurch massgebende Mehrkosten entstehen.
Den Kosten, die sich durch ein solches Gesetz ergeben, stehen auch
Einsparungen und Einnahmen gegenüber. Kinderbetreuungsangebote machen es
für bedürftige Familien möglich, dass beide Elternteile einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit spart man Sozialhilfekosten. Zudem
führt die Erwerbstätigkeit auch wiederum zu höheren Steuereinnahmen. Aus
diesen Überlegungen verdient das vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit
gutgeheissene Gesetz zur Förderung der familienergänzenden
Kinderbetreuung Ihre Unterstützung.
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement,
Martin Schmid, Regierungsrat
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement