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Am 18. Mai 2003 wird über das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden abgestimmt. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen, Angebote zur Kinderbetreuung, welche die Erziehungsaufgaben der Familie ergänzen, von Kanton und Gemeinden in einem beschränkten Ausmass zu unterstützen. Die familienergänzende Kinderbetreuung bildet für den Kanton eine wichtige Säule der kantonalen Familien- und Sozialpolitik.

Auch in Zukunft sollen die Eltern dafür verantwortlich bleiben, ihre Kinder zu betreuen und grosszuziehen. Dies war bisher so und soll sich nicht ändern. Tatsächlich sind aber viele Familien auf ein Zweiteinkommen angewiesen. In Haushalten mit einem Elternteil sind es meistens allein erziehende Mütter, welche die Betreuungsaufgaben und die Erwerbstätigkeit unter einen Hut bringen müssen. Zudem sind auch viele, vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich anzusiedelnde Arbeitgeber darüber froh, dass Frauen ihren Beruf auch bei der Gründung einer Familie nicht aufgeben müssen. Der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen hat in anderen Kantonen unter anderem als flankierende Massnahme dazu beigetragen, dass sich der Notstand bei ausgebildetem Pflegepersonal in den Spitälern entschärft hat. Gerade in diesen Bereichen sind viele Frauen tätig, die wir als ausgebildete Fachkräfte benötigen. Zudem werden erst so Stellen auf Abruf besetzbar und Teilzeitanstellungen möglich.

Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung zu verbinden ist nur beschränkt möglich. Deshalb ist in den vergangenen Jahren langsam aber stetig auch in Graubünden der Bedarf nach Betreuungsangeboten gewachsen. In vielen Regionen unseres Kantons sind Kinderkrippen und Tagespflegeplätze entstanden. Mit dem Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung werden Betreuungsangebote finanziell unterstützt. Das Gesetz verlangt aber auch, dass die Tarife abgestuft werden nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Von den öffentlichen Beiträgen profitieren deshalb nur diejenigen, die es auch wirklich nötig haben.

Das Gesetz konzentriert sich nur auf Betreuungsangebote ausserhalb der Schulzeit. Diese Einschränkung ist deshalb sinnvoll, weil in den Schulen organisatorische Massnahmen und ununterbrochenes Betreuungsangebote als Blockunterricht verwirklicht werden können, ohne dass dadurch massgebende Mehrkosten entstehen.

Den Kosten, die sich durch ein solches Gesetz ergeben, stehen auch Einsparungen und Einnahmen gegenüber. Kinderbetreuungsangebote machen es für bedürftige Familien möglich, dass beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit spart man Sozialhilfekosten. Zudem führt die Erwerbstätigkeit auch wiederum zu höheren Steuereinnahmen. Aus diesen Überlegungen verdient das vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit gutgeheissene Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung Ihre Unterstützung.

Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement,
Martin Schmid, Regierungsrat

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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