Der Bund schlägt eine Revision der "Verordnung vom 27. Juni 1995
über die Krankenversicherung" KVV vor. Die bedeutendsten Änderungen
betreffen die Reserven der Kassen, die Laboratorien, die Franchisen, die
wählbaren Franchisen und die dazugehörigen Prämienrabatte.
Mit einheitlichen minimalen Reserven sollen insbesondere kleine und
mittlere Kassen mehr Spielraum bei der Festlegung der Prämien erhalten.
Die revidierte KVV will auch gewissen Auswüchsen im Laborbereich einen
Riegel schieben, damit Rabatte von Analysen in so genannten
Grosslaboratorien den Kassen und den Versicherten nicht mehr
vorenthalten werden.
Die ordentliche Franchise soll von 230 auf 300 Franken erhöht werden
und der maximale Selbstbehalt von 600 auf 800 Franken; dies wegen den
Kostensteigerungen seit 1996. Schliesslich will die neue KVV die
maximalen Prämienrabatte reduzieren. Die bisherigen Prämienrabatte waren
in ihrer Summe höher als die zusätzlichen Kosten, die der Versicherte
mit der selbst gewählten, variablen Franchise übernommen hat.
Die Bündner Regierung kann grundsätzlich der teilrevidierten KVV
zustimmen. Kritisch äussert sie sich in ihrer Vernehmlassung an das
Bundesamt für Sozialversicherung zur Anhebung der Kostenbeteiligung der
Versicherten (Franchisen, variable Franchisen und Selbstbehalt). Die
Regierung zweifelt daran, dass damit die Kostenentwicklung im
Gesundheitswesen wesentlich beeinflusst werden kann. Zudem verlieren die
hohen Franchisen an Attraktivität, wenn die entsprechenden
Prämienrabatte verkleinert werden. Die revidierte KVV soll am 1. Januar
2004 in Kraft treten.
Kantonale Submissionserlasse werden umfassend revidiert
Die Bündner Regierung hat das total revidierte Submissionsgesetz,
die dazugehörige Submissionsverordnung sowie den Beitrittsbeschluss zur
revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche
Beschaffungswesen IVöB für die Vernehmlassung freigegeben.
Zentrale Ursache für eine Revision der geltenden
Submissionsvorschriften ist das bilaterale Abkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der EU. Für die Umsetzung
dieses Staatsvertrages hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektoren-Konferenz eine neue IVöB verabschiedet, die die
bisherige Trennung zwischen dem internationalen und dem nationalen Markt
fallen lässt. Die revidierte IVöB regelt neuerdings nicht nur den
internationalen Markt, sondern auch einzelne Aspekte in Bereichen, die
von Staatsverträgen nicht erfasst waren.
Deswegen sieht auch die Revision der kantonalen Vorschriften vor,
die bisherige Trennung zwischen dem Binnenmarkt- und dem
Staatsvertragsbereich zu Gunsten einer Konzentration der Vorschriften
fallen zu lassen. Dies hat eine umfassende Revision des kantonalen
Beschaffungsrechts zur Folge. Der Entwurf des Submissionsgesetzes
schlägt unter anderem auch eine Erhöhung der bisherigen Schwellenwerte
vor. So sollen zum Beispiel die heute geltenden Werte, die eine
freihändige Vergabe eines Auftrages ohne Pflicht des Auftraggebers zur
Einholung von Konkurrenzofferten zulassen, verdoppelt werden.
Übertrittsverordnung schaltet "mündlich" und "schriftlich" gleich
Die Regierung hat die Teilrevision der "Verordnung über das
Übertrittsverfahren in die Volksschul-Oberstufe (Übertrittsverordnung)"
genehmigt. Die Verordnung will neu die einzelnen Prüfungsteile -
mündlich, schriftlich - in der Gesamtwertung der Prüfung gleichmässig
gewichten. Die Aufteilung in schriftlicher und mündlicher Prüfung wird
deshalb nicht mehr explizit erwähnt. Ausserdem wird in der neuen
Verordnung zwischen Primar- und Realschülern unterschieden.
Regierung empfiehlt KWZ-Vereinbarung zur Annahme
Im Zusammenhang mit dem allfälligen Rückkauf der Anlagen der
Kraftwerke Zervreila haben die Konzessionsgemeinden, der Kanton und die
Kraftwerke Zervreila AG KWZ Mitte April 2003 eine aussergerichtliche
Lösung ausgehandelt. Die KWZ und deren Aktionäre (SN Energie, ATEL und
NOK), haben dieser Vereinbarung zugestimmt. Die Regierung empfiehlt nun
den Konzessions-Gemeinden der KWZ, die Vereinbarung ebenfalls gut zu
heissen.
Die Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der
Gemeinden und des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im
Gegenzug erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung
sowie eine unentgeltliche finanzielle und energiewirtschaftliche
Beteiligung an der Kraftwerke Zervreila AG KWZ.
Der Wiederaufbau nach den Unwettern 2002 geht unvermindert weiter
Bis 2006 will die Regierung in einer ersten Ausführungsetappe rund
1,4 Millionen Franken für den Wiederaufbau und die Sanierung von Wegen
und Verbauungen nach den Unwettern vom Herbst 2002 investieren. In
diesen Bereichen sind insgesamt 206 Schadensmeldungen eingegangen. Die
Gesamtschadenssumme beläuft sich auf rund 5,8 Millionen Franken.
In den Gemeinden Langwies, Alvaneu, Schlans, Molinis, Pagig und St.
Peter werden ebenfalls Wiederaufbau- und Sanierungsprojekte nach den
Unwettern lanciert. Der Kantonsbeitrag beläuft sich hierbei auf rund
540'000 Franken bei einer Gesamtsumme von 2,2 Millionen Franken.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die revidierten Ortsplanungen von
Disentis/Mustér (Genereller Gestaltungspan und Erschliessungsplan
"Fontanivas") und von Fideris genehmigt.
- Die neue Verfassung der Gemeinde Castrisch kann nun in Kraft
treten. Die Regierung hat sie ebenfalls genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat das Projekt für den Umbau und die Erweiterung
der Schulanlage Lenzerheide definitiv genehmigt und einen Baubeitrag von
65'000 Franken freigegeben.
Strassenprojekte
- Für verschiedene Arbeiten an der Strasse zwischen Punt Muragl und
Pontresina sowie an der Umfahrung Flims hat die Regierung rund eine
Million Franken genehmigt.
Personelles
Flurin Caviezel, Chur, ist als neuer Mittelschullehrer für die
Kantonsschule gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden