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Mit einer Differenz von zwölf Stimmen hatte sich das Bündner Stimmvolk bei der Stichfrage entschieden, die Totalrevision der Kantonsverfassung mit dem Bündner Modell als Wahlmodus für den Grossen Rat anzunehmen.

Die Standeskanzlei Graubünden hat heute den Abgleich der am Abstimmungssonntag telefonisch übermittelten Gemeindeergebnisse mit den nun schriftlich vorliegenden Abstimmungsprotokollen der Gemeinden durchgeführt.

Der Abgleich hat ergeben, dass das am Abstimmungssonntag veröffentlichte Resultat mit den in den Gemeinden ermittelten Ergebnissen übereinstimmt. Konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder ein gesetzeswidriges Verhalten der hierfür zuständigen Organe liegen keine vor.

Auf Grund dieser Ausgangslage sieht die Regierung trotz des knappen Ergebnisses keinen Anlass, von Amtes wegen eine Nachzählung anzuordnen. Das amtliche Ergebnis wird demnach in der Ausgabe des Kantonsamtsblatts vom 22. Mai 2003 publiziert.

Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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