Mit einer Differenz von zwölf Stimmen hatte sich das Bündner
Stimmvolk bei der Stichfrage entschieden, die Totalrevision der
Kantonsverfassung mit dem Bündner Modell als Wahlmodus für den Grossen
Rat anzunehmen.
Die Standeskanzlei Graubünden hat heute den Abgleich der am
Abstimmungssonntag telefonisch übermittelten Gemeindeergebnisse mit den
nun schriftlich vorliegenden Abstimmungsprotokollen der Gemeinden
durchgeführt.
Der Abgleich hat ergeben, dass das am Abstimmungssonntag
veröffentlichte Resultat mit den in den Gemeinden ermittelten
Ergebnissen übereinstimmt. Konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte
Auszählung oder ein gesetzeswidriges Verhalten der hierfür zuständigen
Organe liegen keine vor.
Auf Grund dieser Ausgangslage sieht die Regierung trotz des knappen
Ergebnisses keinen Anlass, von Amtes wegen eine Nachzählung anzuordnen.
Das amtliche Ergebnis wird demnach in der Ausgabe des Kantonsamtsblatts
vom 22. Mai 2003 publiziert.
Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden