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NACHZÄHLUNG ERGIBT NEUES GESAMTERGEBNIS

Die Nachzählung der Stichfrage zum Wahlmodus des Grossen Rats im Kanton Graubünden hat ein neues Gesamtergebnis hervorgebracht: Mit 24 Stimmen Unterschied haben sich die Stimmberechtigten für das bisherige Majorz-Wahlsystem entschieden. Am 18. Mai 2003 hatte die Auszählung der Gemeinderesultate noch einen Vorsprung von 12 Stimmen zu Gunsten des neuen "Bündner Modells" hervorgebracht.

Die von der Bündner Regierung am 3. Juni 2003 angeordnete Nachzählung hat ergeben, dass für das bisherige Majorz-Wahlsystem 20'482 Stimmen (+ 53 Stimmen im Vergleich zum amtlich publizieren Resultat vom 22. Mai) und für das neue "Bündner Modell" 20'458 Stimmen (+ 17 Stimmen) eingegangen sind. 3852 Stimmzettel enthalten gemäss Ergebnis der Nachzählung keine eindeutige Antwort für eines der beiden Wahlmodelle. Bei 77 Gemeinden wurden die Ergebnisse bei der Stichfrage korrigiert. In 59 Gemeinden sind die Änderungen relevant für das vorliegende, neue Gesamtergebnis.

Diese Änderungen gehen hauptsächlich auf folgende Gründe zurück:
- gültige Stimmzettel wurden von den Gemeinden fälschlicherweise als ungültige oder leere Stimmzettel angesehen;
- Stimmen zur Stichfrage wurden von den Gemeinden falsch erfasst ("Bündner Modell" statt Majorz-Wahlverfahren und umgekehrt).

Die Standeskanzlei hat in der vergangenen Woche mit einem Aufgebot von rund 40 Personen aus der gesamten Verwaltung die Stichfrage zur Totalrevision der Kantonsverfassung mit Variantenabstimmung zum Wahlmodus des Grossen Rats neu ausgezählt. Insgesamt wurden 47'719 Stimmzettel überprüft. Das neue amtliche Ergebnis der Stichfrage zur Totalrevision der Kantonsverfassung mit Variantenabstimmung zum Wahlmodus des Grossen Rats wird am kommenden Donnerstag im Kantonsamtsblatt publiziert (www.kantonsamtsblatt.ch / Amtliche Publikationen).

Die Regierung beabsichtigt, bei der nächsten Revision des kantonalen Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eine Bestimmung einzubringen, die bei knappen Abstimmungsergebnissen eine Nachzählung von Amtes wegen vorsieht.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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