Die Jagdbetriebsvorschriften 2003 beinhalten gegenüber dem Vorjahr
keine grundlegenden Neuerungen. Im Waldbereich wird der Jagddruck auf
das Gämswild leicht reduziert, und Wildschweine dürfen neu im ganzen
Kanton bejagt werden. Beibehalten wird demgegenüber der Schutz des
beidseitigen Kronenhirsches.
Die Jagdplanung hat sich bewährt
Mit einer konsequenten Umsetzung der Jagdplanung ist es gelungen,
die Wildbestände in Graubünden zahlenmässig dem vorhandenen Lebensraum
anzupassen. Auch die qualitative Zusammensetzung der Schalenwildbestände
(Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild), das heisst das Geschlechterverhältnis
und das Verhältnis zwischen jungen bzw. reifen und alten Tieren, konnte
deutlich verbessert werden. Die Jagdbetriebsvorschriften 2003 erfahren
deshalb im Vergleich zum Vorjahr keine grundlegenden Änderungen.
Der beidseitige Kronenhirsch bleibt geschützt
Der Hirschbestand konnte - über den gesamten Kanton betrachtet - im
Vergleich zum Vorjahr wiederum stabilisiert werden. Aufgrund der
vorhandenen Unterlagen (Zählungen, Jagdstrecken, Fallwild, qualitative
Einschätzung der diesjährigen Taxation) muss von einem Frühjahresbestand
von rund 12'700 (2002: 12'600) Tieren ausgegangen werden. Demzufolge
muss die Hirschbejagung mindestens in der bisherigen Intensität
weitergeführt werden, wobei regionale Veränderungen des Hirschbestandes
im Rahmen der Abschussplanung berücksichtigt werden. Der Abschuss in den
Regionen Surselva, Dreibündenstein, Mittelbünden, Schanfigg und
Mesolcina muss erhöht werden. In den Regionen Heinzenberg, Hinterrhein,
Untervaz und Puschlav wird der Abschussplan hingegen gesenkt. Der
Abschussplan für den ganzen Kanton beläuft sich auf 4'210 Hirsche (2002:
4'175).
Seit 1992 ist der beidseitige Kronenhirsch geschützt. In diesen 11
Jahren haben einige kapitale Hirsche von diesem Schutz profitiert. Der
Schutz des beidseitigen Kronenhirsches hat den Schutz einzelner starker
Stiere bewirkt, ein breites Einwachsen in die Mittel- und Altersklasse
wie beispielsweise beim Gämsbock ist aber nicht erfolgt. Dafür sind
mehrere Gründe massgebend. Anzuführen sind insbesondere die Ausdehnung
der Jagdzeit während der Hochjagd von 17 auf 21 Tage, der Anstieg der
Strecke beim einseitigen Kronenhirsch sowie die alljährlichen
Fehlabschüsse von beidseitigen Kronenhirschen. Weiter bleibt
festzuhalten, dass die Hochjagdstrecke der Hirschstiere trotz dieser
Schutzmassnahme unverändert hoch geblieben ist.
Im Anschluss an die letztjährige Jagd hat das Amt für Jagd und
Fischerei mit der Zahnanschliffmethode Untersuchungen an zahlreichen
älteren Hirschen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass
im Kanton Graubünden Hirsche älter werden als gemeinhin angenommen.
Hirsche können durchaus 15 Jahre und in Ausnahmefällen bis 20 Jahre alt
werden. Aufgrund der seit Jahren genau verfolgten Fallwildsituation
besteht denn kein zwingender Bedarf, die Jagd auf den beidseitigen
Kronenhirsch bereits im kommenden Herbst aufzunehmen. Gleichzeitig gilt
es aber auch, die gewonnenen Erkenntnisse sachgerecht umzusetzen. Die
Jagdplanung beim Hirschwild muss so konzipiert werden, dass bezogen auf
den Gesamtbestand eine genügende Anzahl Hirschstiere in die Altersklasse
hineinwachsen kann. Der Anteil reifer Hirsche in der Gesamtpopulation
darf aus wildbiologischen Überlegungen auf keinen Fall durch jagdliche
Eingriffe gefährdet werden. Die Tatsache, dass Hirsche im Kanton
Graubünden älter werden können als bisher angenommen und der nach wie
vor geringe Anteil an Hirschstieren der Mittel- und Altersklasse
erfordern daher eine vorsichtige Strategie. Eine Freigabe des
beidseitigen Kronenhirsches darf deshalb nur mit Einschränkungen
erfolgen und muss - selbst bei einer nur tageweisen Freigabe - von
Kompensationsmassnahmen begleitet werden. Die Festlegung dieser
Kompensationsmassnahmen erfordert nach Auffassung der Regierung eine
breite jagdpolitische Diskussion. Diese hat bisher noch nicht im nötigen
Ausmass stattgefunden. Für dieses Jahr bleibt der beidseitige
Kronenhirsch daher geschützt. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die
ursprünglich für dieses Jahr vorgesehene Neuregelung der
Wildschutzgebiete um ein Jahr verschoben worden ist und das bewährte
Konzept mit zahlreicheren, aber kleineren Wildschutzgebieten demzufolge
erst im nächsten Jahr in allen Jagdbezirken umgesetzt werden kann.
Anpassung der Höhenlimiten bei der Gämsbejagung
Im Rahmen des Gämsbejagungskonzeptes 1990 ist der Jagddruck bei der
Bejagung des Gämswildes im Waldgürtel deutlich erhöht worden. Gemäss den
in den Jagdbetriebsvorschriften festgelegten Höhenlimiten gelten dabei
für die Gämsbejagung im Waldbereich grundsätzlich weniger strenge
Schutzbestimmungen als in der alpinen Zone. In verschiedenen Gebieten
mit einem kleinen Anteil an alpiner Zone sind die Gämsbestände im
Waldbereich in den letzten Jahren stark reduziert worden. Dies gilt
insbesondere für den Jagdbezirk XI (Herrschaft-Prättigau). Mit der
Anpassung der Höhenlimiten wird daher für den Grossteil dieses
Jagdbezirkes der Jagddruck auf das Gämswild vermindert. Im Jagdbezirk X
(Suot Tasna-Ramosch) muss demgegenüber auf Gemeindegebiet Ftan der
Jagddruck auf im Wald lebende Gämsen mit Blick auf die
Wildschadenssituation erhöht werden. Dies erfolgt ebenfalls durch eine
Anpassung der entsprechenden Höhenlimite. Entsprochen wurde aber auch
einem berechtigten Anliegen des Bündner Kantonalen
Patentjägerverbandes, welches darauf abzielt, den Jagddruck auf den
Geissjährling im ganzen Kanton leicht zu reduzieren.
Verfeinerung der Berechnungsgrundlagen für den Abschussplan Reh
Keine Änderungen erfahren die Bestimmungen über die Bejagung des
Rehwildes. Hingegen werden die Berechnungsgrundlagen für den
Abschussplan einer Region erneut verfeinert. Insbesondere wird den
regionalen Unterschieden beim Jagddruck auf den Rehbock vermehrt
Rechnung getragen. Damit können die regionalen Gegebenheiten im Rahmen
der Abschussplanung noch besser berücksichtigt werden.
Freigabe des Wildschweins im ganzen Kanton
Im Misox werden bereits seit mehreren Jahren aus dem Tessin
einwandernde Wildschweine erlegt. Im letzten Winter sind auch im St.
Galler Rheintal an verschiedenen Orten Wildschweine festgestellt worden.
Dies ist eine Folge der raschen Vermehrung der Wildschweine in der
ganzen Nordost- und Ostschweiz. Somit muss auch in Nordbünden mit dem
Einwandern von einzelnen Tieren gerechnet werden. Um übermässigen
Wildschäden von Beginn weg vorzubeugen und die Bündner Jägerschaft mit
dieser anspruchsvollen Jagd vertraut zu machen, werden die nicht
führenden Tiere neu im ganzen Kanton zum Abschuss freigegeben.
Niederjagd - verantwortungsbewusste und genaue Kontrolle der
Wildbestände
Auch die Bestände der Hasen, Birk- und Schneehühner werden seit
Jahren überwacht. Diese Arten weisen denn auch konstante und gute
Bestände auf. Wesentliche Kernlebensräume dieser Arten sind zudem durch
Wildasyle geschützt und damit der Jagd entzogen. Die jagdliche Planung
greift somit auch im Bereich der Niederwildarten.
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden