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Neue Basiserschliessung im Richtplan beschlossen
Das Skigebiet Zuoz hat einen erheblichen Erneuerungsbedarf. Die in Betrieb stehenden Bügel-Skilifte entsprechen nicht mehr heutigen Anforderungen an Kapazität und Komfort. Auch Planungen der Gemeinde Zuoz in Bezug auf die Entwicklungen im Ortskern, insbesondere die angestrebte Entlastung des Dorfkerns vom motorisierten Verkehr, machen eine neue Basiserschliessung des Skigebiets Zuoz nötig.
Im kantonalen Richtplan wurde vom Departement des Innern und der Volkswirtschaft im vereinfachten Verfahren am 24. September 2004 die Festsetzung der neuen Basiserschliessung des Skigebietes Zuoz beschlossen. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Skigebietes Zuoz geschaffen. Die Grundlage für die Richtplan-Anpassung wurde in einem Koordinationsprozess unter Mitwirkung von Gemeinde, Region, Unternehmung, Umweltorganisationen und betroffenen kantonalen Dienststellen erarbeitet. Im Rahmen des Anhörungs- und Vorprüfungsverfahrens äusserten sich Bund, Kanton und Gemeinden positiv. Mit der Richtplan-Anpassung wird die alte Variante "Champatsch", bei der Beschwerden gegen die Revision der Ortsplanung und die Rodung eingereicht wurden, durch die neue Variante "Chastlatsch" ersetzt.
Die Talstation des neuen Sessellifts ist oberhalb der alten Kantonsstrasse zwischen Friedhof und Wohnzone Crasta vorgesehen. Die Bergstation befindet sich schräg oberhalb, westlich der Talstation des Skiliftes Pizzet. Es soll eine 4er-Sesselbahn mit fest installierten Sesseln realisiert werden. Im Sommer ist die Sesselbahn nicht in Betrieb, während dieser Zeit werden die Sessel abmontiert. Bei der Bergstation sind der Besammlungsplatz und das Übungsgebiet für Anfänger der Skischule geplant. Mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage wird die Zufahrt durch den Dorfkern und die engen Gassen von Zuoz entfallen.
Gleichzeitig zur neuen Sesselbahn "Chastlatsch" soll auch der Bügel-Lift des Pizzet durch eine komfortable Sesselbahn ersetzt werden. Es ist vorgesehen, mit dem Bau der neuen Anlagen im nächsten Jahr zu beginnen. Die Inbetriebnahme ist für die Wintersaison 2005 geplant.
Der neue Basiszubringer hat keine präjudizierende Wirkung auf eine allfällige künftige Erschliessung des Val Viroula. Der langfristige Unternehmensplan der Sessel- und Skilifte Zuoz AG zeigt, dass in den nächsten zehn Jahren eine Erschliessung des Val Viroula keine Priorität hat. Es konnte deshalb ein 10-jähriges Moratorium für eine allfällige Erschliessung des Val Viroula im Richtplan festgehalten werden.

Auskunftspersonen:
- ARP, Richard Atzmüller, Abteilungsleiter Richtplanung und Grundlagen, 081 257 23 37
- Heinz Masüger, Gemeindepräsident Zuoz, 081 854 13 43

Quelle: Amt für Raumplanung
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