In der bevorstehenden Session des Grossen Rats wird sich das
Parlament mit zwei Vorlagen befassen, die das öffentliche
Beschaffungswesen betreffen. Dabei handelt es sich um den Beitritt zur
revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche
Beschaffungswesen sowie um die Totalrevision der kantonalen
Submissionserlasse. Anlässlich ihrer Sitzung von Mitte Januar hat die
zuständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des
Grossen Rats die Botschaft der Regierung im Beisein von Regierungsrat
Stefan Engler zuhanden des Grossen Rats vorberaten.
Die Vorlage zum Beitritt zur revidierten Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen war unbestritten. Zu
diversen Bestimmungen der Vorlage zum kantonalen Submissionsgesetzes
lagen hingegen Kommissionsanträge vor, die ausgiebig diskutiert wurden.
Diese betrafen die Nichtunterstellung der kommerziellen und
industriellen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, die formelle Eröffnung
des Zuschlages, die Statistikpflicht im freihändigen Verfahren und die
Aufnahme der Lehrlingsausbildung in den Katalog der Zuschlagskriterien.
Weiter wurden insbesondere die durch die Regierung vorgeschlagenen
Schwellenwerte eingehend diskutiert, wobei die Kommission diese
schliesslich für gut befunden hat. Viel zu reden gab auch der
Mehrheitsantrag, der fordert, dass Anbieter, die sich in einem
Nachlassverfahren befinden, vom Verfahren ausgeschlossen werden sollen.
Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der
Regierung.
Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden des Grossen
Rates verabschiedet.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik