Die Regierung hat das neue Anwaltsgesetz in die Vernehmlassung
geschickt. Die heutigen kantonalen Bestimmungen über die Arbeit der
Anwältinnen und Anwälte in Graubünden sind in mehreren Erlassen
verzettelt. Da sich das neue kantonale Anwaltsgesetz auf das
"Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte" von
2002 stützen kann, sind zudem einzelne kantonale Bestimmungen
überflüssig geworden. Das Bundesgesetz regelt einerseits die
Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und legt andererseits die
Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz fest.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2005. Die
VernehmlassunguUnterlagen sind unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.
Ein einheitliches Weinbaugebiet zwischen Bonaduz und Fläsch
Die beiden Weinbaugebiete zwischen Fläsch und Malans sowie zwischen
Igis und Bonaduz werden zu einem einheitlichen Produktionsgebiet
zusammengelegt. Da spätestens per 2008 auch im Rebbau die kontrollierte
Ursprungsbezeichnung eingeführt werden muss, stärkt die Zusammenlegung
der beiden bisherigen Weinbaugebiete die Vermarktung der Weine aus der
Bündner Herrschaft und aus dem Churer Rheintal. Die gesamte Rebfläche
zwischen Fläsch und Bonaduz misst 400 ha; davon liegen rund 80 Prozent
in der Bündner Herrschaft.
Die Regierung hat auf Antrag des Bündner Weinbauvereins die
entsprechenden Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zur "Verordnung
über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)" genehmigt.
Die revidierte Bestimmung tritt rückwirkend per 1. Oktober in Kraft.
Aus Gemeinden und Regionen
- Poschiavo: Für den Umbau des Wohnheimes "L'Incontro Poschiavo" hat
die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 1,5 Millionen Franken
genehmigt.
- Landquart: Die Regierung hat das Bauprojekt für die Erweiterung
des Primarschulhauses 2 definitiv genehmigt und dafür einen Baubeitrag
von rund 120'000 Franken bewilligt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Die Regierung hat dafür 14'000 Franken
bewilligt. Die einzelnen Beiträge gehen an die Helvetas, der Schweizer
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, für ein
Ausbildungsprojekt in der Dominikanischen Republik, an Vétérinaires
sans Frontières für ein Tollwutbekämpfungsprojekt in Georgien sowie an
die Hilfsorganisationen Menschen für Menschen für ein
Schulinfrastrukturprojekt in Äthiopien und Brot für alle für ein
Landwirtschaftsprojekt in Peru.
- Bündner Kunstverein: Die Regierung hat der Ausstellung im Bündner
Kunstmuseum "Matias Spescha - per ils otganta" einen Beitrag von 15'000
Franken zugesprochen. Zur Ausstellung im kommenden Frühjahr erscheint
auch eine Publikation.
Strassenprojekte
- Tunnel San Bernardino: Für elektromechanische Anlagen im Rahmen
der Sanierung des Tunnels hat die Regierung rund 550'000 Franken
genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden