Das Entlastungsprogramm 2004 EP04 des Bundes ist unvermeidlich und
wird vom Kanton Graubünden in weiten Teilen mitgetragen. Allerdings
drängt die Bündner Regierung auf gezielte Anpassungen. Problematisch, ja
inakzeptabel ist das EP04 dort, wo es zu reinen Lastenabwälzungen auf
die Kantone führt: im Asyl- und Flüchtlingsbereich, mit der Streichung
des ausserordentlichen Kantonsanteils an den Mineralölsteuern und bei
der individuellen Prämienverbilligung. Diese Kürzungen will die Bündner
Regierung nicht hinnehmen, weil sie zum Teil in Bereichen erfolgen, die
eigentliche Bundesaufgaben sind und die Kantone die zusätzlich
anfallenden Kosten tragen müssen, wie im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Die Kürzungen setzen zudem in Bereichen an, in denen die Kantone
praktisch kaum Handlungsspielraum haben, so wie im öffentlichen
Regionalverkehr.
Weiter stellt die Regierung fest, dass mit dem EP04 die Ausgangslage
der Kantone für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA verschlechtert wird.
Schliesslich trifft das EP04 vor allem auch Bereiche, die bereits durch
das EP03 empfindlich tangiert wurden.
Problematisch ist weniger das Volumen des EP04 insgesamt als die Art
der Massnahmen und deren Verteilungswirkung auf die Kantone. Die Kantone
werden durch das EP04 sehr unterschiedlich getroffen, am stärksten die
Rand- und Gebirgskantone, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme
an Bundesrat Hans-Rudolf Merz.
Das EP04 setzt im Wesentlichen auf Ausgabenkürzungen von rund 1,5
Milliarden Franken. Insgesamt soll der Bundeshaushalt bis 2008 um zwei
Milliarden Franken entlastet werden.
Der Eintrag von "Code 178" im Fahrzeugausweis wird gebührenpflichtig
Firmen und Privatpersonen können mit einem Eintrag im
Fahrzeugausweis verfügen, dass es durch das Strassenverkehrsamt weder
annulliert noch auf einen anderen Halter übertragen werden kann - ausser
sie erlauben es. Der Eintrag des so genannten "Code 178" im
Fahrzeugausweis wird immer beliebter. Entsprechend hoch ist der
administrative Aufwand vom Strassenverkehrsamt für die Prüfung und die
Archivierung der Anträge geworden; zwischen 2002 und 2003 sind diese um
100 Prozent auf 1500 gestiegen.
Diese Dienstleistung wird deshalb neu gebührenpflichtig und kostet
50 Franken. Die Regierung hat eine entsprechende Revision der
"Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten von den
Motorfahrzeug- und Fahrradhaltern im Kanton Graubünden" beschlossen.
Diese Änderung tritt anfangs Januar 2005 in Kraft.
Regierung legt Betriebsbeiträge 2005 des Kantons an die
Behinderteneinrichtungen fest
Massgebend für die maximale Höhe der Betriebsbeiträge des Kantons an die
anerkannten Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration
behinderter Erwachsener ist wie schon 2004 der Durchschnitt der
Betriebsdefizite der Jahre 2001 und 2002 plus drei Prozent Teuerung.
Weil praktisch keine Teuerung zu verzeichnen ist erachtet es die
Regierung als vertretbar, den Beitrag des Kantons auf gleichem Niveau
wie 2004 zu belassen. Insgesamt belaufen sich die kantonalen Beiträge an
Behinderteneinrichtungen für das Jahr 2005 auf rund 3,7 Millionen
Franken.
Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bund seine Beiträge an die
Behinderteneinrichtungen gekürzt. Diese können vom Kanton nicht
vollumfänglich kompensiert werden. Der Bund sieht vor, die
Bundesbeiträge 2005 auf der Basis der Beiträge 2000 plus 4,5 Prozent
Teuerung zu plafonieren.
Weitere Vernehmlassungen
- Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz -
Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und
Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch
durchgeführten Lotterien und Wetten: Die Bündner Regierung hatte sich
kritisch zum Entwurf des Bundes für ein Lotteriegesetz geäussert; der
Vorschlag der Fachdirektorenkonferenz kommt deshalb vor diesem
Hintergrund grundsätzlich gut an. Etwas wolkig geblieben sind bei diesem
Entwurf die konkrete Umsetzung und die Höhe der Kosten und der
Gebührenerträge. Grundsätzlich ja sagt die Bündner Regierung aber zu den
Bestrebungen, einen für alle Kantone geltenden, einheitlichen
Quellensteueransatz festzulegen.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - Teilrevision des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliensachen- und
Grundbuchrecht): Diese Teilrevision umfasst rund 100 Artikel und ist die
grösste seit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die
wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Register-Schuldbriefs
anstelle des Papier-Schuldbriefs. Der Register-Schuldbrief entsteht bei
der Eintragung im Grundbuch. Dabei wird kein Pfandtitel mehr
ausgestellt; dies senkt die administrativen Kosten. Als weitere Neuerung
ist die Einführung des so genannten "Raumrechts" oder "kleinen
Wohneigentums" vorgesehen; dies als Ergänzung zum Stockwerk- oder
Miteigentum. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen bestimmten
Teil eines Baues ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die
Bündner Regierung unterstützt den Vorschlag für die Einführung des
Register-Schuldbriefs, lehnt allerdings die Idee des "Raumrechts" als
wenig praxistauglichen Vorschlag ab.
Aus Gemeinden und Regionen
- Maienfeld: Die Regierung hat die neuen Statuten der Bürgergemeinde
genehmigt. Diese sehen unter anderem neu das Recht der Bürgerversammlung
vor, das Budget zu genehmigen bzw. sie sehen die Aufgabe des Bürgerrats
vor, ein Budget vorzulegen. Zudem wurde die "Unterstützung und Förderung
von kulturellen, gemeinnützigen und sportlichen Anlässen" als neue
Aufgabe der Bürgergemeinde aufgenommen.
- Surses: Um die Zusammenarbeit zwischen dem "Touristischen
Gemeindezweckverband Surses" und "Savognin Tourismus" zu verbessern wird
eine Vorstandskonferenz institutionalisiert. Zudem wird die
Tourismusförderungsabgabe der Gemeinden um insgesamt 100'000 Franken
gesenkt. Diese und andere Anpassungen sind im neuen Organisationsstatut
des "Touristischen Gemeindezweckverband Surses" enthalten. Die Regierung
hat das neue Organisationsstatut genehmigt.
- Trimmis und Says: Die Regierung unterstützt den geplanten
Zusammenschluss der beiden Gemeinden mit einem Förderbeitrag von 2,8
Millionen Franken aus dem Finanzausgleichsfonds, sofern die beiden
Gemeinden und der Grosse Rat dem Zusammenschluss zustimmen. Sie ist der
Auffassung, dass die Fusion von Trimmis und Says im Interesse des
Kantons und der von ihm angestrebten Gemeindereform ist.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Regierung hat für die Herausgabe
des Kalenders 2005 einen Beitrag von 6000 Franken bewilligt.
- Kloster St. Johann: Für die Herausgabe eines Museumsführers für
das Museum Plantaturm hat die Regierung einen Beitrag von 10'000 Franken
genehmigt.
- Stadttheater Chur: Die Regierung hat für die Spielzeit 2004/2005
einen Kantonsbeitrag von 190'000 Franken gutgeheissen.
Personelles
- Hansjürg Bollhalder (1955), Chur, ist als Chef der Finanzkontrolle
Fiko gewählt worden. Bollhalder war stellvertretender Vorsteher der Fiko
und seit Sommer 2004 Vorsteher ad interim.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden