Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des
Kantonshaushals vom Juni 2003 hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden
- neben den Beschlüssen zur Neuregelung der Spitalfinanzierung und einer
Reorganisation auf dem Spitalplatz Chur - beschlossen, die
Spitalversorgung des Kantons zu überarbeiten. Als Vorgaben hat er
festgelegt, durch die Anpassung der Leistungsaufträge der verschiedenen
Spitäler jährlich 2 Mio. Fr. einzusparen. Diese Grundsatzbeschlüsse hat
die Regierung umgesetzt und die Gesetzesanpassungen zur Vernehmlassung
freigegeben.
Das neue Konzept geht nach wie vor vom Prinzip einer abgestuften
Spitalversorgung aus: Die Behandlung von häufigen Krankheiten und
Unfällen wird dezentral in den Regionen durch die Regionalspitäler
angeboten. Seltene Krankheiten und Unfälle werden hingegen zentral
behandelt. In konsequenter Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom Juni
2003 und der vorstehend skizzierten Aufgabenteilung wird die heutige
vierstufige Einteilung der subventionierten Spitäler durch eine
zweistufige (Regionalspital und Zentrumsspital) abgelöst. Das
Leistungsspektrum wird mit jedem Spital abgestützt auf den regionalen
Bedarf in individuellen Leistungsaufträgen geregelt. Kriterien für die
Ausgestaltung der Leistungsaufträge mit den Regionalspitälern sind
insbesondere die Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und die
Qualitätssicherung sowie topographische Gesichtspunkte. Am Grundsatz
einer qualitativ hochstehenden, regional abgestuften und gleichzeitig
finanzierbaren Spitalversorgung soll nach Auffassung der Regierung auch
in Zukunft festgehalten werden.
In den Spitälern Savognin, St. Maria, Promontogno und Poschiavo soll
sich das Leistungsspektrum in Zukunft auf die allgemeine innere Medizin
und auf Notfallbehandlungen beschränken. Nicht mehr im Leistungsauftrag
enthalten sind die Bereiche der stationären Chirurgie, der Gynäkologie /
Geburtshilfe und der Anästhesie. Diese Anpassung des Leistungsauftrags
hat keine unmittelbaren Auswirkungen für die Einwohner des Münstertals
und des Bergells bzw. auf die Spitäler in St. Maria und Promontogno. Das
gleiche gilt für die Region Surses bzw. das Spital Savognin, dessen
Trägerschaft die Umsetzung dieses Konzepts bereits per 1. April 2005
definitiv beschlossen hat.
In den Spitälern Schiers, Thusis, Scuol und Ilanz sollen zukünftig
medizinische Behandlungen ausserhalb der allgemeinen Chirurgie, der
allgemeinen Inneren Medizin und der Gynäkologie/Geburtshilfe nur mehr
zulässig sein, wenn diese Leistungsangebote ohne zusätzliches Personal
erbracht werden können. Aufgrund dieser angepassten Regelung kann in
Abweichung zum Grossratsbeschluss nach Auffassung der Regierung auf die
Streichung der Fachrichtungen der Orthopädie und Gynäkologie verzichtet
werden. Das gleiche gilt für das Spital Ilanz, wo gegenüber dem heutigen
Leistungsangebot die Pädiatrie gestrichen werden soll.
In den Spitälern Davos und Samedan sollen mit Ausnahme der vom
Grossen Rat aufgrund der zu geringen Fallzahlen beschlossen Streichung
der Fachrichtungen Urologie und Ophthalmologie keine Änderungen gegenüber
dem heute erbrachten Leistungsangebot vorgenommen werden. Der Bereich
der Pädiatrie soll ausschliesslich von den Spitälern Samedan und der
Spitäler Chur AG - das Spital Davos bietet diese Leistungen schon heute
nicht mehr an - angeboten werden. Gleichzeitig soll auf dem Spitalplatz
Chur in Zukunft nur noch die Spitäler Chur AG bzw. eine zur Realisierung
eines einheitlichen Spitalplatzes neu zu gründende Stiftung einen
Leistungsauftrag erhalten, welcher das ganze Spektrum der derzeit durch
die drei Spitäler Rätischen Kantons- und Regionalspital Chur,
Kreuzspital Chur und Frauenspital Fontana erbrachten Leistungen abdeckt.
Für die Spitalregion Mesolcina-Calanca ergeben sich keine
Änderungen. Die vom Kanton und der Organizzazione Regionale del Moesano
zur Versorgung der Bevölkerung der Spitalregion Mesolcina-Calanca mit
der Ente ospedaliero cantonale, Bellinzona, abgeschlossene Vereinbarung
über die Aufnahme von Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca
im Spital San Giovanni, Bellinzona, bleibt weiterhin bestehen.
Eine Modellrechnung auf Basis des Jahres 2003 zeigt, dass die
geplante Neukonzeption der Spitalversorgung zu einer Reduktion des
Kantonsbeitrags an die Spitäler in der Grössenordnung von etwas mehr als
Fr. 2 Mio. führt. Auf die Schliessung von Kleinstspitälern soll nach
Auffassung der Regierung dementsprechend verzichtet werden. Die Vorlage
soll im August 2005 in den Grossen Rat kommen.
Die Vernehmlassung zum Entwurf für die Neukonzeption der
Spitalversorgung des Kantons Graubünden dauert bis Mitte Februar 2005.
Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind unter
www.jpsd.gr.ch einsehbar.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement