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Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement hat mit Interesse vom Ergebnis der Abklärungen der Spitäler Chur AG zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten und qualitativ hoch stehenden medizinischen Grund- und Zentrumsversorgung der Bevölkerung der Spitalregion Churer Rheintal wie auch der übrigen Spitalregionen des Kantons und vom Einsparpotential der drei von der Spitäler Chur AG in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Varianten Kenntnis genommen. Die Abklärungen zeigen auf, dass auf dem Spitalplatz Chur grosse Einsparungsmöglichkeiten vorhanden sind, ohne dass die Breite und die Qualität der medizinischen Versorgung beeinträchtigt werden.

Die fundierte Arbeit der Spitäler Chur AG stellt nach der Beurteilung des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes eine wichtige Grundlage für die auf politischer Ebene zu führende Diskussion über die künftige Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur dar. Aus politischer Sicht wurden immer wieder detaillierte Berechnungen und Zahlen für die Entscheidfindung gefordert. Diese Forderung wird nunmehr erfüllt, womit ab sofort eine sachliche Diskussion über Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten geführt werden kann.

Für den Variantenentscheid der Regierung ist neben der Haltung der Stiftungsräte des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur und des Kreuzspitals Chur insbesondere auch die Haltung des Gemeindeverbandes Spitalregion Churer Rheintal, d.h. der betroffenen Gemeinden, welche auch die Investitionen und Defizite mit zu tragen haben, wesentlich. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement wird sich mit den zuständigen Organen dieser Institutionen in Verbindung setzen. Dabei sind auch Fragen bezüglich einer Weiternutzung von aufzugebenden Spitalstandorten und Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Aufteilung von Investitions- und Betriebsbeiträgen zwischen Kanton und Gemeinden in die Diskussion mit ein zu beziehen.

Die künftige Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur bildet einen Bestandteil der von der Regierung im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts in Aussicht genommenen und vom Grossen Rat in der Junisession 2003 im Grundsatz befürworteten Neukonzeption der kantonalen Spitalversorgung. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement beabsichtigt, zu der in diesem Zusammenhang erforderlichen Teilrevision der Vollziehungsverordnung des Krankenpflegegesetzes im Zeitraum Ende dieses Jahres/Anfang nächstes Jahr nach dem Vorentscheid der Regierung das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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