Die Bündner Regierung hat das Finanzhaushaltsgesetz FHG von 1998
umfassend revidiert. Sie legt dem Grossen Rat die Botschaft in der
kommenden Juni-Session vor. Die bisherigen Erfahrungen, diverse
Vorstösse im Grossen Rat und die Ausfinanzierung der Kantonalen
Pensionskasse verlangen eine Totalrevision des FHG, unter anderem mit
folgenden Schwerpunkten:
- Die vom Grossen Rat im Oktober 2000 beschlossenen Bedingungen für die
bevorstehende Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse werden
detailliert festgelegt;
- die Anliegen des Parlaments werden berücksichtigt;
- die Grundlagen, um den Kantonshaushalt flexibel und stufengerecht zu
führen, werden verbessert, und
- das FHG wird an die neue Kantonsverfassung angepasst.
Zudem sollen gewisse Budgetkompetenzen an die
Geschäftsprüfungskommission GPK und an die Regierung delegiert werden:
Über die definitive Umsetzung von allfälligen globalen Budgetkürzungen
durch den Grossen Rat und die abschliessende Bewilligung von sämtlichen
Nachtragskrediten - auch den während einer Grossrats-Session zur
Diskussion stehenden - soll neu die GPK entscheiden können. Die
Regierung soll hingegen neu die Aufnahme von Fremdkapital in jeder Form
selbständig beschliessen und bestehende Kraftwerksbeteiligungen
aufstocken können. Für die Delegation von Kreditbewilligungskompetenzen
an die GPK und an die Regierung muss indessen auch Artikel 35 der neuen
Kantonsverfassung revidiert werden.
Regierung nimmt Stellung zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Totalrevision des
Vormundschaftsrechts. Die Vorentwürfe für eine Revision des
Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) und
für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden führen unbestrittenermassen zu einer
Verbesserung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung. In Teilbereichen
werden endlich auch gesamtschweizerische Lösungen angestrebt.
Bei ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen macht die Regierung eine
wichtige Einschränkung. Sie geht davon aus, dass die vorgeschlagene
Konstituierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Fachgericht
nicht umgesetzt wird. Der Kanton Graubünden kennt nämlich weder Fach-
noch Sondergerichte. In diesem Zusammenhang erwartet die Regierung die
bessere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und keine Mehrkosten
für den Kanton.
Vernehmlassung zum Kindergartengesetz, zum Schulgesetz und zur
Lehrerbesoldungsverordnung
Die Regierung schickt die revidierten Entwürfe des Gesetzes über die
Kindergärten (Kindergartengesetz, BR 420.500), des Gesetzes für die
Volksschulen (Schulgesetz, BR 421.000) und der Verordnung über die
Besoldung der Volksschullehrkräfte und Kindergärtnerinnen (LBV; BR
421.080) in die Vernehmlassung. Zu den Schwerpunkten gehören die
Mindestbesoldung und die Besoldung von Stellvertretungen, die Festlegung
der Lektionsdauer sowie das wöchentliche Pflichtpensum der
Kindergartenlehrpersonen. Ein weiterer Revisionspunkt beinhaltet die
Regelung der Kompetenzen für die Festsetzung der massgebenden
Pauschalbeträge für die Subventionierung.
Schutz für Nichtraucher in der Kantonalen Verwaltung Graubünden
Sämtliche Gebäude der Kantonalen Verwaltung Graubünden gelten ab dem
1. Juli 2004 grundsätzlich als rauchfrei. Während einer Übergangsfrist
wird nur noch in Spezialfällen das Rauchen zugelassen. Nicht in allen
Gebäuden lassen sich Sofortmassnahmen umsetzen. Begründet wird das
Rauchverbot mit der Tatsache, dass Rauchen und Passivrauchen gravierende
gesundheitliche Schäden verursachen. Zwei Drittel aller Erwachsenen
zählen zu den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Laut Arbeitsgesetz
hat der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu
sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen
belästigt werden (Art. 19, Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz). In
rauchfreier Umgebungen rauchen auch Raucherinnen und Raucher automatisch
weniger. Weil viele von ihnen das Rauchen reduzieren oder sogar damit
aufhören möchten, begrüsst auch die Mehrheit der Raucherinnen und
Raucher klare Rauchregeln. Daneben verursacht das Rauchen erhebliche
Mehrkosten bei der Reinigung und beim Unterhalt von Räumlichkeiten.
Regierung reist nach Wien
Die Bündner Regierung führt periodisch Studienreisen ins Ausland
durch. Daran nehmen auch die Partnerinnen und Partner teil. Bisher
führten die Reisen im Jahr 1997 nach Brüssel und im Jahr 2001 nach
Berlin. In diesem Jahr wird die Regierung vom 20. - 23. Mai 2004 in Wien
weilen. Dort stehen Kontakte mit der Wiener Landesregierung, der
Wirtschaftskammer Wien, dem Bundesrat der Republik Österreich und mit
der Schweizer Botschaft auf dem Programm. Daneben dient die Reise der
Pflege kultureller Aspekte und der kollegialen Beziehungen. Pro Person
fallen Kosten von rund 2'500 Franken an. Die Partnerinnen und Partner
übernehmen ihren Kostenanteil selber.
Sanierung des Kantonshaushalts
Die Umsetzung des Sanierungsprogramms verlangt die Anpassung von
zwei weiteren Verordnungen. Die Teilrevision der Verordnung über den
Schulpsychologischen Dienst wird von der Regierung auf den 1. März 2004
in Kraft gesetzt, die teilrevidierte Verordnung über die Besoldung der
Volksschullehrkräfte und Kindergärtnerinnen (Lehrerbesoldungsverordnung)
auf den 1. August 2004. Die Massnahmen beschloss der Grosse Rat im
August 2003.
Aus Gemeinden und Regionen
- Castasegna, Domat/Ems: Die Regierung genehmigt die vorgelegten
Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Der Theatergruppe In Situ wird für die
Produktionen "Ödipus auf Kolones/Antigone" und "Ein Stück Monolog" ein
Gesamtbeitrag von Fr. 75'000 zugesprochen. Aus der interkantonalen
Landeslotterie werden an das Festival Xong 2004 zur Förderung des
kulturellen Austausches im Dreiländereck Val Müstair/Unterengadin,
Oberes Gericht und Obervinschgau 10'000 Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
- Auf der Verbindungsstrasse Trun - Schlans, Abschnitt Trun - Brücke
Val Sinzera, wird das zulässige Höchstgewicht von 18 t auf 28 t erhöht.
Personelles
- Renza Berger-Cereghetti (44) aus Chur ist per 1. Juni als neue
Stellevertreterin des Handelsregisterführers im Handelsregisteramt
gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden