Die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes StG
liegt nun vor; das Parlament wird in der Juni-Session darüber beraten.
Die Revision umfasst im Wesentlichen eine formelle und verschiedene
materielle Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an das
übergeordnete Bundesrecht. Unter anderem wird neu ein "Behindertenabzug"
gewährt. Damit wird den behinderungsbedingten Kosten Rechnung getragen.
Im Gegensatz zum Abzug der Krankheitskosten muss der Steuerpflichtige
hier keinen Selbstbehalt tragen. Der Behindertenabzug wurde auf
Bundesebene per 1. Januar 2004 durch das
Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt und muss zwingend durch die
Kantone eingeführt werden.
Diese Revision des Steuergesetzes nimmt bereits auch zwei Punkte des
Steuerpakets 2001 des Bundes vorweg: Der "Kinderbetreuungsabzug" und die
so genannte "Freistellung des Existenzminimums". Beim
Kinderbetreuungsabzug sollen die effektiven Kosten für die
Kinderbetreuung neu bis zu einem Maximum von 7000 Franken pro Kind
abgezogen werden können. Die Freistellung des Existenzminimums bedeutet,
dass die Verwaltung die Kompetenz erhält, auf eine Veranlagung zu
verzichten, wenn ein Steuerbezug aussichtslos erscheint und ein
Steuererlass regelmässig gewährt werden müsste. Der
Kinderbetreuungsabzug entfällt auch im revidierten StG, falls das
Steuerpaket 2001 des Bundes am 16.5. vom Stimmvolk abgelehnt wird; die
Freistellung des Existenzminimums nicht.
Diese Teilrevision des Steuergesetzes führt zu Mindereinnahmen von
rund 750'000 Franken. Diese sind zur Hauptsache auf den neuen
Behindertenabzug zurückzuführen.
Berufsschulen Ilanz und Chur: rumantsch und deutsch bis 2008
Der nicht fachspezifische Unterricht an den Berufsschulen in Ilanz
und Chur bleibt grundsätzlich zweisprachig romanisch-deutsch. Die
Regierung hat das so genannte Splitting-Modell für den allgemein
bildenden Unterricht ABU um weitere vier Jahre verlängert. Lehrlinge mit
Lehrort Surselva werden den ABU grundsätzlich in Ilanz besuchen. Für
Ausnahmen wird neu nur noch das Amt für Berufsbildung zuständig sein.
Die Gewerbeschule Chur wird bei genügend Interesse romanisch als
zusätzliches Freifach anbieten. Der Fachunterricht findet hingegen wie
bis heute in der Berufsschule statt, die gemäss Schulkreiseinteilung
dafür zuständig ist.
Die erste Versuchsphase von drei Jahren mit dem Splitting-Modell
geht Ende Schuljahr 2003/2004 zu Ende. Die zusätzlichen Kosten für den
Zweisprachenunterricht belaufen sich in Ilanz auf rund 250'000 Franken
pro Jahr. Der Kanton übernimmt davon rund 75'000 Franken, Bund und
Gemeinden übernehmen den Restbetrag.
Stammzellenforschung überzeugend geregelt
Die Bündner Regierung befürwortet den Entwurf der so genannten
"Stammzellenforschungsverordnung". Er trägt der sensiblen Thematik
genügend Rechnung und gewährleistet die Würde des Menschen, schreibt die
Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheit.
Unklar bleibt einzig, von wem die kantonale Ethikkommission über
relevante, neue Erkenntnisse in der Wissenschaft informiert wird, um ein
Forschungsprojekt unter ethischen Aspekten neu zu beurteilen. Die
Verordnung tritt gleichzeitig mit dem neuen Stammzellenforschungsgesetz
voraussichtlich am 1. Juli in Kraft.
Aus Gemeinden und Regionen
- Ramosch-Tschlin: Im gemeinsamen Schulverband werden die Anzahl
Schulratsmitglieder von acht auf sechs reduziert. Zudem ist der Schulrat
neu beschlussfähig, wenn mindestens vier (bisher sechs) Mitglieder
anwesend sind. Die Regierung hat die teilrevidierten Statuten des
"Consorzi da scoula Ramosch-Tschlin" genehmigt.
- Mesocco: Die Regierung hat die neue Kreisverfassung genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Argo Chur: Für den Umbau der Heimleiterwohnung des Wohnheims
Surava der Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für
Behinderte hat die Regierung einen Baubeitrag von rund 160'000 Franken
zugesichert.
Strassenprojekte
- Calancastrasse: Für Baumeisterarbeiten im Tunnel Val d'Infern sind
5,9 Millionen Franken genehmigt worden.
- S-chanf: Die Regierung hat das Projekt für den Neubau eines
Trottoirs in "Pradels" genehmigt und dafür 70'000 Franken als
Kantonsbeitrag bereitgestellt.
Personelles
- Gion Lechmann (36) von Falera ist als neuer Konrektor und
Schulleitungsmitglied der Bündner Kantonsschule gewählt worden. Er tritt
seine Stelle am 1. Juli 2004 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden