Die Teilrevision des Gesetzes über die Pädagogische Fachhochschule
PFHG, das neue Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft und
die entsprechende Teilrevision der Personalverordnung sind von der
Regierung für die Vernehmlassung freigegeben worden. Mit der Überführung
der PFH und der HTW in selbstständige Anstalten des kantonalen
öffentlichen Rechts soll deren Organisation, Steuerung und Finanzierung
an die nationalen und internationalen Anforderungen angepasst werden.
Die Vernehmlassungs-Entwürfe sind das Ergebnis zweier Massnahmen aus
dem Projekt "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des
Kantonshaushalts" von 2003.
Französisch kann an der Kanti als Maturitätsfach gewählt werden
Die Regierung hat die gymnasialen Stundentafeln und die Lehrpläne
der Bündner Kantonsschule revidiert; Französisch wird dabei aufgewertet.
Seit dem Schuljahr 2002/2003 sind in der Volksschul-Oberstufe eine
Kantonssprache und Englisch - anstatt wie seit 1999 Französisch
-Pflichtfächer. Im nächsten Schuljahr kommen also Schülerinnen und
Schüler ins Gymnasium, die zwar Vorkenntnisse in einer Kantonssprache
und Englisch, nicht aber in Französisch haben. Schülerinnen und Schüler
haben mit dem neuen Schuljahr 2004/2005 die Möglichkeit, entweder eine
zweite Kantonssprache oder Französisch als Maturitätsfach zu wählen.
Neue Schulbauverordnung: Rückzahlungspflicht bleibt bestehen
Immer mehr Schulhäuser und Schulanlagen werden in Zukunft für andere
Zwecke genutzt. Die Schulbauverordnung verlangt in solche Fällen, dass
allfällige Kantonsbeiträge anteilmässig zurückgezahlt werden: Jährlich
zehn Prozent des Restbuchwertes (degressives Abschreibungsprinzip). Die
Regierung hat nun die Schulbauverordnung revidiert. Neu werden
subventionierte Bauten innerhalb von zwanzig Jahren vollständig
abgeschrieben, fünf Prozent pro Jahr (lineare Abschreibung). Zudem kann
die Regierung in Ausnahmefällen von einer Rückforderung absehen. Am
Grundsatz der Rückzahlungspflicht hält sie jedoch fest.
Grund für die Umnutzung von Schulanlagen und -bauten sind die
rückgängigen Geburtenraten und die neue Subventionspolitik des Kantons.
Deswegen entscheiden sich Gemeinden häufiger für regionale
Zusammenschlüsse ihrer Volksschulen. Die Teilrevision tritt rückwirkend
per 1. April 2004 in Kraft.
Umsetzung der Kantonsverfassung kommt zügig voran
Nach dem Ja des Bündner Stimmvolks zur neuen Kantonsverfassung 2003
arbeiten nun die Departemente und die Standeskanzlei an deren Umsetzung.
Von den rund 550 überprüften Erlassen muss rund ein Viertel formell oder
materiell an die Bestimmungen der neuen Kantonsverfassung angepasst
werden; 43 davon bis Ende 2006. Anpassungsbedarf besteht insbesondere in
den Bereichen "Landes und Amtssprachen", "politische Rechte",
"Gerichtsorganisation", "Steuern" und "lokale und regionale
Zusammenarbeit".
Kein Asyl, keine Asylfürsorge - Kanton schafft dafür
Nothilfestrukturen
Personen, die kein Asyl in der Schweiz erhalten, sind von der
Asylfürsorge ausgeschlossen. Dies haben die Eidgenössischen Räte im
Dezember 2003 im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossen. Die
Kantone müssen nun für Personen mit negativem Asylbescheid bis Mitte
April 2004 eine Nothilfestruktur in einer kantonalen Einrichtung
aufbauen. Die Regierung hat diese Aufgabe dem Justiz- Polizei- und
Sanitätsdepartement übertragen.
Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Verkehr: Die Regierung beantragt, auf den Erlass
einer "Rechtsgrundlage für das koordinierte Verkehrswesen auf
Bundesebene" zu verzichten. Die meisten Verkehrsstörungen werden durch
die Leistungserbringer im Verkehrswesen, den kantonalen Behörden und den
Gemeinden gelöst. Eine Koordination durch den Bund ist nicht notwendig,
der Erlass unnötig.
- Eidgenössisches Finanzdepartement: Die Regierung unterstützt
grundsätzlich die Revision des "Bundesgesetzes über die Börsen und den
Effektenhandel" und die Änderung der "Bestimmung über die internationale
Amtshilfe".
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Die Regierung
unterstützt grundsätzlich eine Teilrevision des "Obligationenrechts" und
des "Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb", die den
Konsumentenschutz verbessern will. Mit der Vorlage "Teilnutzungsrechte an
Immobilien" sollen vor allem Konsumenten geschützt werden, die in den
Ferien oder bei ähnlichen Gelegenheiten zum Abschluss von so genannten
"Time-sharing"-Verträgen verleitet werden.
- Bundeskanzlei: Die Regierung beurteilt den Entwurf zur
Teilrevision des "Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes"
insgesamt als positiv. Verträge der Kantone unter sich oder mit dem
Ausland müssen nicht mehr durch den Bund genehmigt werden. Die
vertragsschliessenden Kantone haben gegenüber dem Bund neu eine
Informationspflicht.
Aus Gemeinden und Regionen
- Poschiavo: Die Teilrevision des Kurtaxengesetzes wurde genehmigt.
Sie tritt rückwirkend auf den 1. November 2003 in Kraft.
- Says: Die Totalrevision des Gemeindesteuergesetzes wurde
genehmigt. Die hier festgelegte Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille
lässt sich nur unter den Voraussetzungen aufrecht erhalten, die momentan
herrschen. Werden diese nicht mehr erfüllt, muss die Gemeinde die
Liegenschaftssteuer auf ein Promille senken. Die Totalrevision tritt
rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Für kulturelle Werke und Veranstaltungen hat die
Regierung rund 150'000 Franken an Defizitgarantien und
Produktionsbeiträgen bewilligt. Berücksichtigt wurden dabei 21
Beitragsgesuche. Weitere 56'000 Franken wurden insgesamt für die
ehemalige Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten
- heute "visarte.graubünden" - und für die frühere Bündner
Arbeitsgemeinschaft Jugendbuch - heute "lesen.GR" - genehmigt.
Strassenprojekte
- Pratval: An der Domleschgerstrasse kann die doppelseitige
Haltestelle für den öffentlichen Verkehr gebaut werden. Sie Regierung
hat das Projekt genehmigt und dafür einen Beitrag von rund 47'000
Franken bewilligt.
- Küblis: Die Regierung hat das Projekt für den Neubau der
Conterserstrasse (Küblis innerorts bis zur Landquartbrücke) genehmigt.
Das alte Teilstück inklusive Abzweigung Richtung Saas tritt der Kanton
der Gemeinde ab. Der Neubau kostet insgesamt rund 2,9 Millionen Franken.
- Rund 3,9 Millionen Franken hat die Regierung insgesamt für diverse
Bauarbeiten an Strassenabschnitten und Brücken auf dem Bündner
Strassennetz genehmigt:
- A 13: Schwerverkehrskontrollplatz Unterrealta;
- Valserstrasse: Ilanz-Vals zwischen Bucarischauna und Vals;
- Samnaunerstrasse: Schergenbachbrücke Ravaisch und Maisasbachbrücke
Samnaun;
- Julierstrasse: Korrektion Tinizong innerorts und Teilstück
Natons-Giüstiabrücke.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden