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Die Umsetzung des Sanierungsprogramms verlangt weitere Gesetzesanpassungen. Die Regierung hat die entsprechende Sammelbotschaft zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Es geht um neun Gesetze und eine grossrätliche Verordnung. Damit können sechs Entlastungsmassnahmen umgesetzt werden.

Die sechs Massnahmen zur Struktur- und Leistungsüberprüfung werden den Kantonshaushalt insgesamt ab 2005 um weitere rund elf Millionen Franken jährlich entlasten. Finanziell stark ins Gewicht fällt dabei mit durchschnittlich rund 2,4 Millionen Franken jährlich die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Graubündner Kantonalbank. Dafür müssen das Kantonalbankgesetz und die entsprechende Verordnung angepasst werden.

Gleich fünf Gesetze müssen für die Einrichtung einer einzigen Beschwerdeinstanz im Erziehungsbereich geändert werden: das Kindergartengesetz, das Schulgesetz, das Mittelschulgesetz, das Berufsbildungsgesetz und das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule. Die übrigen Gesetzesänderungen betreffen das Kantonale Datenschutzgesetz, um neu die Dienstleistungen des kantonalen Datenschutzbeauftragten an die Gemeinden zu verrechnen, das Katastrophenhilfegesetz, um den kantonalen Kostenanteil an die Zivilschutzausbildung zu reduzieren und auf Investitionsbeiträge an Gemeinden für Zivilschutzorganisations-Anlagen und öffentliche Schutzräume verzichten zu können sowie das Jagdgesetz, um für Jagdkontraventionen Ordnungsbussen einzuführen.

Umsetzung des Sanierungsprogramms zügig vorangetrieben
Das Budget 2004 berücksichtigt bereits rund 180 der total rund 220 Massnahmen des Sanierungsprogramms. Das Entlastungsvolumen per 2004 beläuft sich damit auf rund 51 Millionen Franken in der Laufenden Rechnung und auf rund 20 Millionen Franken in der Investitionsrechnung.

Um sämtliche Massnahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts umzusetzen müssen insgesamt rund 25 Gesetze und 20 grossrätliche Verordnungen revidiert werden. Bisher sind rund die Hälfte davon angepasst worden.

Verbindungsstrassen sollen anerkannt werden
Als weitere Botschaft an den Grossen Rat hat die Regierung die Anerkennung des Anspruchs auf eine kantonale Verbindungsstrasse der Gemeinden Bonaduz und Malix verabschiedet. Dabei sollen die Strasse Bonaduz-Campagna bis zum Abstellplatz im Raum Gurgs auf einer Länge von rund 1000 Meter und die Strasse Malix-Brambrüesch bis zur Abzweigung der "Winterstrasse" auf einer Länge von rund 3,5 km als kantonale Verbindungen anerkannt werden. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Kosten für den betrieblichen Unterhalt inklusive Winterdienst von rund 66'000 Franken und mit insgesamt rund einer halben Stelle mehr in zwei Bezirkstiefbauämtern.

"Allgemeiner Alarm" mit mehr und ferngesteuerten Sirenen
In den Gemeinden Graubündens sollen bis Ende 2006 rund 250 neue stationäre Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" installiert werden. Die rund 100 alten und die neuen Sirenen werden zudem mit einer Fernsteuerung ausgerüstet. Die Notruf- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei in Chur kann damit alle Sirenen auf Kantons- und Bezirksebene auslösen. Die Sirenen in den zwölf Zivilschutzorganisationen können im jeweiligen Führungs-Kommandoposten sowohl einzeln als auch für die ganze Region ausgelöst werden. 2004 werden in einer ersten Tranche rund 50 Sirenen in den Bezirken Imboden, Plessur, Landquart und Prättigau/Davos installiert.

Das neue Alarmierungskonzept wurde im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG ausgearbeitet. Damit werden Beschaffung und Finanzierung der Alarmsysteme neu eine Bundesaufgabe. Das BZG ist seit 1. Januar in Kraft.

Aus Gemeinden und Regionen
- Susch/Lavin: Die Regierung hat die neuen Statuten des "Consorzi da scoula primara e da scoulina dals cumüns da Susch e Lavin" genehmigt. Die Revision umfasste im Wesentlichen den Kostenteiler und die Finanzkompetenz des Schulrats.
- Die Neuschaffung des Kurtaxen- und Tourismusförderungsabgabegesetzes von Andiast, die Teilrevision des Kurtaxengesetzes von Sils i.E./Segl und die Totalrevision des Steuergesetzes von Mesocco sind genehmigt worden.
- Innerer Heinzenberg: Auf der Strecke von Obertschappina nach Glas wurde das Höchstgewicht von 11 auf 13 Tonnen erhöht. Während einer Probezeit von zwei Jahren gilt von Obertschappina bis zur Abzweigung Obergmeind von Juni bis Ende Oktober ein Höchstgewicht von 18 Tonnen (bisher 13) und eine Höchstbreite von 2,55 Metern (statt 2,3 m). Busse dürfen maximal 12 Meter lang sein.
- Sta. Maria i.C.: Rund 250'000 Franken erhält die Gemeinde als Beitrag für die Löscharbeiten des Waldbrands im Gebiet "Piz di Renten". Ein Blitzschlag hatte im Sommer 2003 den Brand verursacht.
- Trun: Das Verbauungsprojekt Val Campliun wurde als Folgeprojekt der Unwetter 2002 genehmigt. Dafür erhält die Gemeinde total rund 510'000 Franken. Die Verbauungsmassnahmen dienen auch dem Schutz der Oberalpstrasse.
- Gemeinde Landschaft Davos: Das Verbauungsprojekt Flüelabach soll das Überschwemmungsrisiko im Siedlungsgebiet auf ein tolerierbares Mass reduzieren. Die Regierung hat dafür einen Beitrag von rund 187'000 Franken genehmigt. Das Projekt dient ebenfalls dem Schutz der Flüelastrasse.
- Churwalden: Auf der Julierstrasse wird innerorts beim Fussgängerstreifen "Witibachbrücke" eine Schutzinsel erstellt. Die Regierung hat das entsprechende Projekt inkl. der notwendigen Anpassungen an der Kantonsstrasse bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Erdbebenkatastrophe im Iran: Zu Gunsten der Nothilfe-Aktion des Schweizerischen Roten Kreuzes in der Stadt Bam hat die Regierung 10'000 Franken beschlossen.
- Interkantonale Landeslotterie: Insgesamt rund 230'000 Franken hat die Regierung für vier Projekte genehmigt: für den Kauf von diversen Kunstwerken als Büroschmuck für die Verwaltung, für die Herausgabe des Bildbandes "La Greina - Das Hochtal zwischen Sumvitg und Blenio", für die Neu-Uniformierung der Società da musica Ftan sowie für die Ausstellung "Weisse Wunderware Schnee" des Bündner Kunstmuseums, des Bündner Natur-Museums und des Rätischen Museums.

Strassenprojekte
- Für Bau-, Baumeister und Sanitärarbeiten an der Verbindungsstrasse Trun-Schlans sowie am Rastplatz Rofla und an der Hydrantenleitung Rofla (San Bernardino-Route, Nordseite) hat die Regierung insgesamt rund 1,7 Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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