Die Umsetzung des Sanierungsprogramms verlangt weitere
Gesetzesanpassungen. Die Regierung hat die entsprechende Sammelbotschaft
zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Es geht um neun Gesetze und
eine grossrätliche Verordnung. Damit können sechs Entlastungsmassnahmen
umgesetzt werden.
Die sechs Massnahmen zur Struktur- und Leistungsüberprüfung werden
den Kantonshaushalt insgesamt ab 2005 um weitere rund elf Millionen
Franken jährlich entlasten. Finanziell stark ins Gewicht fällt dabei mit
durchschnittlich rund 2,4 Millionen Franken jährlich die Abgeltung der
Staatsgarantie durch die Graubündner Kantonalbank. Dafür müssen das
Kantonalbankgesetz und die entsprechende Verordnung angepasst werden.
Gleich fünf Gesetze müssen für die Einrichtung einer einzigen
Beschwerdeinstanz im Erziehungsbereich geändert werden: das
Kindergartengesetz, das Schulgesetz, das Mittelschulgesetz, das
Berufsbildungsgesetz und das Gesetz über die Pädagogische
Fachhochschule. Die übrigen Gesetzesänderungen betreffen das Kantonale
Datenschutzgesetz, um neu die Dienstleistungen des kantonalen
Datenschutzbeauftragten an die Gemeinden zu verrechnen, das
Katastrophenhilfegesetz, um den kantonalen Kostenanteil an die
Zivilschutzausbildung zu reduzieren und auf Investitionsbeiträge an
Gemeinden für Zivilschutzorganisations-Anlagen und öffentliche
Schutzräume verzichten zu können sowie das Jagdgesetz, um für
Jagdkontraventionen Ordnungsbussen einzuführen.
Umsetzung des Sanierungsprogramms zügig vorangetrieben
Das Budget 2004 berücksichtigt bereits rund 180 der total rund 220
Massnahmen des Sanierungsprogramms. Das Entlastungsvolumen per 2004
beläuft sich damit auf rund 51 Millionen Franken in der Laufenden
Rechnung und auf rund 20 Millionen Franken in der Investitionsrechnung.
Um sämtliche Massnahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur
Sanierung des Kantonshaushalts umzusetzen müssen insgesamt rund 25
Gesetze und 20 grossrätliche Verordnungen revidiert werden. Bisher sind
rund die Hälfte davon angepasst worden.
Verbindungsstrassen sollen anerkannt werden
Als weitere Botschaft an den Grossen Rat hat die Regierung die
Anerkennung des Anspruchs auf eine kantonale Verbindungsstrasse der
Gemeinden Bonaduz und Malix verabschiedet. Dabei sollen die Strasse
Bonaduz-Campagna bis zum Abstellplatz im Raum Gurgs auf einer Länge von
rund 1000 Meter und die Strasse Malix-Brambrüesch bis zur Abzweigung der
"Winterstrasse" auf einer Länge von rund 3,5 km als kantonale
Verbindungen anerkannt werden. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen
Kosten für den betrieblichen Unterhalt inklusive Winterdienst von rund
66'000 Franken und mit insgesamt rund einer halben Stelle mehr in zwei
Bezirkstiefbauämtern.
"Allgemeiner Alarm" mit mehr und ferngesteuerten Sirenen
In den Gemeinden Graubündens sollen bis Ende 2006 rund 250 neue
stationäre Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" installiert werden. Die
rund 100 alten und die neuen Sirenen werden zudem mit einer
Fernsteuerung ausgerüstet. Die Notruf- und Einsatzzentrale der
Kantonspolizei in Chur kann damit alle Sirenen auf Kantons- und
Bezirksebene auslösen. Die Sirenen in den zwölf
Zivilschutzorganisationen können im jeweiligen Führungs-Kommandoposten
sowohl einzeln als auch für die ganze Region ausgelöst werden. 2004
werden in einer ersten Tranche rund 50 Sirenen in den Bezirken Imboden,
Plessur, Landquart und Prättigau/Davos installiert.
Das neue Alarmierungskonzept wurde im Hinblick auf die Umsetzung des
neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG
ausgearbeitet. Damit werden Beschaffung und Finanzierung der
Alarmsysteme neu eine Bundesaufgabe. Das BZG ist seit 1. Januar in
Kraft.
Aus Gemeinden und Regionen
- Susch/Lavin: Die Regierung hat die neuen Statuten des "Consorzi da
scoula primara e da scoulina dals cumüns da Susch e Lavin" genehmigt.
Die Revision umfasste im Wesentlichen den Kostenteiler und die
Finanzkompetenz des Schulrats.
- Die Neuschaffung des Kurtaxen- und
Tourismusförderungsabgabegesetzes von Andiast, die Teilrevision des
Kurtaxengesetzes von Sils i.E./Segl und die Totalrevision des
Steuergesetzes von Mesocco sind genehmigt worden.
- Innerer Heinzenberg: Auf der Strecke von Obertschappina nach Glas
wurde das Höchstgewicht von 11 auf 13 Tonnen erhöht. Während einer
Probezeit von zwei Jahren gilt von Obertschappina bis zur Abzweigung
Obergmeind von Juni bis Ende Oktober ein Höchstgewicht von 18 Tonnen
(bisher 13) und eine Höchstbreite von 2,55 Metern (statt 2,3 m). Busse
dürfen maximal 12 Meter lang sein.
- Sta. Maria i.C.: Rund 250'000 Franken erhält die Gemeinde als
Beitrag für die Löscharbeiten des Waldbrands im Gebiet "Piz di Renten".
Ein Blitzschlag hatte im Sommer 2003 den Brand verursacht.
- Trun: Das Verbauungsprojekt Val Campliun wurde als Folgeprojekt
der Unwetter 2002 genehmigt. Dafür erhält die Gemeinde total rund
510'000 Franken. Die Verbauungsmassnahmen dienen auch dem Schutz der
Oberalpstrasse.
- Gemeinde Landschaft Davos: Das Verbauungsprojekt Flüelabach soll
das Überschwemmungsrisiko im Siedlungsgebiet auf ein tolerierbares Mass
reduzieren. Die Regierung hat dafür einen Beitrag von rund 187'000
Franken genehmigt. Das Projekt dient ebenfalls dem Schutz der
Flüelastrasse.
- Churwalden: Auf der Julierstrasse wird innerorts beim
Fussgängerstreifen "Witibachbrücke" eine Schutzinsel erstellt. Die
Regierung hat das entsprechende Projekt inkl. der notwendigen
Anpassungen an der Kantonsstrasse bewilligt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Erdbebenkatastrophe im Iran: Zu Gunsten der Nothilfe-Aktion des
Schweizerischen Roten Kreuzes in der Stadt Bam hat die Regierung 10'000
Franken beschlossen.
- Interkantonale Landeslotterie: Insgesamt rund 230'000 Franken hat
die Regierung für vier Projekte genehmigt: für den Kauf von diversen
Kunstwerken als Büroschmuck für die Verwaltung, für die Herausgabe des
Bildbandes "La Greina - Das Hochtal zwischen Sumvitg und Blenio", für
die Neu-Uniformierung der Società da musica Ftan sowie für die
Ausstellung "Weisse Wunderware Schnee" des Bündner Kunstmuseums, des
Bündner Natur-Museums und des Rätischen Museums.
Strassenprojekte
- Für Bau-, Baumeister und Sanitärarbeiten an der Verbindungsstrasse
Trun-Schlans sowie am Rastplatz Rofla und an der Hydrantenleitung Rofla
(San Bernardino-Route, Nordseite) hat die Regierung insgesamt rund 1,7
Millionen Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden