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Zur Teilrevision des Kindergartengesetzes und Schulgesetzes sowie der Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrkräfte und Kindergärtner/-innen im Kanton Graubünden liegen nun die Vorschläge der Regierung an den Grossen Rat vor. Im Wesentlichen geht es um das Lohngefüge der Lehrpersonen - und gleichzeitig auch um die kantonalen Pauschalbeiträge an die Gemeinden - und um die Kompetenzen des Grossen Rats in diesem Bereich. Konkret soll die Mindestbesoldung angepasst werden von:
- Kindergartenlehrpersonen (plus vier Prozent),
- Reallehrpersonen (plus 5,9 Prozent),
- Kleinklassenlehrpersonen der Real- und Sekundarschulen (Anpassung an das Niveau der Real- und Sekundarlehrpersonen),
- Fachlehrpersonen der Primarschulen (Anpassung an das Niveau der Primarlehrpersonen),
- Fachlehrpersonen der Real- und Sekundarschulen (Durchschnitt zwischen Primarlehr- und Real- bzw. Sekundarlehrpersonen) und von
- Lehrpersonen ohne Diplome (gleich Primarlehrpersonen).
Neu soll der Grosse Rat die Kompetenz erhalten, die Pauschalbeiträge des Kantons an die Gemeinden jährlich um höchstens fünf Prozent, insgesamt um höchstens zehn Prozent zu reduzieren oder zu erhöhen.
Der Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung in der Oktober-Session 2004 beraten.

Reduziertes Pensum für den Datenschutzbeauftragten
Die Regierung hat das Pensum des kantonalen Datenschutzbeauftragten per 1. Januar 2005 reduziert. Damit erfüllt sie eine Vorgabe des Grossen Rats. Er hatte es in der April-Session abgelehnt, einen Teil der Kosten für den Datenschutz auf die Gemeinden zu überwälzen und stattdessen eine konkrete Kostensenkung in diesem Bereich verlangt.
Die Reduktion des Pensums des Datenschutzbeauftragten auf 50 Prozent bringt eine Einsparung von rund 30'000 Franken. Im Rahmen des Projekts "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" war ursprünglich vorgesehen, diese Summe als Leistungen zu verrechnen, die der kantonale Datenschutzbeauftragte gegenüber den Gemeinden erbringt.

Matura-Arbeit zählt zur Promotionsnote
Die Note der Matura-Arbeit zählt im zweiten Semesterzeugnis der sechsten Klasse neu als zusätzliche Promotionsnote. Die Regierung hat die revidierte "Verordnung über das Gymnasium im Kanton Graubünden" genehmigt. Eine Matura-Arbeit mit dem Mindest-Prädikat "genügend" war bisher eine eigenständige Voraussetzung für die Zulassung zur Maturitätsprüfung. Die revidierte Verordnung tritt am 1. August in Kraft.

Spielbankenverordnung: Lang ersehnte Revision ist angelaufen
Die Spielbankenverordnung von 2000 wird revidiert: Das Spielangebot soll erweitert, die maximalen Setz- und Gewinnmöglichkeiten erhöht und der Steuersatz gesenkt werden. Diese Deregulierung insbesondere für Spielbanken mit B-Konzession war dringend notwendig, schreibt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Eidgenössische Spielbankenkommission. Die vorgeschlagene Revision ermöglicht einen geordneten Casino-Betrieb, ohne damit gleichzeitig die Spielsucht zu fördern.
Der Entwurf der neuen Spielbankenverordnung sieht vor, den Höchsteinsatz auf 25 und den Höchstgewinn für Spielbanken mit einer B-Konzession auf 25'000 Franken zu erhöhen. Diese Neuregelung hat auch einen positiven Effekt auf die touristische Attraktivität der Kurorte und ihrer Casinos, ist die Regierung überzeugt; bei den Spielangeboten hätte der Verordnungsentwurf sogar noch weiter gehen können. Auf die Einnahmen des Kantons hat der revidierte Steuersatz keine Auswirkung. Die neue Verordnung soll bereits in diesem Jahr in Kraft treten.

Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- DNA-Profil-Verordnung: Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagenen Vollziehungsbestimmungen der "Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen".

Aus Gemeinden und Regionen
- Tschappina: Die Sanierung der Wasserversorgung wird mit einem Kantonsbeitrag von rund 80'000 Franken unterstützt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein Holz Graubünden: Die Regierung unterstützt auch 2004 die Förderung des Bündner Holzes mit einem Kantonsbeitrag von 300'000 Franken.
- Forstprojekte: Für die Instandsetzung der Lawinenüberbauung Motta Mundin Ost in Tschlin und für die Erneuerung des Waldweges Valzeina-Engi (Valzeina, Trimmis und Says) hat die Regierung insgesamt rund 450'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
- Für Arbeiten an der Castielertobelbrücke und am Neuanschluss Conterserstrasse hat die Regierung insgesamt rund zwei Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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