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Stromlieferanten werden ab 2005 die Zusammensetzung und die Herkunft "ihres" Stroms ausweisen. Die Information umfasst die prozentualen Anteile der eingesetzten Energieträger (Wasserkraft, Solarenergie, Kernenergie und andere) sowie die Herkunft der Elektrizität (In- oder Ausland). Dafür muss die Energieverordnung angepasst werden. Die Bündner Regierung unterstützt die so genannte "Stromkennzeichnung". Sie schafft Transparenz für die Endverbraucher und unterstützt die politische Zielsetzung des Kantons Graubünden, die Wasserkraft zu fördern.

Eine weitere Änderung in der Energieverordnung betrifft die Vergütung von Überschussenergie. Private Energieproduzenten konnten bisher davon ausgehen, dass ihre überschüssige Energie garantiert von öffentlichen Energieproduzenten übernommen und bezahlt wurde. Diese Mehrkosten sollen nun auf die Endverbraucher abgewälzt werden. Die Regierung begrüsst auch diese Stossrichtung der neuen Energieverordnung. Insbesondere in den Bergregionen werden damit einzelne Elektrizitätswerke von Mehrkosten entlastet, schreibt sie in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Energie.

Tankanlagen: Bund setzt noch mehr auf Eigenverantwortung
Der Bund will seine Oberaufsicht im Bereich der Lagerung, der Beförderung und dem Umschlag von so genannten "Wasser gefährdenden Flüssigkeiten" auf ein Minimum reduzieren - aus Spargründen. Dafür muss das Gewässerschutzgesetz revidiert, die Gewässerschutzverordnung angepasst und die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor Wasser gefährdenden Flüssigkeiten aufgehoben werden. Verantwortlich dafür, dass die Tankanlagen künftig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wären somit in erster Linie deren Inhaber und die kommunalen Baubewilligungsbehörden.

Die Bündner Regierung ist mit einem Teil der geplanten Änderungen grundsätzlich einverstanden. Allerdings geht der Abbau der Bewilligungspflicht für Tankanlagen in gewissen Bereichen zu weit. Der Schutz insbesondere des Grundwassers muss nach wie vor gewährleistet werden. Zudem muss der Vollzug der neuen Regelung in allen Kantonen gleich sein, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.

Einwohnerämter haben mehr Spielraum bei den Gebühren
Die Einwohnerämter der Gemeinden können ab 1. Oktober für ihre Dienstleistungen höhere Tarife anwenden. Die Regierung hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum "Gesetz über die Niederlassung der Schweizer" angepasst. Die heutigen Tarife sind seit nunmehr 20 Jahre gültig.

Acht revidierte Gesetze treten in Kraft
Ende Juli 2004 ist die Referendumsfrist für eine ganze Reihe von revidierten Erlassen ungenutzt abgelaufen; die Regierung hat sie nun in Kraft gesetzt:

per 15. August:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Pädagogische Fachhochschule,
- die Teilrevision des Kindergartengesetzes,
- die Teilrevision des Schulgesetzes,
- die Teilrevision des Mittelschulgesetzes und
- die Teilrevision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes;

per 1. September:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Katastrophenhilfe und
- die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes;

per 1. Januar 2005:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank.

Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Energie, "Kernenergieverordnung": Die Bündner Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass im Kanton Graubünden auch in absehbarer Zukunft keine geeigneten Standorte für den Bau eines Kernkraftwerks auszumachen sind. Ausdrücklich begrüsst sie allerdings die Bewilligungspflicht für gewisse wissenschaftliche Erduntersuchungen - wenn diese im kantonalen Recht verankert ist - obwohl sie die Kernenergieverordnung als nicht bewilligungspflichtig ausweist.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sagogn / Schluein: Die Regierung hat die Nutzungsplanung zur Realisierung der Golfanlage mit Auflagen genehmigt. Zudem wurde festgestellt, dass das Golfprojekt umweltverträglich gebaut und betrieben werden kann. Die Beschwerden der Umweltorganisationen WWF, Pro Natura und Stiftung Landschaftsschutz SL sowie des Schweizer Vogelschutzes SVS wurden abgewiesen.
- Igis / Landquart: Die Führung der Fussgänger im Bereich der "Calandakreuzung" soll verbessert werden. Für das Projekt hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 38'000 Franken bewilligt.
- Waltensburg / Vuorz: Die Regierung hat die revidierte Gemeindeverfassung genehmigt. Diese sieht nun unter anderem neu keine dreimonatige Karenzfrist beim Stimm- und Wahlrecht mehr vor und regelt die Finanzkompetenzen des Gemeindevorstandes ebenfalls neu.
- Morissen / Rueun: Für die Sanierung und den Ausbau der jeweiligen Wasserversorgungen hat die Regierung den Gemeinden Kantonsbeiträge von insgesamt rund 520'000 Franken zugesichert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Steinschlagschutz Li Geri / Campocologno: Die Regierung hat rund 90'000 Franken für die Verlängerung des bisherigen Auffangdamms um rund 250 Metern genehmigt.
- Walderschliessung Sass-Palazi / San Vittore: Rund 900'000 Franken sind für das Projekt genehmigt worden. Das Walderschliessungsprojekt ist ein Bestandteil der generellen Erschliessung der Gemeinde auf der rechten Talseite.
- SELVA: Der Bündner Waldwirtschaftsverband erhält für seine verschiedenen Aufgaben im Jahre 2004 einen Kantonsbeitrag von 60'000 Franken, unter anderem für die Umsetzung von Schlüsselprojekten im Bereich der Holzenergie.
- Kulturbeiträge: Der Verein Ludotheken Graubünden und das Kulturarchiv Graubünden erhalten für das Jahr 2004 insgesamt einen Kantonsbeitrag von rund 43'000 Franken.

Personelles
- Jugendanwalt Corsin Capaul ist als neuer Staatsanwalt gewählt worden. Er tritt seine Stelle anfangs Mai 2005 an.
- Morena Ficicchia ist auf September 2004 im Schulpsychologischen Dienst des Amts für Volksschule und Sport als Schul- und Erziehungsberaterin gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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