Der Entwurf zur neuen Regionalpolitik NRP des Bundes kommt bei der
Bündner Regierung grundsätzlich gut an. Sowohl der Paradigmawechsel von
der bisherigen Ausgleichspolitik zu einer wachstumsorientierten
Regionalpolitik als auch der Vorschlag, bei gleicher Zielsetzung für
Gross- und für Kleinregionen unterschiedliche Förderinstrumente
einzusetzen, werden in Graubünden grundsätzlich positiv aufgenommen.
Die NRP will regionale Unternehmen und die regionale
Innovationskraft stärken sowie regionale Wertschöpfungssysteme schaffen.
Regionen aller Grössenordnungen sollen damit eigenständige Beiträge zum
wirtschaftlichen Wachstum der Schweiz leisten. Als Instrumente sind
dafür im neuen "Bundesgesetz über Regionalpolitik" für grossräumige
Regionen breit gefasste und flexible Mehrjahresprogramme mit einem
Kreditrahmen vorgesehen. Für kleinräumige Regionen sollen die Mittel
über eine neue Stiftung "Regionalentwicklung" fliessen. Von
Grossregionen spricht man beispielsweise bei überkantonalen oder gar
grenzüberschreitenden Kooperationen während sich kleinräumige
Regionalpolitik auf der Ebene der Gemeindeverbände abwickelt.
Die Regierung hat aber auch Vorbehalte gegen die NRP formuliert.
Gebiete mit wenig Potenzial, periphere und schlecht erreichbare
respektive bedingt förderungswürdige Talschaften sowie Einzelbetriebe
mit öffentlichem Charakter, wie beispielsweise Bergbahnen, dürfen bei
der NRP nicht aussen vor stehen. Ebenso klar stellt sich die Regierung
auf den Standpunkt, bisherige Förderprogramme wie INTERREG für die
regionale Zusammenarbeit und INNOTOUR zur Förderung der Innovation und
der Zusammenarbeit im Tourismus müssen bestehen bleiben - und zwar mit
separaten Mitteln alimentiert.
Die jährlichen Mittel für die NRP sind mit rund 70 Millionen Franken
sehr knapp. Rund 40 Millionen Franken davon sollen über die Stiftung
"Regionalentwicklung" zur Verfügung stehen. Die Regierung hat
grundsätzliche Bedenken zur Stiftung und lehnt deren Mitfinanzierung
durch den Kanton ab. Und das Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen den
Klein- und Grossregionen darf nicht zu Ungunsten der kleinräumigen
Förderung verändert werden, schreibt die Regierung in ihrer
Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement.
Graubünden nimmt Europäisches Sprachenportfolio II unter die Lupe
Das Europäische Sprachenportfolio ESP II ist ein persönliches
Dokument für Schülerinnen und Schüler zwischen 11 und 15 Jahren, das
ihre Sprach-Kenntnisse und -Kompetenzen erfasst. Das ESP ist in allen
Ländern Europas vergleichbar. Bündner Lehrpersonen sollen dieses
Zertifizierungsinstrument kennen lernen. Dafür hat die Regierung einen
Kreditrahmen von 11'000 Franken genehmigt.
In der Schweiz steht seit 2001 das ESP III für Jugendliche ab 15
Jahre und Erwachsene zur Verfügung. Das ESP I für Sechs- bis Elfjährige
ist in Planung. Die Regierung wird über die definitive Einführung des
ESP II in den Volksschulen Graubündens zu einem späteren Zeitpunkt
entscheiden.
Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Wald und Landschaft: Die Bündner Regierung
unterstützt grundsätzlich die Empfehlungen des Bundes für die
"Abstimmung der kantonalen Luftreinhalte-Massnahmenplanung mit der
kantonalen Richtplanung" bei so genannten "publikumsintensiven
Einrichtungen", will heissen bei grossen Fachmärkten, Einkaufszentren
und Freizeitanlagen. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der
kantonalen Raumordnungspolitik.
Aus Gemeinden und Regionen
- Samedan: Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung genehmigt.
- Oberengadin: Das Auengebiet San Batrumieu am linken Inn-Ufer
zwischen Madulain und Zuoz ist im Bundesinventar der Auengebiete von
nationaler Bedeutung der Schweiz eingetragen. In diesem Gebiet soll der
heute kanalisierte Flusslauf nun revitalisiert werden. Dafür hat die
Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 300'000 Franken genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat insgesamt rund 131'000 Franken
an Beiträgen und Defizitgarantien genehmigt. 18 kulturelle Werke und
Veranstaltungen sowie ein Jugend-Kulturprogramm in Mittelbünden werden
damit unterstützt.
- Rhätische Bahn: Für die Sanierung der Gleise, des Perrons und der
Sicherungsanlage der Bahnhöfe von Zizers und von Igis sowie für den Bau
einer neuen Kreuzungsstation in Zizers hat die Regierung einen
Kantonsbeitrag von rund einer Million Franken genehmigt. Der Bund
übernimmt für dieses Projekt rund fünf Millionen Franken.
Strassenprojekte
- Umfahrung Saas: Parallel zum Saasertunnel wird nun auch ein
Sicherheitsstollen mit Querverbindungen zum Haupttunnel gebaut. Die
Kosten dafür belaufen sich auf rund 20 Millionen Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden