Die Kosten der Krankenversicherung im Pflegebereich müssen dringend
stabilisiert werden. Trotzdem dürfen Pflegebedürftige nicht zu
Armutsfällen werden. Dieses doppelte Ziel der Reformplanung zur
Krankenversicherung will der Bundesrat mit zwei unterschiedlichen
Finanzierungsmodellen erreichen. Sie unterscheiden sich vorab in der
Definition der kassenpflichtigen Leistungen.
Die Grundidee des Modells A besteht darin, dass die
Krankenversicherung ausschliesslich für komplexe Pflegefälle voll
aufkommt. In einfachen Pflegesituationen vergütet die
Krankenversicherung keine Pflegeleistungen. Modell B unterscheidet
zwischen der Akutpflege und der Langzeitpflege: die Krankenversicherung
übernimmt bei der Akutpflege die vollen Kosten der Pflegeleistungen nach
Krankenversicherungsgesetz; an die Langzeitpflege wird lediglich ein
Beitrag gewährt. Die Abgrenzung zwischen Akut- und Langzeitpflege
erfolgt durch ein zeitliches Kriterium.
Die Bündner Regierung lehnt Modell A entschieden ab. Es ist nicht
praxistauglich und hat finanz- und verteilungspolitische Schwächen.
Modell B hingegen kann mitgetragen werden. Die Regierung hat dafür
allerdings verschiedene Bedingungen gestellt. Die Spital- und die
Pflegefinanzierung dürfen zudem insgesamt für die Kantone und die
Gemeinden keine Mehrkosten verursachen.
Berg- und Schneesportwesen: Keine Ausbildungs-Beiträge mehr
vom Kanton
Die Regierung hat die neuen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über
das Berg- und Schneesportwesen erlassen. Erfolgreiche
Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der Schneesport- und
Bergführerausbildung erhalten demnach keine Beiträge mehr vom Kanton.
Der Kantonshaushalt kann damit um rund 50'000 Franken jährlich entlastet
werden.
Die Revision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg-
und Schneesportwesen ist eine Massnahme der Struktur- und
Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts.
Aus Gemeinden und Regionen
- Safien: Die Regierung hat den Waldentwicklungsplan genehmigt.
Dieser legt die langfristigen Ziele und Strategien der
Waldbewirtschaftung in Safien fest.
- Sent: Sowohl die Totalrevision des Gesetzes über die
Tourismusförderungsabgabe als auch die Totalrevision des
Kurtaxengesetzes sind genehmigt worden. Das neue Kurtaxengesetz tritt am
1. Dezember, die neue Regelung über die Tourismusförderabgabe am 1.
Januar 2005 in Kraft.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für das Jahr 2004 rund 70
Gesuche um Beiträge für kulturelle Zwecke genehmigt. Die Gesamtsumme
beläuft sich auf rund 380'000 Franken.
Personelles
- Sandra Felix, zurzeit in Zürich, ist als Projektleiterin "New
Public Management NPM" im Finanz- und Militärdepartement, Thomas Engel,
Chur, ist als juristischer Mitarbeiter in der Steuerverwaltung gewählt
worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden