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Die Kosten der Krankenversicherung im Pflegebereich müssen dringend stabilisiert werden. Trotzdem dürfen Pflegebedürftige nicht zu Armutsfällen werden. Dieses doppelte Ziel der Reformplanung zur Krankenversicherung will der Bundesrat mit zwei unterschiedlichen Finanzierungsmodellen erreichen. Sie unterscheiden sich vorab in der Definition der kassenpflichtigen Leistungen.
Die Grundidee des Modells A besteht darin, dass die Krankenversicherung ausschliesslich für komplexe Pflegefälle voll aufkommt. In einfachen Pflegesituationen vergütet die Krankenversicherung keine Pflegeleistungen. Modell B unterscheidet zwischen der Akutpflege und der Langzeitpflege: die Krankenversicherung übernimmt bei der Akutpflege die vollen Kosten der Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz; an die Langzeitpflege wird lediglich ein Beitrag gewährt. Die Abgrenzung zwischen Akut- und Langzeitpflege erfolgt durch ein zeitliches Kriterium.
Die Bündner Regierung lehnt Modell A entschieden ab. Es ist nicht praxistauglich und hat finanz- und verteilungspolitische Schwächen. Modell B hingegen kann mitgetragen werden. Die Regierung hat dafür allerdings verschiedene Bedingungen gestellt. Die Spital- und die Pflegefinanzierung dürfen zudem insgesamt für die Kantone und die Gemeinden keine Mehrkosten verursachen.

Berg- und Schneesportwesen: Keine Ausbildungs-Beiträge mehr vom Kanton
Die Regierung hat die neuen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen erlassen. Erfolgreiche Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der Schneesport- und Bergführerausbildung erhalten demnach keine Beiträge mehr vom Kanton. Der Kantonshaushalt kann damit um rund 50'000 Franken jährlich entlastet werden.
Die Revision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen ist eine Massnahme der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts.

Aus Gemeinden und Regionen
- Safien: Die Regierung hat den Waldentwicklungsplan genehmigt. Dieser legt die langfristigen Ziele und Strategien der Waldbewirtschaftung in Safien fest.
- Sent: Sowohl die Totalrevision des Gesetzes über die Tourismusförderungsabgabe als auch die Totalrevision des Kurtaxengesetzes sind genehmigt worden. Das neue Kurtaxengesetz tritt am 1. Dezember, die neue Regelung über die Tourismusförderabgabe am 1. Januar 2005 in Kraft.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für das Jahr 2004 rund 70 Gesuche um Beiträge für kulturelle Zwecke genehmigt. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 380'000 Franken.

Personelles
- Sandra Felix, zurzeit in Zürich, ist als Projektleiterin "New Public Management NPM" im Finanz- und Militärdepartement, Thomas Engel, Chur, ist als juristischer Mitarbeiter in der Steuerverwaltung gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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