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Von Regierungsrätin, Dr. Eveline Widmer-Schlumpf

Wir verfügen über eine handlungs- und leistungsfähige Verwaltung und Graubünden profitiert heute noch von geordneten Kantonsfinanzen. Der finanzielle Handlungsspielraum des Kantons wird aber seit Jahren zusehends enger und die Dynamik in der Haushaltführung nimmt kontinuierlich zu. Eine effiziente und flexible Steuerung des jährlichen Budgets wird immer wichtiger.
Die Budgethoheit des Grossen Rates ist in Artikel 35 der Kantonsverfassung verankert: Der Grosse Rat beschliesst jährlich über das kantonale Budget. Allein ihm steht das Recht zu, die Budgetkreditpositionen für sämtliche kantonalen Ausgaben und Einnahmen festzulegen. Die Verfassung ist sehr eng gefasst und lässt keinen Spielraum, diese Kompetenz an eine andere Instanz zu delegieren.
Die geltende Regelung hat sich an sich bewährt - die Budgethoheit hat der Grosse Rat - und soll im Grundsatz auch so belassen werden. Der Vergleich mit anderen Kantonen sowie mit zahlreichen Bündner Gemeinden macht indessen deutlich, dass es gute Gründe gibt, diesen Grundsatz nicht allzu strikte zu befolgen. Entsprechend wurde denn auch aus dem Grossen Rat das Anliegen vorgebracht, das Budget sollte flexibler gesteuert werden können. Für ganz bestimmte Finanzgeschäfte brauchen wir mehr Flexibilität und raschere Abläufe.

Fortschritte setzen Handlungsspielräume voraus
In der Junisession 2004 hat der Grosse Rat das neue Finanzhaushaltsgesetz behandelt und mit 88 zu 0 Stimmen verabschiedet. Dieses Gesetz beinhaltet ein zeitgemässes Haushaltsrecht mit zahlreichen Verbesserungen. Unter anderem wurden wichtige und auch neue Anliegen in der Budgetsteuerung berücksichtigt; so die Möglichkeit des Grossen Rates, seine Budgetkompetenzen in Spezialbereichen zu delegieren. Das Finanzhaushaltsgesetz soll auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.
Im neuen Finanzhaushaltsgesetz sind für genau definierte Fälle Delegationen zur Bewilligung von Budgetkrediten vorgesehen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) soll allfällige globale Budgetkürzungen des Grossen Rates auf den Einzelkonten umsetzen sowie sämtliche Nachtragskredit-Gesuche der Regierung abschliessend bewilligen; dies auch dann, wenn sie während einer Grossrats-Session zur Behandlung anstehen. Die Regierung erhält ihrerseits das Recht, ohne Kreditvorbehalt des Grossen Rates sämtliche Ausgaben bei einer Neuaufnahme von kurz- und langfristigem Fremdkapital (wie Kommissionen, Stempelabgaben und Zinsen) zu beschliessen sowie bereits bestehende Kraftwerkbeteiligungen aufzustocken.
Die neuen Kompetenzen der GPK sind klar abgegrenzt. Sie sind sach- und stufengerecht. Die Delegationen an die Regierung beschränken sich auf Bank- oder Börsengeschäfte, die in der Regel rasche Entscheide erfordern. Für eine allfällige Aufstockung einer bestehenden Beteiligung an Kraftwerkunternehmen sind oft unter grossem Zeitdruck Verhandlungen zu führen. Die Regierung soll daher ohne Einbezug des Grossen Rates oder einer grossrätlichen Kommission entscheiden können.
Mit diesen Delegationen kann das Genehmigungsverfahren im Budgetprozess und im Bereich der Nachtragskredite vereinfacht und beschleunigt werden. Sie machen jedoch eine Ergänzung von Artikel 35 der Kantonsverfassung erforderlich.

Standfest im Grundsätzlichen und flexibel im Speziellen
Der Grosse Rat legt nach wie vor das jährliche Budget fest. Er soll aber neu in Bezug auf die Budgetgenehmigung - im Sinne von Ausnahmen in klar begrenztem Umfang - Ausnahmeregelungen zulassen bzw. Kompetenzen delegieren können. Derartige Delegationen müssen in einem Gesetz festhalten sein. Angesprochen ist damit das Finanzhaushaltsgesetz.
Von der Revision unberührt bleibt die Verpflichtung, dass für jede Ausgabe eine gesetzliche Grundlage gegeben sein muss. Die Finanzkompetenzen des Volkes bleiben ebenfalls unverändert.
Die sich beschleunigenden Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft sowie die umfangreichen Sanierungs- und Strukturmassnahmen zum Erhalt eines soliden Staatshaushaltes führen nicht zuletzt zu einer ungeheuren Dynamik in der Verwaltungs- und Haushaltsführung. Das Rad dreht sich offensichtlich immer schneller. Die Ansprüche an den Grossen Rat, an die Regierung und Verwaltung nehmen zu. Wir müssen uns diesen Herausforderungen stellen. Stillstand bedeutet in einem dynamischen Umfeld bekanntlich Rückschritt. Die erforderliche Verfassungsrevision ist nur ein kleiner Eingriff. Sie bringt aber eine positive Haltung zum Ausdruck, die geprägt ist vom Anliegen, Bewährtes fortzuführen und zugleich dem Wandel offen zu begegnen.

Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement
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