Von Regierungspräsident Klaus Huber
Jeden Monat gehen im Kanton Graubünden Arbeitsplätze verloren, indem
Betriebe geschlossen oder Arbeitsplätze verlagert werden. Mit einer
aktiven Wirtschaftsförderungspolitik soll dieser Entwicklung entgegen
gewirkt werden. Dazu müssen wir vor allem der ansässigen Wirtschaft
Sorge tragen und ihr gute Rahmenbedingungen geben. Zusätzlich sind aber
auch neue zukunftsgerichtete Arbeitsplätze unerlässlich. Der Kanton
selbst kann diese Arbeitsplätze nicht schaffen. Dazu braucht es
Unternehmen, welche im Kanton investieren. Das Ziel der kantonalen
Wirtschaftsförderung ist es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und
neue zu schaffen.
In den letzten Jahren hat der Kanton die Aktivitäten der
Wirtschaftsförderung verstärkt und ein Standortmarketing aufgebaut. Es
zeigte sich dabei, dass die Möglichkeiten bzw. die Instrumente der
Wirtschaftsförderung nicht ausreichend und zu verbessern sind. Deshalb
wurde das Gesetz über die Wirtschaftsförderung aus dem Jahre 1990
revidiert und das neue Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen
Entwicklung (GWE) erlassen.
Das neue GWE ist ein modernes schlankes Gesetz. Ziel der Vorlage
ist, das Instrument der Wirtschaftsförderung zu optimieren. Die
Schwerpunkte der Gesetzesrevision können wie folgt beschrieben werden:
- die Unterstützung des Aus- und Aufbaus von KMU's mit Darlehen;
- die Förderung der Hotellerie auch unabhängig von der Förderung
durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit;
- die Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien mit
Darlehen oder Beiträgen;
- die Unterstützung der Regionalorganisationen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Regionen;
- die Unterstützung von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung;
- die Unterstützung von Forschungsinstitutionen insbesondere solche,
mit internationaler Ausstrahlung.
In erster Linie sollen Innovationen und zukunftsgerichtete Projekte
unterstützt werden. Sommer- oder Wintertourismus werden nicht
gegeneinander ausgespielt, sondern es geht um Arbeitsplätze,
Wertschöpfung, Innovationen und Investitionen in die Zukunft sowohl im
Sommer als auch im Winter.
Mit dem Gesetz werden auch bessere gesetzliche Grundlagen für die
Statistik, für das Standortmarketing, für die Beteiligung an Programmen
von internationalen Organisationen (Interreg) geschaffen. Zudem
beinhaltet das Gesetz die Grundlage zur Unterstützung der
regionalpolitischen Massnahmen des Bundes.
Das neue Gesetz stellt lediglich das Förderinstrumentarium bereit.
Die strategischen Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung
enthält jeweils das Regierungsprogramm. Beispielsweise für die Jahre
2005 bis 2008: Die Intensivierung der Ansiedlungspolitik, die Förderung
der Innovation und des Wissenstransfers, die Förderung der Innovation im
Tourismus sowie die Förderung von Kooperationen und effizienten
Strukturen. Der Grosse Rat genehmigt die Schwerpunkte und steuert den
finanziellen Mitteleinsatz über die jährlichen Budgets.
Am 26. September 2004 stimmen wir über das neue
Wirtschaftsentwicklungsgesetz (GWE) ab. Der Grosse Rat hat das neue
Wirtschaftsentwicklungsgesetz mit 89 zu 15 Stimmen angenommen. Das neue
Gesetz ist ein Beitrag zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung des
Kantons Graubünden.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft