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Von Regierungspräsident Klaus Huber

Jeden Monat gehen im Kanton Graubünden Arbeitsplätze verloren, indem Betriebe geschlossen oder Arbeitsplätze verlagert werden. Mit einer aktiven Wirtschaftsförderungspolitik soll dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden. Dazu müssen wir vor allem der ansässigen Wirtschaft Sorge tragen und ihr gute Rahmenbedingungen geben. Zusätzlich sind aber auch neue zukunftsgerichtete Arbeitsplätze unerlässlich. Der Kanton selbst kann diese Arbeitsplätze nicht schaffen. Dazu braucht es Unternehmen, welche im Kanton investieren. Das Ziel der kantonalen Wirtschaftsförderung ist es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

In den letzten Jahren hat der Kanton die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung verstärkt und ein Standortmarketing aufgebaut. Es zeigte sich dabei, dass die Möglichkeiten bzw. die Instrumente der Wirtschaftsförderung nicht ausreichend und zu verbessern sind. Deshalb wurde das Gesetz über die Wirtschaftsförderung aus dem Jahre 1990 revidiert und das neue Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung (GWE) erlassen.

Das neue GWE ist ein modernes schlankes Gesetz. Ziel der Vorlage ist, das Instrument der Wirtschaftsförderung zu optimieren. Die Schwerpunkte der Gesetzesrevision können wie folgt beschrieben werden:
- die Unterstützung des Aus- und Aufbaus von KMU's mit Darlehen;
- die Förderung der Hotellerie auch unabhängig von der Förderung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit;
- die Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien mit Darlehen oder Beiträgen;
- die Unterstützung der Regionalorganisationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen;
- die Unterstützung von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung;
- die Unterstützung von Forschungsinstitutionen insbesondere solche, mit internationaler Ausstrahlung.

In erster Linie sollen Innovationen und zukunftsgerichtete Projekte unterstützt werden. Sommer- oder Wintertourismus werden nicht gegeneinander ausgespielt, sondern es geht um Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Innovationen und Investitionen in die Zukunft sowohl im Sommer als auch im Winter.

Mit dem Gesetz werden auch bessere gesetzliche Grundlagen für die Statistik, für das Standortmarketing, für die Beteiligung an Programmen von internationalen Organisationen (Interreg) geschaffen. Zudem beinhaltet das Gesetz die Grundlage zur Unterstützung der regionalpolitischen Massnahmen des Bundes.

Das neue Gesetz stellt lediglich das Förderinstrumentarium bereit. Die strategischen Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung enthält jeweils das Regierungsprogramm. Beispielsweise für die Jahre 2005 bis 2008: Die Intensivierung der Ansiedlungspolitik, die Förderung der Innovation und des Wissenstransfers, die Förderung der Innovation im Tourismus sowie die Förderung von Kooperationen und effizienten Strukturen. Der Grosse Rat genehmigt die Schwerpunkte und steuert den finanziellen Mitteleinsatz über die jährlichen Budgets.

Am 26. September 2004 stimmen wir über das neue Wirtschaftsentwicklungsgesetz (GWE) ab. Der Grosse Rat hat das neue Wirtschaftsentwicklungsgesetz mit 89 zu 15 Stimmen angenommen. Das neue Gesetz ist ein Beitrag zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Graubünden.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft
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