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Die Regierung hat die Wasserrechtskonzessionen für die Prättigauer Werke genehmigt. Dadurch können die bestehenden Wasserkraftwerke der Rätia Energie Klosters AG (REK) für weitere 80 Jahre betrieben werden.
Im Juni 2001 erteilten die Landschaft Davos Gemeinde sowie die Gemeinden Klosters-Serneus, Conters i.P., Küblis, Luzein, St. Antönien-Ascharina, Wiesen, Filisur, Schmitten, Alvaneu, Surava und Tiefencastel der REK vier neue Wasserrechtskonzessionen. Diese hat nun die Regierung gestern genehmigt. Dadurch erhält die REK das Recht, ihre Kraftwerkanlagen im Prättigau für eine weitere Dauer von 80 Jahren zu betreiben.


Schutz- und Nutzungsplanung durch Bundesrat genehmigt
Diese Neukonzessionierung machte umfangreiche umweltrechtliche Abklärungen nötig. In diesem Zusammenhang hat sich die REK entschlossen, eine Schutz- und Nutzungsplanung durchzuführen, welche vom Bundesrat bereits im letzten Frühjahr genehmigt wurde. Zu diesem Zweck leistet die REK unter anderem einen namhaften Beitrag an ein Revitalisierungsprojekt entlang der Landquart, um die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Kraftwerkbetriebs auf die Gewässer und die Landschaft zu kompensieren.
Die Prättigauer Werke bestehen aus drei Kraftwerksstufen, welche insgesamt eine installierte Leistung von 69 Megawatt und eine durchschnittliche jährliche Produktion von 232 Millionen Kilowattstunden aufweisen. Das entspricht rund drei Prozent der jährlichen Gesamtstromproduktion Graubündens. Die verschärften Restwasserbestimmungen verursachen der REK im Vergleich zum altrechtlichen Betrieb einen Produktionsverlust von ca. drei Prozent ihrer Gesamtenergieproduktion.

Weiterbetrieb gesichert
Das Recht zur Nutzung der Wasserkräfte auf Territorium der Gemeinde Saas i.P. musste durch die Regierung erteilt werden, nachdem die Gemeindeversammlung eine Neukonzessionierung an die REK abgelehnt hatte. Damit hat die Regierung von ihrem gesetzlichen Recht auf Zwangsverleihung Gebrauch gemacht, um den Weiterbetrieb der Prättigauer Werke zu sichern.

Bedeutende Entschädigungen für Gemeinden und Kanton
Für den Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen entschädigt die REK den Kanton und die Konzessionsgemeinden mit insgesamt 112 Millionen Franken. Die Entschädigung teilt sich in einen Barbetrag (65 Millionen Franken) und einen erfolgsabhängigen Teil (47 Millionen Franken) auf. Hinzu kommen wiederkehrende jährliche Leistungen an die Gemeinden und den Kanton, namentlich in Form von Wasserzinsen und Wasserwerksteuern von je rund 1,5 Millionen Franken, sowie Konzessionsenergie.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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