Die Regierung hat die Wasserrechtskonzessionen für die Prättigauer
Werke genehmigt. Dadurch können die bestehenden Wasserkraftwerke der
Rätia Energie Klosters AG (REK) für weitere 80 Jahre betrieben werden.
Im Juni 2001 erteilten die Landschaft Davos Gemeinde sowie die
Gemeinden Klosters-Serneus, Conters i.P., Küblis, Luzein, St.
Antönien-Ascharina, Wiesen, Filisur, Schmitten, Alvaneu, Surava und
Tiefencastel der REK vier neue Wasserrechtskonzessionen. Diese hat nun
die Regierung gestern genehmigt. Dadurch erhält die REK das Recht, ihre
Kraftwerkanlagen im Prättigau für eine weitere Dauer von 80 Jahren zu
betreiben.
Schutz- und Nutzungsplanung durch Bundesrat genehmigt
Diese Neukonzessionierung machte umfangreiche umweltrechtliche
Abklärungen nötig. In diesem Zusammenhang hat sich die REK entschlossen,
eine Schutz- und Nutzungsplanung durchzuführen, welche vom Bundesrat
bereits im letzten Frühjahr genehmigt wurde. Zu diesem Zweck leistet die
REK unter anderem einen namhaften Beitrag an ein Revitalisierungsprojekt
entlang der Landquart, um die zu erwartenden Beeinträchtigungen des
Kraftwerkbetriebs auf die Gewässer und die Landschaft zu kompensieren.
Die Prättigauer Werke bestehen aus drei Kraftwerksstufen, welche
insgesamt eine installierte Leistung von 69 Megawatt und eine
durchschnittliche jährliche Produktion von 232 Millionen Kilowattstunden
aufweisen. Das entspricht rund drei Prozent der jährlichen
Gesamtstromproduktion Graubündens. Die verschärften
Restwasserbestimmungen verursachen der REK im Vergleich zum
altrechtlichen Betrieb einen Produktionsverlust von ca. drei Prozent
ihrer Gesamtenergieproduktion.
Weiterbetrieb gesichert
Das Recht zur Nutzung der Wasserkräfte auf Territorium der Gemeinde
Saas i.P. musste durch die Regierung erteilt werden, nachdem die
Gemeindeversammlung eine Neukonzessionierung an die REK abgelehnt hatte.
Damit hat die Regierung von ihrem gesetzlichen Recht auf
Zwangsverleihung Gebrauch gemacht, um den Weiterbetrieb der Prättigauer
Werke zu sichern.
Bedeutende Entschädigungen für Gemeinden und Kanton
Für den Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen entschädigt
die REK den Kanton und die Konzessionsgemeinden mit insgesamt 112
Millionen Franken. Die Entschädigung teilt sich in einen Barbetrag (65
Millionen Franken) und einen erfolgsabhängigen Teil (47 Millionen
Franken) auf. Hinzu kommen wiederkehrende jährliche Leistungen an die
Gemeinden und den Kanton, namentlich in Form von Wasserzinsen und
Wasserwerksteuern von je rund 1,5 Millionen Franken, sowie
Konzessionsenergie.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement