Die Bündner Regierung hat die zwischen den Gemeinden Splügen und
Medels i.R. getroffene Vereinigungsvereinbarung genehmigt und beantragt
dem Grossen Rat, den Zusammenschluss der beiden Gemeinden auf den 1.
Januar 2006 in Kraft zu setzen. Das geht aus der entsprechenden
Botschaft der Regierung an das Parlament hervor. Der Grosse Rat wird die
Vorlage im Dezember beraten. Nachdem die beiden Gemeinden den
Zusammenschluss am 26. August 2005 vereinbart haben, wird die neue
Gemeinde Splügen für die Jahre 2006 und 2007 in die Finanzkraftgruppe
drei eingestuft. Die Regierung begründet diese von ihr vorgenommene
Einstufung damit, dass der Finanzhaushalt der neuen Gemeinde durch den
Zusammenschluss nicht zusätzlich belastet werden soll.
Vorschläge zur revidierten Lärmschutzverordnung
Die Regierung will zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verschärfung
der Anforderungen an die Schalldämmung von Fenstern. Das schreibt sie in
ihrer Vernehmlassung zur Revision der Anhänge 1,2 und 7 sowie von Art.
17 der Lärmschutzverordnung (LSV) an das Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (Buwal). Eine Änderung der Spielregeln ist aus der Sicht der
Regierung deshalb nicht sinnvoll, weil die Lärmsanierungen in vielen
Kantonen in vollem Gange sind. Ablehnend steht die Regierung auch dem
Vorhaben gegenüber, das Berechnungsverfahren für Messwerte in der LSV
nicht mehr vorzuschreiben, sondern es durch das Buwal festlegen zu
lassen. Erstens ist dadurch die Glaubwürdigkeit der Messwerte in Gefahr,
zweitens werden dadurch direkte Vergleiche mit früheren Messresultaten
erschwert und drittens verursachen solle Änderungen einen grossen
Mehraufwand. Begrüsst wird von der Regierung hingegen, dass der Lärm des
zivilen Schiesswesens künftig nach Waffenkategorien und nicht mehr nach
Schussdistanzen beurteilt werden soll. Diese Regelung schafft klare,
eindeutige Verhältnisse für die Beurteilung des von kleinkalibrigen
Waffen stammenden Schiesslärms.
Regierung macht Vorschläge zur "Signalisation des Langsamverkehrs"
Die Bündner Regierung stellt sich gegen die vom Bund im Rahmen der
"Signalisation Langsamverkehr" geplante neue Definition von alpinen
Routen als Alpinwanderwege. Das geht aus der entsprechenden
Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen hervor. Alpine Routen
generell als Alpinwanderwege zu definieren, ist aus der Sicht der
Regierung nicht Ziel führend. Denn die neue Bezeichnung kann für den
Benutzer irreführend sein, da bei weitem nicht alle Routen in den Bergen
Wanderwege im engeren Sinne sind. Ferner stimmt die Regierung dem
geplanten Verzicht auf braune Wegweiser für Kultur- und Themenwanderwege
zu. Die braune Wegweisung muss einem Hinweis auf eine Kulturstätte
ausserhalb der eigentlichen Route vorbehalten bleiben. Weiter ist die
Regierung gegen die Normierung von Informationstafeln. Eine abweichende
kantonale Signalisation muss je nach Bedürfnissen weiterhin möglich
sein. Hingegen begrüsst die Regierung eine Normierung im Bereich
Sponsoren- und Werbefläche.
Das gewerbliche Bürgschaftswesen soll eine Bundesaufgabe bleiben
In ihrer Vernehmlassung zum Gesetz betreffend die Überprüfung und
Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens betont die Bündner
Regierung, dass das gewerbliche Bürgschaftswesen auch in Zukunft eine
Bundesangelegenheit sein soll. Entsprechend begrüsst sie dieses Gesetz
als ein zweckmässiges Förderinstrument im Bereich der
Fremdkapitalbeschaffung für KMU. Ebenfalls unterstützt sie die Absicht,
zur Steigerung der Effizienz und Professionalität die Anzahl an
Bürgschaftsgenossenschaften in der Schweiz zu reduzieren.
Aus Gemeinden und Regionen
- Lantsch/Lenz: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Sarn: Die Regierung genehmigt die Revision des
Gemeindesteuergesetzes.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Landeslotterie: Die Regierung hat rund 400'000 Franken aus dem
Landeslotteriefonds für kulturelle Zwecke bewilligt. 72 Institutionen
werden dabei berücksichtigt.
- Corporaziun regiunala Val Müstair: An das Projekt "Biosfera Val
Müstair - Parc Naziunal" wird von der Regierung ein Beitrag von 160'000
Franken für den Zeitraum 2005 bis 2007 zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat 410'000 Franken für die Sanierung der
Oberalpstrasse zwischen Disentis-und Sedrun bewilligt.
Personelles
Dr. med. Martin Mani, wohnhaft in Ennenda, ist von der Regierung zum
Kantonsarzt gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden