Gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungen führen zu
neuen Herausforderungen an die Justiz. Die Überprüfung durch eine
Expertenkommission hat gezeigt, dass die beiden kantonalen Gerichte gut
arbeiten. Aber in verschiedenen Punkten sind Verbesserungen möglich und
zweckmässig. Die Regierung hat das Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartement dazu ermächtigt, die Vernehmlassung zur Justizreform
zu eröffnen.
Die vorgeschlagene Justizreform hat das Ziel, auf kantonaler Ebene
eine effiziente und bürgerfreundliche Justiz zu schaffen und zu
erhalten. Wichtige Punkte sind die fachliche Qualitätssicherung und eine
rationelle und wirtschaftliche Organisation. Es liegt im Interesse aller
Bürgerinnen und Bürger, wenn Rechtsstreitigkeiten mit einem vernünftigen
zeitlichen und finanziellen Aufwand erledigt werden können.
Bei der Verbesserung der kantonalen Justizorganisation betrifft ein
erster Hauptpunkt die Ausgestaltung des Richteramts an den beiden
kantonalen Gerichten. Nach dem Vorschlag der Expertenkommission soll es
in Zukunft keine nebenamtlichen Richterinnen und Richter mehr geben;
alle kantonalen Richterinnen und Richter wären neu im Voll- oder im
Hauptamt tätig. Dies führt zu besseren Rahmenbedingungen für einen guten
und effizienten Gerichtsbetrieb und stärkt die Unabhängigkeit der
Justiz. Die Änderung drängt sich umso mehr auf, als heutige und künftige
Entwicklungen die Vorteile des Nebenamts stark schmälern.
Ein zweiter Hauptpunkt betrifft die Frage einer Fusion von Kantons-
und Verwaltungsgericht zu einem kantonalen Obergericht. Die Mehrheit der
Expertenkommission befürwortet eine Fusion, wenn sich durch das
räumliche Zusammenlegen der beiden Gerichte erhebliche Einsparungen
erzielen lassen. Die beiden Gerichte lehnen eine Fusion generell ab. Die
Regierung hat sich hinsichtlich der Fusionsfrage noch nicht festgelegt.
Inhaltlich geht es bei der Justizreform weiter um folgende Punkte:
- Regelung der Stellung der kantonalen Richterinnen und Richter
hinsichtlich Wählbarkeitsvoraussetzungen, Nebenbeschäftigungen und
Aufsicht;
- Flexiblere Organisation des Gerichts;
- Stärkung der Justiz als dritte Gewalt im Staat, insbesondere
gegenüber Parlament und Regierung;
- Massnahmen zur Kostendämmung und zur Beschleunigung der Verfahren;
- Umsetzen der Vorgaben der Kantonsverfassung im Bereich der Justiz.
Die Überprüfung der kantonalen Gerichte wird durch eine Motion
verlangt, die der Grosse Rat im Jahr 2000 einstimmig überwiesen hat.
Weiter hat die Regierung dem Parlament Bericht und Antrag über die
künftige Ausgestaltung von Kantons- und Verwaltungsgericht zu
unterbreiten. Sie hat letztes Jahr eine Expertenkommission unter dem
Vorsitz von Regierungsrat Martin Schmid beauftragt, entsprechende
Vorschläge zu erarbeiten. Die Expertenkommission hat ihre Arbeit diesen
Sommer abgeschlossen.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des
Departements (www.jpsd.gr.ch) eingesehen und heruntergeladen
oder beim
Sekretariat in Papierform bezogen werden (081 257 25 16).
Auskunftsperson: Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher des Justiz-,
Polizei- und Sanitätsdepartements, Tel. 081 257 25 01.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei