Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, die bestehende
Vereinbarung über die Besteuerung der Kraftwerkgesellschaften auf den
30. September 2006 zu künden.
Die Bündner Kraftwerkgesellschaften veräussern die produzierte
Energie an ihre Aktionäre. Diese sind verpflichtet den ihrer Beteiligung
entsprechenden Teil der Energieproduktion zu übernehmen.
Durch die Veräusserung des Stroms an nahe stehende Unternehmen
fehlen Verrechnungspreise, wie sie auf einem offenen Markt entstehen
würden. Das Problem der Kraftwerkbesteuerung besteht nun darin, diese
Verrechnungspreise durch ein Modell zu ermitteln, welches den Markt
simulieren kann.
Seit der Steuerperiode 2001 erfolgt die Kraftwerkbesteuerung nach
dem so genannten Modell Pfeiffer. Die aus dem Modell resultierenden
Verrechnungspreise erscheinen nach Auffassung der Regierung
unbefriedigend tief.
Die Preise liegen einerseits unter den gesamtschweizerischen
Durchschnittspreisen für den Verkauf von Strom ab Werk. Damit wird der
hochwertigen Speicherenergie aus Wasserkraft nur ungenügend Rechnung
getragen. Auch schlägt sich die Preisentwicklung auf dem Spotmarkt im
Modell zu wenig stark durch.
Die Regierung sieht die Kündigung der Vereinbarung nicht als eine
generelle Ablehnung des Modells Pfeiffer. Mit dieser Kündigung soll aber
eine vertiefte Diskussion der dem Modell zu Grunde gelegten Parameter
ermöglicht werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden