Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession 2005 einen
Bericht über die Revision des kantonalen Steuergesetzes vorlegen. Die
ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat
unter dem Vorsitz von Ernst Nigg diesen Bericht am 20. September 2005 zu
Handen des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend waren auch
Frau Regierungspräsidentin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertreter
des Finanzdepartements und der Steuerverwaltung.
Das Ziel des Berichtes besteht darin, die verschiedenen
Problemfelder im Steuerbereich zu beleuchten, mögliche Lösungen zu
skizzieren und die daraus resultierenden Steuerausfälle zu
quantifizieren. Der Grosse Rat soll die im Bericht dargestellten
Massnahmen sowie deren Auswirkungen offen und unabhängig von konkreten
Gesetzesbestimmungen diskutieren können. Mit dem Bericht wird auch
bezweckt, der Regierung und Verwaltung den Weg für das an diesen Bericht
anschliessende Gesetzgebungsverfahren zu weisen. Der Grosse Rat soll
grundlegende Entscheidungen treffen und die Höhe der Entlastungen
festlegen.
Die Regierung schlägt im ihrem Bericht verschiedene Massnahmen vor,
welche bestehende Standortnachteile beseitigen sowie die Steuerbelastung
von Ehegatten und Familien mit Kindern reduzieren sollen. Die Kommission
teilt die von der Regierung im Bericht vorgelegten
Grundsatzentscheidungen sowie die daraus resultierenden Massnahmen und
die Höhe der Steuerentlastungen. Einzig in den Bereichen der Entlastung
der juristischen Personen, welche stärker in der Gewinnsteuer und
weniger stark auf der Kapitalseite erfolgen soll, bei der Befreiung der
direkten Nachkommen von der Nachlass- und Schenkungssteuer, bei der
Abschaffung der Sonderabgabe auf dem Vermögen und bei der Höhe der
Steuerentlastung aufgrund der nach Alterskategorien unterschiedlich
festgelegten Höhe der Kinderabzüge, gibt es abweichende
Kommissionsminderheitsansichten.
Ein weiteres Traktandum der Kommissionssitzung bildete die Beratung
des ebenfalls für die Oktobersession 2005 des Grossen Rates vorgesehenen
Sachgeschäfts "Teilrevision des Kantonalen Steuergesetzes / Anpassung an
das Fusionsgesetz".
Das eidgenössische Fusionsgesetz ist auf den 1. Juli 2004 in Kraft
getreten. Für die Anpassung des kantonalen Rechts an die daraus
folgenden Begebenheiten wurde den Kantonen eine Frist von drei Jahren
gewährt. Nach Ablauf dieser Frist finden die Bestimmungen des
Steuerharmonisierungsgesetzes direkt Anwendung und ersetzen abweichende
Normen des kantonalen Rechts.
Die Kommission folgte hier in allen Punkten den Anträgen der
Regierung und verabschiedete die Botschaft einstimmig zu Handen des
Grossen Rates.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt. Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik