Das "Gesetz über die Ausübung politischen Rechte im Kanton
Graubünden" geht total erneuert ins Parlament. Die Regierung hat die
entsprechende Botschaft verabschiedet. Der Grosse Rat wird im Juni 2005
unter anderem über die Parteienförderung, die Harmonisierung der
Wahltermine und die Abkehr vom "Bündner Mehr" debattieren. Zudem regelt
das neue "Gesetz über die politischen Rechte" auch das
Nachzählungsverfahren bei Wahlen und Abstimmungen sowie die Gründe für
eine mögliche Amtsenthebung von Behördenmitgliedern. Die heutige
Regelung stammt aus dem Jahre 1962. Die neue Kantonsverfassung hat eine
Totalrevision des bisherigen Gesetzes unumgänglich gemacht.
- Parteienfinanzierung: Politische Parteien sollen vom Kanton mit
direkten Beiträgen unterstützt werden können; vorausgesetzt, die Partei
hat bei den letzten zwei Grossratswahlen in mindestens je drei
Wahlkreisen teilgenommen und dabei mindestens ein Grossratsmandat
erreicht. Konkret sieht die Regierung vor, 2000 Franken pro
Grossrats-Mitglied und Jahr aufzuwenden. Diese Parteien müssen dafür
ihre Jahresrechnungen gegenüber dem Parlament offen legen.
- Wahltermine: Bisher wurden National- und Ständerat sowie Gross-
und Regierungsrat an unterschiedlichen Sonntagen gewählt. Weil der
Bündner Grosse Rat neu für jeweils vier statt bisher drei Jahre gewählt
wird, können die beiden obersten kantonalen politischen Behörden am
gleichen Sonntag der Monate Mai oder Juni, erstmals 2006, bestimmt
werden. Neu sollen zudem jeweils gegen Ende Oktober auch die Wahl des
Stände- und des Nationalrats zusammenfallen. Die erste gemeinsame Wahl
der Bündner Vertreter und Vertreterinnen in den eidgenössischen Kammern
soll im Jahr 2007 stattfinden.
- Absolutes Mehr: Das "Bündner Mehr" ist ein Unikat in der Schweiz,
das regelmässig zu unnötigen zweiten Wahlgängen führt. Neu soll das
absolute Mehr nach der so genannten "Zürcher Berechnungsmethode"
bestimmt werden: Danach wird die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für
kandidierende Personen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt;
die nächst höhere ganze Zahl ist dabei das absolute Mehr. Diese Formel
kann für alle Majorzwahlen auf allen staatlichen Ebenen angewendet
werden.
- Nachzählung: Das neue Gesetz über die politischen Rechte stellt
neu auch klare Regeln auf, wann eine Nachzählung von Amtes wegen
stattfinden muss. Nämlich dann, wenn die Differenz beim ermittelten
vorläufigen Gesamtergebnis weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmzettel beträgt.
- Amtsenthebung: Mitglieder der Regierung und des Grossen Rats
sollen neu unter bestimmten Voraussetzungen ihres Amtes enthoben werden
können. Zuständige Instanz dafür ist der Grosse Rat. Die Gründe für eine
Amtsenthebung - Amtspflichtverletzung, Amtsunfähigkeit und Verbrechen -
sind so formuliert, dass politisch motivierte Abberufungen vermieden
werden.
Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Justiz - Bundesbeschluss über die Genehmigung des
Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über
ihre Anerkennung: Die Bündner Regierung begrüsst den Vorentwurf des
Bundesbeschlusses und das damit gewählte Vorgehen. Damit wird die
Rechtssicherheit insbesondere in Bezug auf das anwendbare Recht
verbessert, was letztlich zu einer Stärkung des Finanzplatzes Schweiz
führt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Safien: Für die Sanierung der Aussensportanlage hat die Regierung
einen Kantonsbeitrag von 88'000 Franken zugesichert.
- Küblis-St. Antönien: Das Maximalgewicht auf der Verbindungsstrasse
ist um fünf auf neu 18 Tonnen erhöht worden.
- Malans: Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden