Registrierungspflicht für Geflügel; Verbot von Geflügelausstellungen und
ähnlichen Anlässen; Verbot der Freilandhaltung von Geflügel
Zur Umsetzung des Massnahmenpaketes des Bundesrates zur Vogelgrippe
können Meldungen zur Registrierung von Geflügelbeständen im Kanton
Graubünden dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gemacht
werden. Die Geflügelhalter können diese Meldungen sowohl telefonisch
(081/ 257 24 14) als auch elektronisch (info@alt.gr.ch oder über die
Website www.alt.gr.ch) vornehmen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 21. Oktober 2005, ein Massnahmenpaket
zur weiteren Vorsorge betreffend Einschleppung der Vogelgrippe in die
Schweiz erlassen. Die Freilandhaltung für Hühnervögel, Schwimmvögel und
Laufvögel ist ab dem 25. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 untersagt.
Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Anlässe sind untersagt.
Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die solche
Tiere halten bis spätestens zum 2. November 2005. Von dieser
Registrierungspflicht ausgenommen sind Geflügelhalter, welche ihren
Geflügelbestand im Rahmen der Tierdatenerhebung 2005 (‚Viehzählung')
bereits gemeldet haben.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT), Bereich
Veterinärdienst, ist zuständig für die Entgegennahme der
Registrierungsmeldungen durch die Geflügelhalter. Die Meldungen können
telefonisch (Telefon 081/ 257 24 14) als auch elektronisch per Mail
(info@alt.gr.ch) oder mittels dem Kontaktformular aus der Website des
ALT (www.alt.gr.ch.; Rubrik Kontakt) vorgenommen werden. Die
Geflügelhalter müssen Angaben machen über die Adresse, Art der
Geflügelhaltung, Geflügelart und Anzahl gehaltene Tiere.
Gremium: Veterinärdienst
Quelle: dt