Armutsbetroffene, die zum Beispiel durch gemeinnützige Arbeit
dokumentieren, dass sie sich wieder in den Arbeitsprozess integrieren
wollen, werden belohnt. Sie erhalten in Zukunft mehr Sozialhilfe, als
solche, die keine entsprechenden Bemühungen unternehmen. Das ist der
Kernpunkt des Erlasses von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die
Unterstützung Bedürftiger, welche die Bündner Regierung kürzlich
genehmigt hat. Der Erlass basiert im Wesentlichen auf den letztmals im
April 2005 von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
revidierten Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der
Sozialhilfe. Die Revision geschah nicht zuletzt auf Druck der Kantone,
die sich mit steigenden Fallzahlen und immer knapper werdenden
Ressourcen konfrontiert sehen. Die Regierung geht zwar davon aus, dass
die Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden für
Unterstützungsleistungen trotz der neuen Regelungen in etwa gleich
bleiben. Wichtig ist ihr im Zusammenhang mit dem Erlass aber, dass die
Chancen der betroffenen Personen auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt und
einen Ausstieg aus der Sozialhilfe steigen.
Gesetz über die amtlichen Schätzungen geht in die Vernehmlassung
Die Regierung hat das Gesetz über die amtlichen Schätzungen in die
Vernehmlassung gegeben. Es handelt sich dabei um ein neues Gesetz auf
der Grundlage der neuen Kantonsverfassung. So muss der Grosse Rat gemäss
Kantonsverfassung alle wichtigen Bestimmungen in Form eines Gesetzes
erlassen. Aufgrund der zwingenden Überführung der Schätzungsbestimmungen
in eine höhere Erlassstufe hat der vorliegende Gesetzesentwurf gegenüber
der geltenden und in der Praxis bewährten Verordnung vornehmlich in
formeller Hinsicht einige Änderungen erfahren. Dennoch wurde der Erlass
eines neuen Gesetzes zum Anlass genommen, auch vereinzelt materielle
Anpassungen vorzunehmen.
Regierung nimmt Stellung zum Sachplan Verkehr des Bundes
Der Bereich Strasse des Sachplans Verkehr, der den Kantonen vom
eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) zur
Stellungnahme unterbreitet wurde, weist aus der Sicht der Bündner
Regierung Mängel auf. So sind die gewählten Kriterien beim Grundnetz zu
Ungunsten des Kantons Graubünden angewendet worden. Namentlich müssen
nach Beurteilung der Regierung die Achsen Castasegna-Martina,
Vereina-Ofenpass-Müstair sowie Brig-Andermatt-Reichenau zwingend ins
Grundnetz aufklassiert werden. Überdies schlägt die Regierung im Bereich
Schiene bestimmte Ergänzungen vor, darunter bessere grenzüberschreitende
Verknüpfungen nach Österreich und Süddeutschland sowie die Förderung
umsteigefreier Verbindungen zwischen dem Flughafen Zürich und
Graubünden. Ohne die beantragten Ergänzungen fehlt laut Bündner
Regierung eine Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan gemäss Art.
20 der Raumplanungsverordnung. Entsprechend werden auch die gesetzlichen
Anforderungen nicht erfüllt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Maienfeld-Malans: Die Regierung genehmigt den Gemeindegrenzplan
Maienfeld-Malans.
- Schiers, Grüsch, Seewis, Igis, Malans und Maienfeld: Die Regierung
genehmigt das vorliegende Projekt zur Revitalisierung der Landquart. Sie
bewilligt unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund
einen Kantonsbeitrag von total 1'784'000 Franken. Überdies übernimmt der
Kanton Restkosten in der Höhe von 170'000 Franken für den Fischpass
Klussperre.
- Regionalverband Pro Prättigau: Die vom Regionalverband Pro
Prättigau am 2. Februar 2005 beschlossene Ergänzung des regionalen
Richtplans "Inertstoffdeponie/Material-
ablagerung Schanielatobel" auf dem Gemeindegebiet von Luzein wird
genehmigt. Weiter genehmigt die Regierung die Fortschreibung des
regionalen Richtplans "7.602, Materialablagerungen"
- Sagogn: Der Plan "Zonenplanänderungen 1:500, Parzelle Nr.6" wird
im Sinne der Erwägungen genehmigt.
- Vella: Die Regierung sichert der Gemeinde Vella an die Mehrkosten
der Wegverbindung Cuschias einen Kantonsbeitrag von maximal 20'480
Franken zu.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein lesen.GR: Der Verein lesen.GR erhält für die Organisation
und die Durchführung des 4. Arge-Alp-Leserpreises im Kanton Graubünden
eine einmalige Unterstützung in der Höhe von maximal 19'400 Franken.
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Herausgabe des Almanacco
Mesolcina-Calanca wird von der Regierung mit einem Beitrag von 6'000
Franken unterstützt.
Personelles
- Ludwig Locher, Direktor der Ems-Chemie AG, wurde zum Präsidenten
des Hochschulrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in
Chur gewählt. Weitere Mitglieder des Hochschulrates sind Guglielmo
Brentel, Marianne Manzanell, Hans Peter Märchy, Hanspeter Lebrument,
Alois Vinzens und Andreas Wieland.
- Martin Jäger, Stadtrat von Chur, ist zum Präsidenten des
Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule in Chur gewählt worden.
Weitere Mitglieder sind Hans Peter Märchy, Rolf Hanimann, Walter Hohl,
Ladina Maissen, Jacqueline Stgier und Livio Zanolari.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden