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Das auf einer Revision des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) basierende "Waldprogramm Schweiz" stösst bei der Bündner Regierung auf Kritik. In ihrer Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft hält die Regierung fest, dass die Zielsetzungen des "Waldprogrammes Schweiz" mit den Instrumenten der vorgesehenen WaG-Revision nicht zu erreichen sind. Laut Regierung wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nach neuem Finanzausgleich (NFA) im Vernehmlassungsentwurf ungenügend abgebildet. Zudem ist die Abgrenzung zwischen den öffentlichen Pflichten und den Pflichten der Eigentümer unklar. Weiter wird die Priorisierung der Ressourcen auf Vorrangflächen ungenügend hervorgehoben. Überdies wird die Sicherstellung der Mittel für die prioritären öffentlichen Leistungen des Waldes im Sinne des "Waldprogrammes Schweiz" nicht gewährleistet.

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Geoinformation
Unbefriedigend sind im Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Geoinformation aus der Sicht der Bündner Regierung die teilweise massiven Eingriffe in die Kompetenzbereiche der Kantone. Weiter kritisiert die Regierung die nicht abschätzbaren finanziellen Konsequenzen für die Kantone und Gemeinden im Bereich der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und sie bemängelt die fehlenden Ausführungsverordnungen. Um den Anliegen der Kantone Gehör zu verschaffen, soll der Bund deshalb nach Meinung der Bündner Regierung nach dem Erlass des Bundesgesetzes bereits beim Erarbeiten der Ausführungsbestimmungen eng mit den Kantonen zusammenarbeiten.

Aus Gemeinden und Regionen
- Morissen: Die Regierung genehmigt die von der Gemeindeversammlung am 15. Juli 2005 beschlossene Änderung des Baugesetzes. Genehmigt werden auch der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan "1:2'000 Naus" und der Generelle Erschliessungsplan "1:2000 Naus".*

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Kulturarchiv Oberengadin: Die Regierung sichert dem Kulturarchiv Oberengadin für die Inventarisationsarbeiten des Nachlasses Pinösch-Gredig eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von maximal 13'200 Franken zu.

Personelles
- Dr. Marianne Toller-Schwarz wird als Stiftungsratspräsidentin des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur bis zum Abschluss der Fusion der Stiftungen Rätisches Kantons- und Regionalspital Chur und Kreuzspital Chur zur Stiftung Kantonsspital Graubünden, spätestens jedoch bis am 30. Juni 2006, bestätigt. Als Vertreter des Kantons im Stiftungsrat des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur werden ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2006 Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Renato Moser, Felsberg, Dr. med. Walter Lutz, Domat/Ems, Cornelia Fintschin, Jenins, und Helen Cabalzar, Chur, wieder gewählt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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