Die Kandidatur UNESCO-Welterbe 2008: „Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula
/ Bernina“ ist auf Kurs. Seit dem Projektstart im Mai 2005 entwickelten sich die
Projektarbeiten planmässig. Die Projektverantwortlichen orientierten an einer
Medienkonferenz in Chur über den Projektstand und legten ihr Konzept für den Umgang
mit der Kulturlandschaft entlang der Bahnlinie dar. Ebenfalls stellten sie das Projektlogo
und den „Newsletter“, mit welchem regelmässig über den Projektfortschritt
informiert wird, vor.
Die Bahnstrecken Albula und Bernina bilden das Kernstück der UNESCO-Kandidatur. Die
Albulabahn wurde 1903, die Berninabahn 1910 vollendet. Der Perimeter «Bahn» umfasst
die Strecke Thusis – St. Moritz – Campocologno. Eine Erweiterung der Kandidatur mit dem
italienischen Streckenteil bis Tirano wird mit Italien geprüft und angestrebt. Neben der
Bahnlinie soll auch die Kulturlandschaft in die Welterbeliste aufgenommen werden.
Kulturlandschaften sind aus Wechselwirkungen von Mensch und Natur entstanden.
Kernzonen und Pufferzonen
Gemäss den UNESCO-Richtlinien sind Kernzonen und Pufferzonen auszuscheiden. Für
die Festlegung der entsprechenden Perimeter der Kulturlandschaft wird grundsätzlich
vom Kriterium der „Sichtbarkeit aus der Bahnfahrt“ und von den bereits im kantonalen
Richtplan bezeichneten Festlegungen und Potenzialen ausgegangen. Im Ergebnis ergibt
dies ein Band entlang der Bahnlinien Thusis – St. Moritz – Campocologno, das je nach
den vorhanden Potenzialen unterschiedlich breit ist und durch topografische,
naturräumliche oder infrastrukturelle Gegebenheiten abgegrenzt wird.
Das Projektteam ist nun daran, die ersten Überlegungen den betroffenen Gemeinden
und Regionen zu unterbreiten und in Zusammenarbeit weiter zu entwickeln. Diese
Zusammenarbeit ist im November 2005 angelaufen.
Spielregeln und Richtplan
Gemäss den UNESCO-Richtlinien sollen „Spielregeln“ festgelegt werden, die den
nachhaltigen Umgang mit der Bahn und mit der Kulturlandschaft sicherstellen. Diese
Spielregeln werden in einem Managementplan festgelegt, der ebenfalls Bestandteil der
Kandidatur sein muss. Dabei ist nicht die „museale Erhaltung“ das Ziel, sondern eine
nachhaltige Entwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraumes. Die Schweiz weist
im weltweiten Vergleich ein sehr hoch entwickeltes System an Vorschriften und
Instrumenten auf, die den nachhaltigen und sensiblen Umgang mit der Kulturlandschaft
sicherstellen. Somit kann weitgehend auf bereits bestehende Gesetze und Instrumente
abgestützt werden.
Auf der RhB-Strecke Thusis – St. Moritz – Campocologno soll auch in Zukunft ein
nachhaltiger Umgang mit dem Erscheinungsbild und dem Charakter durch einen engen
Einbezug der kantonalen Denkmalpflege sichergestellt werden. So sollen Sanierungen
von Kunstbauten auf der Albula- und der Berninastrecke auf Grundlage der
Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege oder anderen Experten festgelegten
Bauweisen erfolgen.
Im Bereich der Kulturlandschaft wird weitgehend auf den kantonalen Richtplan und die
entsprechenden Leitüberlegungen und räumlichen Festlegungen abgestützt (z.B.
Umsetzung des ISOS, Landschaftsschutzgebiete, Kulturlandschaften mit besonderer
Bedeutung usw.). Zu diesem Zweck soll der Richtplan zu einem späteren Zeitpunkt
ergänzt werden.
Das Kandidaturdossier
Das Kandidaturdossier richtet sich nach den Vorgaben der UNESCO. Rund 30
Autorinnen und Autoren sind ausgewählt und bereit für die Erarbeitung der Inhalte. Für
den international vergleichenden Teil und die Begründung der Einzigartigkeit des
Kulturgutes werden international anerkannte Experten zuständig sein. Die Abgabe des
Kandidaturdossiers an das Bundesamt für Kultur soll bis Ende August 2006 erfolgen.
Nach einer Vorprüfung des Dossiers werden die zuständigen Bundesstellen das
definitive Dossier im Januar 2007 der UNESCO übergeben.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement des Innern und der
Volkswirtschaft Graubünden, Tel. 081 257 23 01
- Erwin Rutishauser, Direktor Rhätische Bahn, Tel. 081 288 63 19
- Beat Ryffel, Departementssekretär Departement des Innern und der
Volkswirtschaft Graubünden, Tel. 081 257 23 12
- Andreas Bass, Rechtsdienst Rhätische Bahn, Tel. 081 288 63 46
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden