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Der 9. September könnte bald als erster Tag der Bündner Hochjagd durch den 5. oder durch den 2. September ersetzt werden: Je nach dem, wie die Reaktionen auf diese Vorschläge ausfallen, wird die Regierung den Jagdbeginn vorverlegen. Dazu schickt sie nun die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung in die Vernehmlassung.

Der erste Vorschlag sieht vor, den Jagdbeginn auf den 5. September vorzuverlegen um damit die Konflikte mit der Hirschbrunft zu vermindern. Mit dem zweiten Vorschlag hat die Regierung zudem auch die Effizienz der Hochjagd im Visier: Mit einer mehrtägigen Unterbrechung der Jagd - die Rede ist von mindestens drei aufeinander folgenden Tagen - könnte die seit Jahren schlechte Abschussbilanz in der zweiten Woche durch Abschüsse in den letzten Jagdtagen gesteigert werden; Jagdbeginn ist bei dieser Variante der 2. September. In beiden Varianten soll die Hochjagddauer nicht gekürzt werden. So oder so soll die ordentliche Hochjagd in Zukunft am 26. September enden. Unangetastet bleibt gemäss dem Vorschlag der Regierung die bisherige Form der Sonderjagd zur Feinregulierung der Hirsch- und Rehbestände im Spätherbst.

Das kantonale Jagdgesetz und die kantonale Jagdverordnung sollen aber auch in anderen Punkten revidiert werden, darunter:
- Die Gründe für die Verweigerung des Jagdpatents werden auf Sachverhalte beschränkt, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Jagd stehen;
- die bisher vorgesehene Möglichkeit, die Hochjagd zu verlängern oder nach einem Unterbruch wieder aufzunehmen, wird fallengelassen;
- Bei der Ermittlung des Reinertrages des Jagdregals werden die Dienstleistungen der Jagdverwaltung mitberücksichtigt;
- die Jäger werden verpflichtet, ihre Jagdwaffen jeweils vor Jagdbeginn einzuschiessen;
- für Jäger ohne Wohnsitz im Kanton wird ein Mindest- und ein Höchstansatz für die Patentgebühren festgelegt;
- das Mindestalter für die Jagd wird auf 19 Jahre und das Mindestalter für die Anmeldung zur Eignungsprüfung auf 18 Jahre herabgesetzt, und

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Mai 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet unter www.bvfd.gr.ch - Aktuell einzusehen.

Spitalplatz Chur: Gesetzesgrundlage geht in die Vernehmlassung
Mitte November 2004 hatte die Regierung entschieden, das Kreuzspital Chur als Spitalbetrieb aufzugeben und die Abteilungen des Kreuzspitals in das Kantonsspital Chur zu integrieren. Das Frauenspital Fontana soll weitgehend in seiner heutigen Form weitergeführt werden. Zudem sollen die beiden Trägerstiftungen des Kreuz- und des Kantonsspitals zu einer einzigen fusionieren; das Frauenspital soll anschliessend aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und in die neue Stiftung eingegliedert werden.

Für die Umsetzung dieser Variante muss nun die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Regierung hat die entsprechende Revision des Krankenpflegegesetzes in die Vernehmlassung geschickt; sie dauert bis am 20. März 2005. Der Grosse Rat soll dann im August die Vorlage beraten.
Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch einzusehen.

Konkrete Umsetzung der "allgemeinen Initiative" ist komplex
Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Umsetzung der "allgemeinen Volksinitiative" als neues Volksrecht ist tauglich, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Bundeskanzlei. Das Verfahren ist allerdings komplex und nicht unbedingt allgemeinverständlich. Akzeptabel ist der Umsetzungsvorschlag nur deshalb, weil davon insbesondere die Parlamentsarbeit betroffen ist. Klar abgelehnt hat die Regierung den Vorschlag, neben dem Initiativkomitee auch den Fraktionen der Bundesversammlung das Recht einzuräumen, Beschwerden beim Bundesgericht gegen die Umsetzungserlasse zu einer "allgemeinen Initiative" einzureichen. Die Fraktionen können sich nämlich bereits bei der Parlamentsarbeit einbringen.

Mit der "allgemeinen Initiative" können 100'000 Schweizerinnen und Schweizer das Parlament beauftragen, die Verfassung oder Gesetze zu ändern. Dieses hat danach die Aufgabe, die Vorschläge sachgerecht auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe umzusetzen. Missachtet es Inhalt und Zweck einer "allgemeinen Initiative", kann eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. Das Stimmvolk hatte am 9. Februar 2003 beschlossen, die Volksrechte mit der "allgemeinen Initiative" zu ergänzen.

Ebenfalls als positiv wertet die Regierung den Entwurf für eine Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte. Damit werden hauptsächlich die Nationalratswahlen vereinfacht: Neu sollen Parteien keine Unterschriften mehr für ihre Listen einreichen müssen. Zudem soll es keine Unterlistenverbindungen mehr geben. Die Erleichterung beim Unterschriftenquorum akzeptiert die Bündner Regierung aber nur in Verbindung mit dem Verbot der Unterlistenverbindungen.

Weiter schlägt die Bundeskanzlei vor, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Stimmen per Internet elektronisch abzugeben. Auslandschweizer Stimmberechtigte sind die lohnendste Zielgruppe der elektronischen Stimmabgabe. Darum soll ihnen diese Möglichkeit rasch eröffnet werden, schreibt die Regierung.

Arbeitsmarkt: Zusammenarbeit der Institutionen wird intensiviert
Mit einem Garantiebeitrag aus dem Arbeitslosenfonds von maximal 710'000 Franken jährlich will die Regierung bis 2007 die so genannte Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ intensivieren. Dabei geht es um Beschäftigungs- und Weiterbildungsprojekte für Menschen in schwierigen Lebenslagen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind, vom Sozialamt unterstützt oder in IV-Abklärung sind. Im Rahmen der IIZ kooperieren das kantonale Sozialamt, das kantonale Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, die Sozialversicherungsanstalt und das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. IIZ-Projekte sind bislang in Zuoz im Engadin, in Thusis in Mittelbünden, in Trun in der Surselva und in Roveredo im Misox lanciert - in Davos ist ein solches Projekt in Planung. In Chur ist zudem ein spezielles Jugendprogramm aufgebaut worden. Damit stehen insgesamt bis zu 90 Beschäftigungsplätze zur Verfügung.

Ja zur revidierten Diplomanerkennungsvereinbarung der Kantone
Die Vereinbarung zur Anerkennung der kantonalen Ausbildungsabschlüsse wird revidiert. Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Änderungsvorschläge. Dies gilt insbesondere auch für den Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für eine Liste derjenigen Lehrpersonen, die nach einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr unterrichten dürfen. Diese Liste kann durchaus ein Hilfsmittel für einen verbesserten Schutz der Kinder darstellen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Diese entsprechenden Angaben der Kantone an die EDK müssen verlässlich sein; um dies sicher zu stellen müssen in den Kantonen die erforderlichen Rechtsanpassungen in Angriff genommen werden.

Aus Gemeinden und Regionen
Fanas: Das revidierte Gemeindesteuergesetz tritt nun in Kraft; die Regierung hat es genehmigt.

Strassenprojekte
- Araschgerrank / Chur: Der Araschgerrank wird so ausgebaut, dass künftig Busse von bis zu 15 Metern Länge verkehren können. Dafür wird die Strasse in Richtung Lenzerheide auf einer Länge von rund 200 Metern um rund zehn Meter bergwärts verschoben. Die Regierung hat das Projekt genehmigt.
- Engadinerstrasse / S-chanf-Brail: Die Brücke über den Valember wird für rund 1,6 Millionen Franken saniert.
- Prättigauerstrasse / Küblis: Die RhB-Galerie als Unterführung der Hauptstrasse wird für rund 1,1 Millionen Franken durch eine neue Konstruktion ersetzt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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