Die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA betrifft
insgesamt 33 Bundesgesetze. Die Bündner Regierung ist mit den meisten
Gesetzesvorlagen einverstanden. In zentralen Bereichen, wie insbesondere
bei der Integration von behinderten Menschen, im Bereich der Stipendien,
der Ergänzungsleistungen, der Prämienverbilligungen und bei den
Nationalstrassen müssen hingegen noch Korrekturen gemacht werden,
schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische
Finanzdepartement. Namentlich lehnt die Regierung die Schaffung einer
Bundesanstalt "Schweizerische Nationalstrassen" als untauglich und nicht
Ziel führend ab. An den Zielsetzungen, sowohl eine klare und effiziente
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu erreichen als auch sozial-
und regionalpolitische Anliegen zu unterstützen, darf nicht gerüttelt
werden.
Für elf Aufgabenbereiche werden die Kantone allein zuständig sein;
17 Bereiche bleiben allerdings als gemeinsame Aufgabe zwischen Bund und
Kantonen bestehen. In den meisten dieser Bereiche sind Minimalstandards,
Verpflichtungen zur interkantonalen Zusammenarbeit oder materielle
Verpflichtungen vorgesehen. Hier müssen die Kantone die nötigen
Spielräume haben; es dürfen nicht höhere Mindeststandards zu Lasten der
Kantone festgesetzt werden. So lehnt die Regierung zum Beispiel den
Vorschlag ab, Stipendien künftig ohne Alterslimite zu gewähren.
Der wichtigste Schritt bei den weiteren Arbeiten ist die dritte
NFA-Botschaft des Bundes: die Dotierung der Ausgleichsgefässe,
insbesondere des Ressourcenausgleichs, des soziodemographischen und des
geographisch-topographischen Belastungsausgleichs. Die Bündner Regierung
erwartet, dass der Bund an seinem Versprechen festhält, diese beiden
Töpfe gleich hoch zu gewichten.
Im Hinblick auf das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass der
anspruchsvolle Zeitplan für den Vollzugsbeginn der NFA auf Anfang 2008
tatsächlich eingehalten werden kann. Die Frage, wie die Kantone ihre
Vollzugsgesetzgebung termingerecht erarbeiten und in Kraft setzen
können, muss noch geklärt werden.
Die NFA ist von ausserordentlicher finanz- und staatspolitischer
Bedeutung. Die Zusammenarbeit und der Finanzausgleich in der Schweiz
können damit auf eine wirksamere und fairere Basis gestellt werden;
zudem wird der Föderalismusgedanke des Bundesstaates gestärkt.
Doppelspurigkeiten und Fehlanreize lassen sich eliminieren.
Aus Gemeinden und Regionen
- Vals: Um das Dorf und die kantonale Verbindungsstrasse vor
Hochwasser zu schützen wird die Abflusskapazität des Valser Rheins und
des Peilerbachs erhöht. Für dieses Projekt hat die Regierung einen
Kantonsbeitrag von rund zwei Millionen Franken bewilligt. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund acht Millionen Franken.
- Gemeindeverfassungen: Die Regierung hat die neue
Gemeindeverfassung von Filisur und die Teilrevidierte Gemeindeverfassung
von Morissen genehmigt. Letztere musste angepasst werden wegen der
Gründung der beiden Schulverbände "Scola superiura Lumnezia" und "Scola
primara Lumnezia-dado".
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat rund 250'000 Franken als
Beiträge und Defizitgarantien für insgesamt 22 kulturelle Werke und
Veranstaltungen bewilligt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden