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Pflegeheime und Pflegeabteilungen von Spitälern dürfen heute den Bezügern von Ergänzungsleistungen nur so hohe Taxen in Rechnung stellen, wie diese durch ihre Einkünfte finanzieren können. Dadurch kommt es entweder zur Quersubventionierung durch finanziell besser gestellte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder zu einem Defizit für die Heime, das von den Trägerschaftsgemeinden beziehungsweise den Gemeinden der Heimregion getragen werden muss. Quersubventionierungen verstossen gegen das Prinzip, dass für die gleiche Leistung im stationären Langzeitbereich der gleiche Preis bezahlt werden soll. Wegen der Aufwandüberschüsse besteht die Gefahr, dass Personen mit ungünstigen finanziellen Verhältnissen von den Heimen unter irgendwelchen Vorwänden nicht aufgenommen werden.
Die Situation ist für die Heime und die Trägerschaftsgemeinden unbefriedigend. Darum schlägt die Regierung vor, das Krankenpflegegesetz so abzuändern, dass die ungedeckten Kosten nicht mehr von den Trägerschaftsgemeinden, sondern von denjenigen Gemeinden zu tragen sind, in welchen der Heimbewohner in den letzten zehn Jahren vor dem Heimeintritt Wohnsitz hatte; dies anteilmässig im Verhältnis zur Dauer des Wohnsitzes.
Im Herbst 2004 hat der Grosse Rat die Regierung beauftragt, eine Lösung für die ungedeckten Taxen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner mit maximalen Ergänzungsleistungen auszuarbeiten.
Die Vernehmlassung für diese Teilrevision des Krankenpflegegesetzes dauert bis Ende April 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind auf www.jpsd.gr.ch einzusehen.

Hunde künftig lebenslang über die ANIS identifizierbar
Alle Hunde müssen spätestens anfangs 2007 entweder über eine Tätowierung oder einen Microchip identifiziert werden können. Diese Angaben müssen gemäss Bundesrecht in einer Datenbank registriert werden. Gemeldet und registriert werden die Hunde in Graubünden bei der Animal Identity Service AG ANIS. Die Bündner Regierung hat beschlossen, die ANIS per 1. Juli 2005 damit zu beauftragen.
Verantwortlich für die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sind die Hundehalterinnen und Hundehalter; die Meldung erfolgt über die jeweilige Tierärztin oder Tierarzt. Die Tätowierung oder der Microchip helfen bei der Abklärung im Fall von Seuchen und nach Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden.
Die ANIS wird auch schon von den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Jura und Nidwalden eingesetzt; weitere Kantone werden voraussichtlich folgen.

Vernehmlassungen an den Bund
Bundesamt für Justiz - Entwurf des Bundesgesetzes über die Anwendung polizeilichen Zwangs im Bereich des Ausländerrechts und der Häftlingstransporte im Auftrag des Bundes: Die Bündner Regierung unterstützt den Entwurf des so genannten Zwangsanwendungsgesetzes ZAG. Bei Ausschaffungen im Auftrag des Bundes war es verschiedentlich zu Gewaltexzessen gekommen mit zum Teil tödlichem Ausgang.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Denkmalpflege: Rund 875'000 Franken hat die Regierung für die Restaurierung und Sanierung folgender Objekte genehmigt:
- Kurhaus Bergün, Bergün/Bravuogn
- Cappella S. Carlo Borromeo, Buseno
- Mühle, Salouf
- Palazzo Landolfi, Poschiavo
- Chiesa S. Antonio Abate, Roveredo
- Kapelle St. Antonius von Padua, Degen
- Evangelische Kirche Sils, Sils i.D.
- Evangelische Kirche Bever, Bever
- Wohnhaus Nr. 59, Duvin
- Wandmalereien in der Kirche Fex-Crasta, Sils i.E./Segl

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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