Die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse KPG ist weit
fortgeschritten. Der Kanton, die Kantonalbank, die
Gebäudeversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt und über 80
Prozent der angeschlossenen Gemeinden inklusive Schulverbände und
Forstämter haben ihren Anteil am Fehlbetrag der Pensionskasse bereits
vollständig bezahlt.
Der Grosse Rat hat mit der Verabschiedung des total revidierten
Finanzhaushaltsgesetzes in der Junisession 2004 die Bedingungen für die
Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse festgelegt. Daran hat sich
nichts verändert. Die Kantonale Pensionskasse wird ab 1. Januar dieses
Jahres durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber
ausfinanziert. Der Fehlbetrag der Pensionskasse wird so vollständig
getilgt. Im Gesetz sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, um die
Belastung der Gemeinden in tragbaren Grenzen zu halten. So übernimmt der
Kanton mit einem Einsatz von gut 20 Millionen Franken vorab einen
Sechstel des Gemeindeanteils. Zusätzlich leistet er einen Härteausgleich
von total fünf bis sechs Millionen Franken für knapp 80 finanzschwache
Gemeinden. Für eine kleinere Anzahl besonders finanzschwacher Gemeinden
stehen zusätzlich rund zwei Millionen Franken aus Mitteln des
interkommunalen Finanzausgleichsfonds zur Verfügung.
Massgebend für die Ausfinanzierung ist der Fehlbetrag der Kantonalen
Pensionskasse per Ende 2004. Diese Lücke beträgt insgesamt rund 550
Millionen Franken. Sie ist praktisch auf dem Stand von Ende 2003
geblieben und liegt um gut fünf Millionen Franken unter dem Niveau des
Jahres 2002. Sämtliche Gemeinden haben am Fehlbetrag rund 95 Millionen
Franken zu tragen. Der Kanton beteiligt sich am Fehlbetrag mit einer
Summe von total knapp 380 Millionen Franken. Darin eingeschlossen ist
der Sechstel des Gemeindeanteils sowie der Härteausgleich für die stark
belasteten und finanzschwachen Gemeinden. Die Regierung setzt damit die
gesetzlichen Vorgaben des Grossen Rates fristgerecht um.
Einzelne Gemeinden opponieren gegen die Ausfinanzierung. Die
Ausfinanzierung belastet die meisten Gemeinden zweifellos erheblich. Die
Fakten- und Rechtslage lassen aber keinen anderen Weg zu, als die vom
Grossen Rat beschlossene Ausfinanzierung vorgabekonform zu vollziehen.
Die Beteiligung der Gemeinden an der Ausfinanzierung ist vor allem durch
den Umstand begründet, dass auch sie in der Vergangenheit von zu tiefen
Beiträgen profitiert und den Fehlbetrag der KPG mitverursacht haben.
Jeder Arbeitgeber hat sich - entsprechend der Anzahl versicherter
Personen - anteilmässig am Fehlbetrag zu beteiligen. Die Gemeinden
wurden bereits im Jahr 2001 umfassend über diese Ausfinanzierung und
anschliessend periodisch über die Entwicklung des Fehlbetrages
informiert. Der erhobene Vorwurf, der Kanton würde hier Lasten auf die
Gemeinden abwälzen, ist nicht berechtigt. Der Kanton übernimmt im
Gegenteil Kosten, die verursachergemäss von den Gemeinden getragen
werden müssten.
Der teilweise erhobene Vorwurf, der starke Anstieg des Fehlbetrages
in den letzten Jahren sei auf eine schlechte Anlagepolitik der
Pensionskasse zurückzuführen, ist ebenfalls nicht haltbar. Die
Anlagerendite der KPG liegt in den Jahren 2000 bis 2003 jährlich knapp
ein Prozent pro Jahr über dem Durchschnitt der schweizerischen
Pensionskassen. Die Complementa Investment-Controlling AG hat die
Anlagestrategie der KPG in den Jahren 1996 bis 2003 analysiert und
stellt ihr ein gutes Zeugnis aus. In den Jahren 2003 und 2004 konnte der
Fehlbetrag dank guten Vermögenserträgen stabil gehalten beziehungsweise
gar leicht reduziert werden. Der Deckungsgrad der Pensionskasse hat sich
im Jahr 2003 um 2,1 Prozent und im Jahr 2004 um 0,8 Prozent auf 70,3
Prozent erhöht.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden