Die neue "Verordnung betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen"
hält fest, welche Stiftungen keine oder eine besonders befähigte Person
als Revisorin beziehungsweise als Revisor haben müssen. Die Bündner
Regierung ist mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden.
Die Kantone als Aufsichtsbehörde der Stiftungen können, müssen aber
nicht eine Stiftung von der Pflicht befreien, eine Revisionsstelle zu
bezeichnen, schlägt der Bund vor. Entscheidend dafür ist die Höhe des
Reinvermögens - dieses darf in zwei aufeinander folgenden
Geschäftsjahren nicht höher als 20'000 Franken sein - und die Stiftung
darf nicht öffentlich zu Spenden aufrufen. Bei Stiftungen hingegen, die
öffentlich zu Spenden aufrufen und dabei in zwei aufeinander folgenden
Geschäftsjahren mehr als 100'000 Franken erhalten, muss eine besonders
befähigte Person als Revisorin beziehungsweise als Revisor eingesetzt
werden.
Im Bündner Recht sind keine Normen für eine obligatorische
Revisionsstelle und eine obligatorische Buchführungspflicht von
Stiftungen festgelegt. Allfällige Anpassungen des Bündner Rechts könnten
allerdings bis anfangs Juli 2005 vorgenommen werden, schreibt die
Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Die veralteten Fernsteuerungen für die
Kreuzungsstationen auf der Arosalinie, auf der Berninalinie, zwischen
Pontresina und Spinas sowie zwischen St. Moritz und Scuol sollen
komplett erneuert werden. Dafür hat die Regierung Kantonsbeiträge von
insgesamt rund 2,8 Millionen Franken bewilligt. Der Bund beteiligt sich
an diesen Projekten mit insgesamt rund 12,7 Millionen Franken.
- Fundaziun Planta Samedan: Für die Digitalisierung der
Bibliotheksbestände erhält die Stiftung bis 2007 einen einmaligen
Kantonsbeitrag von 35'000 Franken.
- Museum regiunal Surselva MRS: Für das Projekt "Neupositionierung
MRS" hat die Regierung bis 2006 einen Kantonsbeitrag von insgesamt
20'000 Franken genehmigt. Damit will das Museum seine strategische
Ausrichtung für die Zukunft festlegen und ein Betriebskonzept
erarbeiten.
- Mittel aus der Interkantonalen Landeslotterie: Die Föderalistische
Union Europäischer Volksgruppen und die Società culturale di Bregaglia
erhalten insgesamt Kantonsbeiträge von maximal 35'000 Franken für das
FUEV-Seminar "Völker ohne Kin-State und ihre Autonomie" in
Disentis/Mustér beziehungsweise für das Projekt "Il giardino del suono"
in Stampa.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt rund zehn Millionen Franken für den Bau
und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse Carreratobel-Valendas:
Lehnenbrücken "Bergwegli", "Sandkehr West" und "Chera 2".
- Sevgein-Riein: Strassenabschnitt Bargun-Flutginas
- Oberalpstrasse: Strassenabschnitt Sumvitg-Spligias;
- Schinstrasse: Sanierung Tunnel Muttnertobel;
- Umfahrung Filisur: Bau Faleinerbachbrücke;
- Prättigauerstrasse: Umfahrung Klosters, Anschluss Klosters
Selfranga/Vereina und Korrektion "Gruobenstutz".
Personelles
- Martin Frei (1972), zurzeit in Amriswil, ist per 1. Juli im Amt
für Wald als Forstingenieur Leitung Schutzbauten gewählt worden.
- Ruedi Gall (1964), zurzeit in Berschis, ist per 1. November im
Tiefbauamt als Ressortleiter Erhaltung Kunstbauten gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden