Die dem kantonalen Gesundheitsamt angegliederte Fachstelle für
Spitex- und Altersfragen erhält eine zusätzliche Aufgabe. Die Regierung
hat ihr als Folge der Revision der Verordnung über die Vergütung von
Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen weitere
Verantwortung übertragen. Demnach bestimmt in Zukunft die Fachstelle für
Spitex- und Altersfragen über das Anforderungsprofil von Pflegepersonen,
die zu Hause wohnende Bezüger von Hilflosenentschädigungen betreuen.
Durch die Fachstelle beurteilt werden ausschliesslich Fälle, die nicht
von einer anerkannten Spitexorganisation übernommen werden können.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tenna: Die Regierung sichert der Gemeinde Tenna unter Vorbehalt
der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistung einen
Kantonsbeitrag von maximal 120'000 Franken an die Realisierung der 13.
Etappe der Gesamtmelioration zu. Der Beitrag wird zur Realisierung des
Güterweges Mitti-Usserberg verwendet.
- Molinis: Für den Ausbau der Wasserversorgung genehmigt die
Regierung einen Beitrag von 42'000 Franken.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Evangelische Alterssiedlung Masans in Chur: Für das Errichten
einer Dementenstation in der Evangelischen Alterssiedlung Masans spricht
die Regierung einen Kantonsbeitrag von 175'000 Franken. Das entspricht
50 Prozent der maximal anrechenbaren Kosten von 350'000 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden