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Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Junisession 2005 eine Vorlage zur Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Graubünden unterbreiten. Die ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rates hat die entsprechende Botschaft der Regierung an ihrer Sitzung vom 2. Mai zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend waren auch Regierungspräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Kanzleidirektor Claudio Riesen und dessen Stellvertreter Walter Frizzoni.

Die Grundlage für die beabsichtigte Totalrevision bildet die neue Kantonsverfassung des Kantons Graubünden, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Eine Analyse der Standeskanzlei hatte ergeben, dass aufgrund der neuen Verfassung für den Bereich der politischen Rechte ein inhaltlich grosser und zeitlich relativ dringender Handlungsbedarf besteht.
Zu diversen Bestimmungen der Vorlage wurden Mehr- und Minderheitsanträge gestellt. Besonderes kontrovers diskutiert wurde die Parteienfinanzierung. Eine Kommissionsminderheit fordert hier den gänzlichen Verzicht auf die Ausrichtung eines finanziellen Beitrages an politische Parteien. Demgegenüber zielt ein anderer Antrag im Bereich der Parteienfinanzierung darauf ab, den in der Botschaft der Regierung vorgesehenen finanziellen Beitrag an die Parteien zu reduzieren. Ein Minderheitsantrag betrifft die Herabsetzung des erforderlichen Quorums der Stimmberechtigten für die Einreichung einer Initiative auf Gemeindeebene. Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Gremium: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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